Die Bio-AHV-Verordnung enthält die Vorgaben für die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung sowie für die Bio-Kontrolle und -Zertifizierung von AHV-Unternehmen. Der Online-Leitfaden beantwortet wichtige Fragen zur Umsetzung der Verordnung in der Praxis.
Am 5.10.2023 ist die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft getreten. Damit ist ein bundeseinheitlicher und klarer Rechtsrahmen für den wachsenden Bio-Außer-Haus-Markt geschaffen, der praktikable Vorgaben zur Kennzeichnung, Kontrolle und Zertifizierung festlegt. Diese erleichtern den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in den Küchen und schaffen gleichzeitig Klarheit, Sicherheit und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der Leitfaden "Umsetzung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung" erläutert, was die neue Verordnung für die Praxis bedeutet, erklärt Hintergründe und beantwortet Fragen von Praktikerinnen und Praktikern. Er richtet sich sowohl an Unternehmen der AHV als auch an Verantwortliche in Ländern und Behörden, Öko-Modellregionen, Bio-Musterregionen und Bio-Städten, bei Bio-Anbau- und Berufsverbänden und Öko-Kontrollstellen sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aller Art, die Betriebe beim Einsatz von Bio-Lebensmitteln informieren, unterstützen und beraten.
Hier finden Sie die Kapitel des Leitfadens zu den Neuerungen der Bio-AHV-Verordnung, zur Auszeichnung und Bio-Kennzeichnung. Mehr Informationen finden Sie in der PDF-Version des Leitfadens.