Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft

Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft

Gerade in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft, die mit ihren hohen Anforderungen an die Prozessqualität argumentiert, sollten andere Maßstäbe an die Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung angelegt werden. Gerade dies ist aber in einer immer größer werdenden Branche mit immer komplexeren Rohstoffströmen eine Herausforderung. Häufige Ursachen für Betrugsfälle sind eine unzureichende Plausibilitätsprüfung der Liefermengen und eine mangelhafte Angebots- und Lieferantenbewertung. Gerade in diesem Bereich liegt aber die entscheidende Bedeutung für die Sicherung der Bioqualität. Die Rückverfolgbarkeit von Bio-Lebensmitteln sollte daher stärker in den Fokus der Bemühungen rücken.

Prüfung der Mengenplausibilität

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Betriebe bei der Kontrolle zwar schlüssige Zahlen vorgelegt haben, aber auch konventionell zugekaufte Ware als Bio-Ware vermarktet haben.  Um dies zu verhindern, sind Informationen über die vermarkteten Mengen von außen notwendig. Aber auch die Überprüfung, ob ein Produzent überhaupt in der Lage ist, die von ihm gelieferte Menge zu produzieren, spielt eine wichtige Rolle. Diese Prüfung muss anhand von Daten erfolgen, die von den Kontrollstellen für jeden liefernden Betrieb ermittelt werden. Dies erfordert auch eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kontrollstellen und Behörden in der Lebensmittelkette.

Angebots- und Lieferantenbewertung

Betriebe, die nicht zum Kontrollverfahren angemeldet sind und mit gefälschten Zertifikaten am Markt auftreten, können nur durch eine intensive Lieferantenbewertung und Wareneingangsprüfung beim erstabnehmenden Betrieb aufgedeckt werden. Der Qualitätssicherung bei der Vergabe von Lieferaufträgen sowie bei der Warenannahme im Unternehmen kommt daher eine große Bedeutung zu. So müssen beispielsweise ungewöhnlich gute Preis-Leistungs-Verhältnisse zu kritischen Rückfragen führen. Darüber hinaus kann bereits vor der Aufnahme von Lieferbeziehungen eine von der Kontrollstelle bestätigte Betriebsbeschreibung des Lieferbetriebes bzw. des Lieferanten angefordert werden.

Die Rückverfolgbarkeit ist nur im Ereignisfall relevant ist und beschränkt sich darauf, auf jeder Stufe die Lieferanten und Kunden benennen zu können. Bei der Herkunftssicherung hingegen kann auf jeder Stufe die Identität eines Produktes oder Rohstoffes festgestellt werden. Die Plausibilität der Angaben wird laufend überprüft und damit Betrugsfällen vorgebeugt. Voraussetzung dafür sind miteinander vernetzte EDV-Systeme.


Letzte Aktualisierung 10.11.2022

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