Aus Sicht des Umweltschutzes sind mehrjährige Blühstreifen deutlich wertvoller. Sie sind vielfältiger, enthalten meist einen hohen Anteil an heimischen Wildpflanzen und bieten über mehrere Jahre einen ungestörten Lebensraum für Insekten. Davon profitieren insbesondere die Spezialisten. Die langen Standzeiten sind für die besonders kleinen Wildbienen von großer Bedeutung, die nur einen sehr kleinen Flugradius von bis zu 100 Metern haben. Für sie ist es überlebenswichtig, in unmittelbarer Nähe des Nahrungsangebotes nisten und überwintern zu können.
Ein weiterer Vorteil mehrjähriger Blühflächen ist, dass viele Pflanzen darin den Winter als Rosette überdauern. Sie treiben somit sehr früh im Jahr aus und bieten damit Nahrung für Insekten, die bereits sehr früh im Jahr aktiv sind und nur einen kurzen Zeitraum haben, um Pollen für die Verproviantierung ihrer Brutnester zu sammeln.
Förderung beantragen
Viele Bundesländer fördern die Anlage von mehrjährigen Blühflächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes oder über Agrarumweltprogramme. Die Höhe der Ausgleichszahlung variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Ebenso die Anforderungen an die Blühmischungen und die Pflege. Detaillierte Informationen sollten daher den Förderprogrammen der jeweiligen Bundesländer entnommen werden (siehe Infokasten unten).
Zu beachten ist, dass Doppelförderungen in der Regel ausgeschlossen sind. Das heißt speziell für Bio-Betriebe, dass sie für Flächen, auf denen sie Blühmischungen einsäen, zusätzlich keine Öko-Förderung mehr erhalten.
Blühflächen anlegen
In der Regel werden mehrjährige Blühflächen für maximal fünf Jahre angelegt, um den Ackerstatus der Fläche nicht zu gefährden. Wenngleich auch bereits kleinere Blühflächen oder Ackerrandstreifen eine Wirkung zeigen, gilt grundsätzlich: Je größer die Fläche, desto wirksamer ist sie im Sinne des Naturschutzes. Ab einer Breite von 20 Metern werden Blühflächen auch für Rebhühner und andere Feldvögel interessant.
Blühflächen können entweder mitten im Acker oder am Feldrand angelegt werden. Inmitten von Schlägen bieten sie den Tieren einen weitgehend ungestörten Lebensraum und dienen unter anderem Feldlerchen als Rückzugsort. Die in ihnen geförderten Nützlinge können von dort aus besonders gut in die Kulturen hineinwandern. Blühflächen am Ackerrand dienen dagegen als Pufferzonen zu Hecken, Gewässern, Wegen oder konventionellen Nachbarflächen und sind für vorbeikommende Menschen sehr attraktiv.
Flächen mit hohem Unkrautdruck meiden
Auf Feldstücken mit hohem Unkrautdruck und Problemunkräutern wie Quecke oder Distel sollten nach Möglichkeit keine Blühflächen angelegt werden. Auf solchen Flächen besteht die Gefahr, dass sich die eher konkurrenzschwachen Wildpflanzen nicht behaupten können. Auch ein hohes Nährstoffangebot im Boden ist eher kontraproduktiv, denn es fördert in erster Linie das Wachstum von Gräsern und (Problem-)Unkräutern. Daher sollten möglichst Flächen mit einem niedrigen Nährstoffangebot bevorzugt werden. Nährstoffreichere Flächen können vorher mit einer stark zehrenden Feldfrucht (und ohne Düngung) bestellt werden, um den Boden etwas abzumagern.
Sorgfältige Saatbettvorbereitung sehr wichtig
Die Aussaat erfolgt entweder im Frühjahr zwischen Februar und Mai oder im Herbst von August bis Oktober. Hier sind die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms zu beachten. Um in einen möglichst unkrautfreien Acker zu säen, muss der Boden im Vorfeld gründlich bearbeitet werden. Auch das Saatbett sollte sehr sorgfältig und feinkrümelig hergerichtet werden, denn die Samen der meisten mehrjährigen Wildpflanzen sind sehr fein.
Viele Wildpflanzen sind außerdem Lichtkeimer. Daher darf das Saatgut nicht abgedeckt oder eingearbeitet werden. Nach der Ausbringung wird die Saat angewalzt. Für eine gleichmäßige Verteilung der feinen Samen auf der Ansaatfläche wird die Vermengung des Saatguts mit einer Ansaathilfe empfohlen. Sie besteht meist aus Sand, Sägemehl oder geschrotetem Korn.
Pflegemaßnahmen nur in Ausnahmefällen
Bei günstigen Bedingungen entwickeln sich die Blühmischungen in der Regel ohne größere Probleme. Treten jedoch erhöhter Unkrautdruck oder Problemunkräuter auf, sollte die Fläche frühzeitig geschröpft werden. Auch hier sind die Vorgaben der jeweiligen Länder zu beachten. Das einmalige Schröpfen der Blühfläche nach einigen Wochen ist in den meisten Programmen zulässig. Darüber hinausgehende Pflegeschnitte sind dagegen häufig nicht mehr erlaubt.