Catering bei temporären Events

Bio-Zertifizierung von Catering bei Veranstaltungen

Die Besucherinnen und Besucher von Straßenfesten, Märkten und Co. erwarten ein vielfältiges Bio-Angebot. Doch wer mit Bio-Lebensmitteln wirbt, muss sich auch dem Kontrollsystem unterstellen. Es ist möglich eine ein- oder mehrmalige vereinfachte Zertifizierung für einzelne Events beziehungsweise Kundenaufträge mit einer Veranstaltungszertifizierung nach der Bio-AHV-Verordnung zu machen. Doch was gilt es dabei zu beachten?

Die rechtlichen Grundlagen der Veranstaltungszertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung

Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen, was alle Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) umfasst, gehören nicht in den Geltungsbereich der EU-Öko-Verordnung 2018/848, sondern unterliegen nationalen Regelungen. Dazu ist in Deutschland Anfang Oktober 2023 die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft getreten.

Die Bio-AHVV regelt die Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen in der Außer-Haus-Verpflegung sowie die Anforderungen für die Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln und deren Kontrolle. Sie soll die eingesetzten Bio-Anteile für die Tischgäste besser sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.

Alle Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch Endverbraucherinnen und -verbraucher zubereiten und somit in den Geltungsbereich der Bio-AHVV fallen, müssen sich zertifizieren lassen. Nicht zertifizierungspflichtig sind Kindertagesstätten und Schulen, in denen Bio-Erzeugnisse selbst vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, insofern sie nicht die Bio-Anteil-Auslobung mit dem Bio-AHV-Logo verwenden.

Die sogenannte Veranstaltungszertifizierung ist in §14 der Bio-AHVV geregelt.

Die Möglichkeit einer Veranstaltungszertifizierung

Auch im Rahmen von Veranstaltungen können Bio-Lebensmittel eingesetzt und als solche beworben werden. Wenn das ausrichtende Unternehmen bereits nach Bio-AHVV bio-zertifiziert ist, muss kein zusätzliches Veranstaltungszertifikat erworben werden. Für die Bio-Zutatenkennzeichnung und die Verwendung des Bio-AHV-Logos auf einer Veranstaltung gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer unbefristeten Bio-AHVV-Zertifizierung. Sollte im Rahmen der Veranstaltung eine Auszeichnung des Bio-Anteils mit dem Bio-AHV-Logo angestrebt werden, erfolgt die Berechnung ausschließlich auf der Basis der für die Veranstaltung bezogenen Waren.

Wenn das ausrichtende AHV-Unternehmen noch keine Bio-AHVV-Zertifizierung besitzt, aber beabsichtigt den Einsatz von Bio-Lebensmitteln während einer Veranstaltung zu bewerben, kann eine Veranstaltungszertifizierung beantragt werden. Das Veranstaltungszertifikat ist aufdie Dauer der anstehenden Veranstaltung beschränkt, die bis maximal zwei Monate betragen darf. Danach verliert es seine Gültigkeit. Die Anforderungen an das Unternehmen, die bereitzuhaltenden Unterlagen, sowie die bei der Öko-Kontrollstelle einzureichenden Dokumente entsprechen denen, die auch bei einer unbefristeten Bio-Zertifizierung vorzulegen sind.

Beispiele: Wann ist ein Veranstaltungszertifikat nach Bio-AHVV erforderlich?

Die Veranstaltungszertifizierung nach Bio-AHVV ist für Unternehmen gedacht, die nur für eine bestimmte Veranstaltung Bio-Gastronomie beziehungsweise Bio-Gerichte anbieten wollen.

Beispielsweise möchte ein Gastwirt, der sonst keine Bio-Speisen auslobt, bei einem Kulturfestival in einem Foodtruck vegane Bio-Burger anbieten und damit werben. Dazu braucht er ein Bio-AHVV-Veranstaltungszertifikat.

Anders sieht es aus, wenn eine nach EU-Bio-Verordnung zertifizierte Bio-Fischzüchterin dort Bio-Fischbrötchen mit Bio-Fritten und Bio-Salat verkaufen möchte. In der Regel ist sie nur für das Züchten der Fische und vielleicht für das Räuchern ihrer Fische nach der EU-Bio-Verordnung zertifiziert, nicht aber für die Zubereitung von Fischbrötchen mit Fritten und Salat. Diese bereitet sie auf der Veranstaltung mit weiteren Bio-Zutaten zum unmittelbaren Verzehr zu, deshalb benötigt sie dafür das Bio-AHVV-Zertifikat.

Wenn im Vergleich dazu ein nach Bio-EU-Verordnung zertifizierter Bio-Bäcker auf demselben Kulturfestival Bio-Lebkuchenherzen verkauft, benötigt er hierfür kein Bio-AHVV-Veranstaltungszertifikat, weil er den zuvor in seiner EU-Bio-zertifizierten Backstube produzierten Lebkuchen auf der Veranstaltung lediglich verkauft und nicht zubereitet.

Für Unternehmen, die auf mehreren Veranstaltungen im Jahr für den unmittelbaren Verzehr zubereitete Bio-Speisen und -Getränke anbieten, ist ein auf die Unternehmensadresse ausgestelltes dauerhaftes Bio-AHVV-Zertifikat zumeist die kostengünstigere Variante.

Der Weg zu einem Veranstaltungszertifikat nach Bio-AHVV

Um ein Veranstaltungszertifikat zu bekommen, muss sich das AHV-Unternehmen mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei einer für den Bereich AHV zugelassenen Öko-Kontrollstelle seiner Wahl und der zuständigen Behörde des Bundeslandes melden.

Nachdem ein Vertrag mit der Öko-Kontrollstelle geschlossen wurde, stellt der AHV-Unternehmer oder die AHV-Unternehmerin der Öko-Kontrollstelle die geforderte Betriebsbeschreibung und eine Liste der geplanten Lieferanten- und Warenbezüge zur Verfügung. Für den Fall, dass er oder sie den Bio-Anteil mit dem Bio-AHV-Logo auszeichnen lassen möchte, ist zusätzlich eine Aufstellung des geldwerten Netto-Betrages der geplanten Lebensmittel im prozentualen Verhältnis zu den Bio-Lebensmitteln vorzulegen. Die Berechnung des Bio-Anteils ist im Falle eines Veranstaltungszertifikats nur auf den Warenbezug für die Veranstaltung bezogen. Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat sicherzustellen, dass der tatsächliche Bio-Anteil jederzeit innerhalb der jeweiligen, ausgezeichneten Bio-AHV-Logo-Kategorie liegt.

Die Öko-Kontrollstelle prüft die eingereichten Unterlagen im Rahmen einer Verwaltungskontrolle aus dem Büro heraus. Sind die Unterlagen vollständig und werden die Voraussetzungen für die Bio-Kennzeichnung der Zutaten beziehungsweise für die Auszeichnung des Bio-Anteils erfüllt, so stellt die Öko-Kontrollstelle das passende Veranstaltungszertifikat aus.

Während der Veranstaltung kann die Öko-Kontrollstelle Kontrollen in der Betriebseinheit oder am Ort der Veranstaltung durchführen. Dabei überprüft die Öko-Kontrollstelle vor Ort, ob:

  • die vorgelegten Dokumente der Realität entsprechen,
  • die Bio-Zutaten korrekt gekennzeichnet wurden (zum Beispiel auf Speisekarte, Aufstellern oder Werbung)
  • und, falls ein Bio-AHV-Logo (Bronze, Silber, Gold) eingesetzt wurde, ob der Bio-Anteil der Speisen der Auszeichnung entspricht.

Im Vergleich zur früheren Eventzertifizierung auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 ist der Aufwand durch die Zertifizierung nach Bio-AHVV geringer geworden. Gegenstand der Kontrollen sind lediglich der mengenmäßige Abgleich zwischen Wareneinkauf und Warenverkauf sowie die korrekte Auslobung der Waren.

Die Dauer der Kontrolle richtet sich nach Größe und Komplexität des Betriebes. Für einen einfachen Betrieb mit guter Betriebsdokumentation dauert die Dokumentenkontrolle im Büro der Kontrollstelle circa eine Stunde und eine gegebenenfalls stattfindende Vor-Ort-Kontrolle nochmals circa eine Stunde.

Ablauf der Zertifizierung bei einem Bio-AHVV-Veranstaltungszertifikat und regulärem Bio-AHVV-Zertifikat:

Bio-AHVV-Zertifizierung (unbefristet) Bio-AHVV-Veranstaltungszertifizierung (auf maximal zwei Monate befristet)
  1. Vertrag mit Kontrollstelle
  2. Vor-Ort-Audit und Prüfung der Unterlagen 
  3. Zertifikat 
  4. Behördenmeldung 
  5. Bio-Kennzeichnung; gegebenenfalls Auszeichnung mit Bio-AHV-Logo 
  6. In den Folgejahren: Jährliche unangekündigte Kontrollen und gegebenenfalls Verwaltungskontrolle bei Veränderung des Bio-Anteils für das Bio-AHV-Logo
  1. Vertrag mit Kontrollstelle und Behördenmeldung (mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn)
  2. Unterlagen bei Kontrollstelle einreichen 
  3. Dokumentenprüfung im Büro der Kontrollstelle
  4. Zertifikat
  5. Bio-Kennzeichnung/gegebenenfalls Auszeichnung mit Bio-AHV-Logo
  6. Gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrolle während der Veranstaltung

Was muss bei der Ausrichtung einer Bio-Veranstaltung mit Essensangebot beachten werden?

Wer mit dem Attribut "Bio" oder "Öko" auf einer Veranstaltung wirbt, muss ein gültiges Bio-Zertifikat vorweisen. Wenn Sie eine Bio-Veranstaltung mit zum Beispiel mehreren Bio-Essständen planen, sollten Sie darauf hinweisen, dass jede Standbetreiberin und jeder Standbetreiber, die oder der Bio-Speisen oder -Getränke direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, ein gültiges Bio-Zertifikat benötigt.

Vor der Veranstaltung sollten Sie sich die jeweiligen Bio-Zertifikate zusammen mit dem geplanten Lebensmittel- oder Speiseangebot zeigen lassen. Ob ein EU-Bio-Logo oder ein Bio-AHV-Logo (unbefristet oder als Veranstaltungszertifikat) erforderlich ist, hängt davon ab, welches Unternehmen die Speise zubereitet und zum unmittelbaren Verzehr an Verbraucher und Verbraucherinnen abgibt:

  • Ein Bio-Zertifikat nach EU-Bio-Verordnung benötigen Bio-Stände, die ihre Bio-Erzeugnisse lose verkaufen und sie nicht vor Ort zubereiten. Das können beispielsweise Stände aus dem Lebensmittelhandwerk sein (wie Bäckerinnen und Bäcker, Metzgerinnen und Metzger oder Winzerinnen und Winzer), Gemüsestände oder Stände von Händlerinnen und Händlern (zum Beispiel Käsehändlerinnen und -händler).
  • Bio-AHVV-Zertifikate (unbefristet oder befristet als Veranstaltungszertifikat) benötigen die Standbetreiber und Standbetreiberinnen, die Bio-Speisen oder Bio-Getränke vor Ort zubereitet und verkaufen, das können zum Beispiel Suppenküchen, Dönerstände, Cocktailbars, Kaffeebars und Grillstände sein.
  • Veranstalterinnen und Veranstalter, die eine Bio-Veranstaltung ausrichten, benötigen selbst ein Bio-AHVV-Zertifikat, wenn sie Bio-Speisen selbst (oder durch Subunternehmer) vor Ort zum unmittelbaren Verzehr zubereiten und direkt an Verbraucher und Verbraucherinnen verkaufen, beispielsweise, wenn bei einer Eintrittskarte zu einem Gala-Abend Bio-Speisen inklusive sind.

In der Werbung zur Veranstaltung sollte eindeutig formuliert werden, wer die Bio-Lebensmittel anbietet.

Text: Stefan Goldhorn und Dr. Jennifer Ritzentaler, Ecocert


Letzte Aktualisierung 15.01.2025

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