Niedersachsen: Große Resonanz auf Ökoregelungen

Blühstreifen, der Anbau vielfältiger Kulturen oder nicht-produktive Flächen – die niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirte setzen inzwischen in großem Umfang auf die freiwilligen Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Nach Auswertung der bis zum Stichtag am 31. Mai 2026 eingegangenen Agraranträge nehmen im Jahr 2026: 26.657 Betriebe an mindestens einer Ökoregelung teil. Insgesamt werden rund 635.000 Hektar über Ökoregelungen bewirtschaftet.

Eine Detailaufnahme eines Feldes mit rotem Mohn und Phacelia. Klick führt zu Großansicht.

Foto: Thomas Stephan / BLE

Besonders stark nachgefragt werden in der Förderregion Niedersachsen/Bremen/Hamburg die Ökoregelungen auf dem Grünland. Rund 202.700 Hektar wurden im Rahmen der Kennartenregelung (Ökoregelung “ÖR” 5) für artenreiches Dauergrünland von 8.839 Betrieben beantragt. Hinzu kommen knapp 151.300 Hektar im Rahmen der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünland (ÖR 4), die von 6.191 Betrieben beantragt wurden. 

Auch der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (ÖR 6) wird auf rund 54.000 Hektar umgesetzt. Diese Ökoregelung wurde von 6.585 Betrieben beantragt. Damit reduziert sich die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Niedersachsen weiter. Denn in diesem Jahr setzen in Summe weitere 512 Betriebe diese Ökoregelung um, sodass im Vergleich zum Vorjahr auf einer Fläche von zusätzlich rund 4.000 Hektar auf Pflanzenschutzmittel verzichtet wird. 

“Die Zahlen zeigen deutlich, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte bereit sind, freiwillig zusätzliche Leistungen für Klima-, Natur- und Artenschutz zu erbringen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen praktikabel ausgestaltet sind und die Leistungen angemessen honoriert werden. Die hohe Beteiligung an den Grünlandmaßnahmen sowie am Verzicht auf Pflanzenschutzmittel unterstreicht, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft, zum Klimaschutz und zur Biodiversität leisten. Die Auswertung der Agraranträge zeigt zugleich, dass sich freiwillige Agrarumweltmaßnahmen und eine wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft nicht ausschließen. Vielmehr sind die Ökoregelungen inzwischen ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik und müssten auch in der nächsten Förderperiode ab 2028 als einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten und unter Federführung der Bundesländer weiter ausgebaut werden." Frauke Patzke, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Insgesamt ist die Fläche in Niedersachsen, auf der die Landwirtinnen und Landwirte Ökoregelungen umsetzen, 2026 um circa 11,9 % angewachsen im Vergleich zu 2025. Bei den Antragstellenden der Ökoregelungen ist insgesamt ein Zuwachs von 1,7 % zu verzeichnen.

Für die beiden Ökoregelungen “Kennarten” (ÖR 5) und “Anbau vielfältiger Kulturen” (ÖR 2), die den größten Flächenanteil in der Umsetzung der Ökoregelungen in Niedersachsen ausmachen, ist die dafür eingesetzte Fläche 2026 im Vergleich zu 2025 um rund 17,4 % auf 202.700 Hektar beziehungsweise sogar um 26,7 % auf 186.000 Hektar angestiegen. Für die Ökoregelung “Kennarten” sind 2026 mit 8.839 rund 10,5 % mehr Anträge eingereicht worden, für den “Anbau vielfältiger Kulturen” mit 1.217 Anträgen rund 19 % mehr.

Hintergrund

Ökoregelungen sind freiwillige Maßnahmen für ökologische und konventionelle Betriebe insbesondere für den Artenschutz. Die dargestellten Zahlen beruhen auf den bis zum 31. Mai 2026 eingereichten Agraranträgen und stellen keine abschließend geprüften Auszahlungsdaten dar. Ökoregelungen wurden im Jahr 2023 eingeführt und werden in Niedersachsen von Jahr zu Jahr tendenziell besser nachgefragt.

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, welche die flächen- und tiergebundenen Direktzahlungen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) in Anspruch nehmen, können grundsätzlich auch die Ökoregelungen beantragen. In Niedersachsen sind das 2026 rund 40.300 Betriebe. 

Quelle: Pressemeldung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


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