Empfehlungen für Verpflegung in Kita und Schule

Empfehlungen für Verpflegung in Kita und Schule

Mehr pflanzliche Lebensmittel, weniger Fleisch und viel Wasser – so lauten die aktuellen Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Laut Ernährungsstrategie sollen die DGE-Qualitätsstandards ab 2030 für die Gemeinschaftsverpflegung an Kitas und Schulen verpflichtend sein – doch bis dahin gibt es noch Einiges zu tun! Der Bürgerrat empfiehlt, dass dabei soziale Aspekte, wie die Bezahlbarkeit der Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen, nicht zu kurz kommen sollten.

Auf einen Blick: Die Empfehlungen aus Ernährungsstrategie und Bürgergutachten

  • Das Speisenangebot sollte mehr Gemüse, Salat, Rohkost sowie Vollkornprodukte, Fisch und Bio-Produkte enthalten, dafür weniger Fleisch.
  • Für ein regionales und saisonales Speisenangebot müssen die Verarbeitungs- und Vertriebsstrukturen für die Gemeinschaftsverpflegung ausgebaut werden.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinschaftsverpflegung müssen für die (öffentliche) Beschaffung von Lebensmitteln geschult werden.
  • Es müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in der Außer-Haus-Verpflegung von Kindern und Jugendlichen ergriffen werden.
  • Formale Ernährungsbildung sollte in allen Schulformen Teil des Unterrichts sein.
  • Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher müssen zum Thema Ernährung aus- und weitergebildet werden.
  • Die Ernährungsumgebungen an Kitas und Schulen sollten eine gesunde und nachhaltige Ernährung fördern.
  • Die Mittagsverpflegung an Schulen und Kitas sollte kostengünstig, wenn nicht sogar kostenfrei, sein.

Quellen: Ernährungsstrategie, Bürgergutachten

"Gutes Essen für Deutschland" – Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung

Die im Januar 2024 beschlossene Ernährungsstrategie will gesundes Essen mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit kombinieren. Dabei steht auch die Ernährung von Kindern und Jugendlichen im Fokus. In der Gemeinschaftsverpflegung von Kita und Schule gibt es jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf: Der Anteil an Gemüse, Salat und Rohkost im Speisenangebot ist zu gering, der Anteil an Fleisch zu hoch. Und auch Vollkornprodukte, Fisch und Bio-Produkte sollten in Kita und Schule häufiger auf den Tisch kommen.

Das Problem: Die empfohlenen Produkte sind im Einkauf jedoch teurer und überschreiten somit die finanziellen Ressourcen, die Kindertagesstätten und Schulen für ihre Gemeinschaftsverpflegung zur Verfügung stehen. Zudem fehlt es häufig an regionalen Verarbeitungs- und Vertriebsstrukturen sowie an Fachwissen, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinschaftsverpflegung für die (öffentliche) Beschaffung von Lebensmitteln benötigen.

Initiativen der Bundesregierung in der Außer-Haus-Verpflegung:

DGE-Empfehlungen als Qualitätsstandards

Das Instrument zur Qualitätssicherung der DGE definiert Kriterien für eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Vier Dimensionen werden in den DGE-Empfehlungen kombiniert: Gesundheit, Soziales, Umwelt und Tierwohl. Die DGE-Qualitätsstandards sollen für die Verpflegung von Kitas und Schulen bis 2030 verbindlich umgesetzt werden.


Film ab: Warum lohnt sich der Einsatz der DGE-Qualitätsstandards?


Lebensmittelabfälle in der Gemeinschaftsverpflegung reduzieren

Auch die Wirtschaftlichkeit der Ernährung wird in den DGE-Qualitätsstandards mitgedacht, zum Beispiel durch Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Bedarfsgerechte Portionsgrößen – die Möglichkeit eines Nachschlags oder einer kleineren Portion – können beispielsweise dazu beitragen, Tellerreste zu vermeiden. Die Außer-Haus-Verpflegung, zu der die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen gehört, produziert schließlich 17 Prozent der Lebensmittelabfälle in Deutschland – im Jahr 2020 waren das 1,9 Millionen Tonnen (Quelle: BMEL). Ziel der Ernährungsstrategie ist es, die Lebensmittelabfälle in der gesamten Außer-Haus-Verpflegung bis 2030 zu halbieren.

Stärkung der Ernährungsbildung

Neben verbindlichen Instrumenten zur Qualitätssicherung für das Schul- und Kitaessen fordert die Bundesregierung in der Ernährungsstrategie außerdem, dass die formale Ernährungsbildung im Schulunterricht mit dem angebotenen Essen in der Schulverpflegung übereinstimmen sollte. Die Themen "Essen" und "Ernährung" sind in den Bildungsplänen der Bundesländer für Kita und Schule jedoch sehr unterschiedlich verankert. In manchen Schulformen fehlen ernährungsspezifische Fächer sogar komplett.

Um die Ernährungsbildung der Kinder und Jugendlichen zu stärken, müssen zunächst jedoch Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher in Ernährungsthemen geschult und weiter ausgebildet werden. Durch Informationsveranstaltungen zum Thema "Lernen auf dem Bauernhof" soll zudem die Erzeugung von Lebensmitteln in Kita und Schule thematisiert werden.

Verbesserte Ernährungsumgebungen

Neben der Gemeinschaftsverpflegung und der Ernährungsbildung werden in der Ernährungsstrategie außerdem die Ernährungsumgebungen als wichtige Stellschraube für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung in Schulen hervorgehoben. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau stellt der Bund drei Milliarden Euro für die Errichtung und den Betrieb von Schulküchen sowie passende Angebote in Schulkiosken und Verpflegungsautomaten zur Verfügung. Auch innovative Ansätze wie Nudging – subtile Anreize, die Gewohnheiten positiv verändern sollen – werden gefördert. Durch Trinkwasserspender wird den Kindern und Jugendlichen beispielsweise Leitungswasser als guter, preisgünstiger und klimafreundlicher Durstlöscher zur Verfügung gestellt.

Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder und Jugendliche!

Kostengünstig sollte auch die Schul- und Kitaverpflegung sein: In einem Gutachten des Wissenschaftliche Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) von 2020 wurden die Vorteile und Kosten einer flächendeckenden kostenlosen Mittagsverpflegung in Schulen untersucht. Die Bundesregierung will in einer Machbarkeitsstudie nun prüfen, ob diese als Teil eines krisensicheren, nationalen Ernährungsprogramms für die Kita- und Schulverpflegung umgesetzt werden kann.

Auch der Bürgerrat "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" empfiehlt in seinem Bürgergutachten, das im Februar 2024 dem Bundestag vorgestellt wurde, die kostenfreie Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit. Während aktuell nur armutsgefährdete Kinder ein kostenfreies Mittagsessen in Kita und Schule erhalten können, soll durch die Einführung eines flächendeckenden Angebots die Chancengleichheit zwischen den Kindern gefördert und Kinder aus einkommensschwachen Haushalten vor Stigmatisierung geschützt werden.

Der Bürgerrat hebt auch hervor, dass Essen an Schulen einen wichtigen Beitrag zur Bildung leistet, da Schülerinnen und Schüler so lernen, was gute Ernährung ist. Außerdem werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen die Eltern bei der täglichen Bereitstellung des Essens für ihre Kinder entlastet.

Der Bürgerrat "Ernährung im Wandel"

Der Deutsche Bundestag setzt Bürgerräte ein, um zu einer konkreten politischen Fragestellung eine direkte Rückmeldung aus der Bevölkerung zu erhalten – jenseits von Meinungsumfragen und Lobbyismus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zufällig ausgelost, bundesweit aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren. Dadurch soll die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet werden. Ziel eines Bürgerrats ist die Erarbeitung eines Bürgergutachtens mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Mit einer Zustimmung von 87,6 Prozent und dem höchsten Priorisierungswert im Vergleich zu den anderen Empfehlungen liegt das kostenfreie Mittagessen in Kita und Schule den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bürgerrats besonders am Herzen. Ebenso wie die Ernährungsstrategie schlagen sie als Mindeststandard für die Verpflegung die DGE-Qualitätsstandards vor und sprechen sich für eine dauerhafte Förderung von mindestens 30 Prozent Bio-Lebensmitteln aus. Wünschenswert wäre zudem ein regionales und saisonales Speisenangebot.

Tierwohl, Klimabewusstsein und verpflichtende staatliche Label

Die weiteren acht Empfehlungen des Bürgerrats zeigen, dass insbesondere die Themen Tierwohl, eine klimabewusste Ernährung und die Einführung eines einheitlichen und verpflichtenden staatlichen Labels für alle in der EU verkauften Produkten den Beteiligten sehr wichtig sind. Das Label soll die Bereiche Klima, Tierwohl und Gesundheit einzeln berücksichtigen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz für einen gesünderen und bewussteren Einkauf bieten. Der Bürgerrat fordert zudem eine höhere Wertschätzung von Lebensmitteln: Der Lebensmitteleinzelhandel soll verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel, die sonst entsorgt werden würden, an gemeinnützige Organisationen, zum Beispiel Tafeln, zu spenden.

Mehr Transparenz wünschen sich die Mitglieder des Bürgerrats auch hinsichtlich der Lebensbedingungen und Herkunft von Schlachttieren auf Fleisch und Fleischprodukten. Sie empfehlen ein verpflichtendes, staatlich kontrolliertes und ganzheitliches Tierwohllabel, das den gesamten Lebenszyklus des Tieres abbilden sollte. Zusätzlich wird eine zweckgebundene Verbrauchsabgabe auf tierische Produkte zur Förderung des Um- und Neubaus von artgerechten Nutztierställen empfohlen. Fleisch sollte laut dem Bürgerrat auch anders besteuert werden, sodass Landwirtinnen und Landwirte durch die Tierwohlabgabe ein finanzieller Anreiz geboten wird, die Haltungsform ihrer Tiere zu verbessern. Im Gegensatz zu Fleisch sollte die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse und Vollkorngetreide sowie Mineral- und Tafelwasser auf null Prozent gesetzt werden. Ob und inwieweit die Empfehlungen des Bürgergutachtens umgesetzt werden, entscheiden am Ende die Mitglieder des Deutschen Bundestages.


Letzte Aktualisierung 15.03.2024

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