Laut der neuen EU-Öko Verordnung 2020/464 dürfen Ionentauscher und Adsorberharze nur noch für einige ökologische Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke (Verordnung (EU) Nr. 609/2013 Art 1 Absatz 1 a) und b)) verwendet werden. Im Wesentlichen also Erzeugnisse, die der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern dienen.
Wie funktionieren die Verfahren?
Ionentauscher und Adsorberharze sind Substanzen, die als molekulare Filter bezeichnet werden können. Durch ihren Einsatz werden zum Beispiel Ionen gegen andere Ionen ausgetauscht oder sehr spezifisch Substanzen wie Säuren oder Farbstoffe aus einem Produkt entfernt. Ionentauscher beziehungsweise Adsorberharze werden bei der Herstellung unterschiedlicher Lebensmittel angewendet, zum Beispiel in der Zuckerindustrie, bei der Herstellung von Stärkeverzuckerungsprodukten, der Aufbereitung von Fruchtsäften oder in der Milchindustrie.
Warum gibt es jetzt eine Regelung?
Jahrelang gab es rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf die Zulassung von Ionentauschern und Adsorberharzen bei der Herstellung ökologischer Lebensmittel. Diese waren dadurch verursacht, dass es aus rechtlicher Sicht unklar war, ob der Einsatz dieser Substanzen als technologisches Verfahren einzustufen ist oder die Stoffe als technische Hilfsstoffe zu betrachten sind.
In der Vergangenheit vertraten die EU-Mitgliedsländer unterschiedliche Auffassungen. Einige stuften die Verwendung als technologisches Verfahren ein, das nicht durch die EU-Rechtsvorschriften für ökologische Lebensmittel geregelt ist. Damit war die Anwendung bei der Herstellung eines ökologischen Lebensmittels zulässig.
Andere Mitgliedstaaten vertraten die Auffassung, dass die Verwendung von Ionentauschern und Adsorberharzen als technische Hilfsstoffe anzusehen seien. Das bedeutet, sie unterliegen damit dem Regelungsbereich der EU-Öko-Verordnung und müssten in Anhang VIII B) der Verordnung (EG) 889/2008 gelistet sein. Da diese Stoffe dort nicht gelistet sind, wären sie für die Anwendung in ökologischen Lebensmitteln verboten. Diese Situation führte zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und damit Konflikten unter den Marktbeteiligten innerhalb der EU.
Was sagt der Gesetzgeber?
Das Beratungsgremium der EU-Kommission, die "Expert group for technical advice on organic production" (EGTOP), hat das Thema Ionentauscher und Adsorberharze in den letzten Jahren mehrere Male in seinen Sitzungen besprochen und bewertet. In ihren Berichten von 2014 und 2019 kommt EGTOP zu dem Ergebnis, dass der Einsatz dieser Technik sehr produktindividuell betrachtet werden muss. Grundsätzlich bewertet das Gremium die Technik jedoch so, dass sie nicht mit den Prinzipien für die Herstellung von ökologischen Lebensmittel übereinstimmt, da sie zu tief auf der molekularen Ebene in die tatsächliche Beschaffenheit des Produktes eingreifen kann.
Dies spiegelt sich nun auch in der neuen EU-Öko-Verordnung wider. Der Gesetzgeber regelt in Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/464 die in der Lebensmittelverarbeitung zugelassene Verfahren. Indem er die Ionentausch- und Adsorbtionsharzverfahren nun explizit für wenige Anwendungen freigibt, ist abschließend geklärt, dass deren Anwendung für andere Zwecke in der Verarbeitung ökologischer Lebensmittel nicht zulässig ist. Diese Vorgabe tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Gesetzgeber räumt den Mitgliedsländern jedoch das Recht ein, Anträge zur Prüfung der Zulässigkeit von Verfahren einzureichen. Diese werden dann wie üblich begutachtet und bewertet, und haben eine Entscheidung zur Folge, die gegebenenfalls in einem Rechtsakt in Kraft gesetzt wird.