Unterschied Bio-AHVV - EU-Bio

Was müssen Bio-Küchen jetzt anders machen? Zum Unterschied Bio-AHVV und Zertifizierung nach EU-Bio

Sie betreiben eine Kantine, ein Restaurant, ein Imbiss oder ein Catering und waren bisher auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 als Bio-Betrieb zertifiziert? Dann werden Sie sich fragen, ob Sie ab sofort nach der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) zertifiziert werden. Welche Änderungen sind damit verbunden?

Was ist die Bio-AHVV?

Die 2022 in Kraft getretenen EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 delegiert die Regelung der Außer-Haus-Verpflegung an die Mitgliedsstaaten. Deutschland hat sich mit der Änderung des Ökolandbau-Gesetzes (ÖLG) im Sommer 2023 dieser Thematik angenommen und anschließend die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) auf den Weg gebracht. Damit müssen alle Unternehmen in Deutschland, die gewerbsmäßig Bio-Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, sich nun nach der Bio-AHVV zertifizieren lassen.

Die Bio-Kontrollstellen haben mittlerweile begonnen, die betroffenen Unternehmen darüber zu informieren, neue Verträge angeboten und vielleicht auch schon Kontrollen angekündigt und durchgeführt.

Mit der Bio-AHVV möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die für Gastronominnen und Gastronomen, Cateringunternehmen und Restaurants oft aufwendige Bio-Zertifizierung auf ein einfacheres Kontroll- und Zertifizierungsverfahren umstellen. Damit soll künftig mehr Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, Bio-Zutaten mit Bio zu kennzeichnen sowie den Bio-Anteil auszuloben und damit einen Mehrwert zu schaffen.

AHV-Unternehmen, die bisher nach EU-Bio-Verordnung zertifiziert waren, müssen jetzt den neuen Anforderungen gerecht werden.

Welche bisher aus der EU-Bio-Kontrolle bekannten Regelungen gelten weiterhin für die Bio-Küchen?

Die von der EU-Bio-Verordnung bekannte Pflicht zur Kontrolle der Zertifikate und die Überprüfung der Anlieferung und des Bio-Status der Ware bei Warenannahme bleiben erhalten. Auch weiterhin dürfen Erzeugnisse und verwendete Zutaten mit einer Bio-Kennzeichnung versehen werden. Die Kennzeichnung ist dabei wie bisher in gleicher Größe wie die Zutaten- oder Erzeugnis-Namen darzustellen.

Was ist neu für die Bio-Küchen mit der Zertifizierung nach Bio-AHVV?

Durch die Bio-AHVV gibt es veränderte Regelungen zur Kennzeichnung in Ihrer Speisekarte, eine aktuell gehaltene Bio-Zutatenliste wird eingeführt und der Dokumentationsaufwand verringert sich.

Die eingekauften Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse auf Ihrem Speiseplan oder Ihrer Speisekarte können auch als Gruppe gekennzeichnet werden, zum Beispiel, wenn Sie nur Bio-Obst anbieten, eines Ihrer Gerichte nur aus Bio-Zutaten besteht oder, wenn Sie eine bestimmte Zutat ausschließlich in Bio-Qualität verwenden.

Das EU-Bio-Logo darf nicht zur Bewerbung von Speisen und Getränken verwendet werden, da die Zubereitung in Restaurants, Kantinen und Co nicht durch die EU-Bio-Verordnung abgedeckt ist. Das deutsche Bio-Siegel darf hingegen zur Kennzeichnung von Zutaten verwendet werden.

Bio-Zutatenliste

Um einen einfachen Überblick über die verwendeten Bio-Zutaten zu ermöglichen, ist eine tagesaktuelle Bio-Zutatenliste leicht zugänglich für Kundinnen und Kunden zu veröffentlichen. Das kann auch in der Form einer Nicht-Bio-Zutatenliste erfolgen, zum Beispiel wenn Sie in Ihrem Bio-Restaurant Fisch aus Wildfang auf der Karte haben.

Lagerung und Zubereitung

Grundsätzlich ist es nicht zulässig, gleiche Zutaten oder Erzeugnisse in Bio- und konventioneller Qualität am selben Tag in derselben Betriebseinheit zu lagern; es sei denn, Sie führen nachvollziehbare Aufzeichnungen, aus denen die eingekauften und verkauften Mengen klar hervorgehen.

Auszeichnung mit den Bio-AHV-Logos

Die Bio-AHV-Logos ermöglichen über das Standardzertifikat hinaus eine zusätzliche Auszeichnung des geldwerten Anteils der Bio-Zutaten mit Bronze (20-49 Prozent), Silber (50-89 Prozent) oder Gold (90-100 Prozent). Wer dies möchte, muss eine Auflistung aller eingekauften Lebensmittel bezogen auf ihre Bio- und Nicht-Bio-Qualität auf Monatsbasis anlegen und der Kontrollstelle vorlegen.

Was fällt weg, wenn eine Bio-Küche künftig nach Bio-AHVV statt nach der EU-Bio-Verordnung kontrolliert wird?

Einige Aufzeichnungen und Unterlagen, die bisher Teil der EU-Bio-Kontrolle waren, sind für die Bio-AHVV-Kontrolle nicht mehr verpflichtend vorzulegen. Aber Achtung: Aufzeichnungs- und Nachweispflichten aus dem allgemeinen Lebensmittelrecht gelten natürlich weiterhin.

Die Betriebsbeschreibung hat nun einen deutlich geringeren Umfang und insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die nicht mit IT-basierten Warenwirtschaftssystemen arbeiten, ist der Wegfall der Mengenbilanzierung von den eingekauften bis zu den hergestellten Erzeugnissen eine wesentliche Erleichterung.

Zudem werden bei der Bio-AHVV-Kontrolle folgende Dokumente nicht mehr überprüft:

  • Vorsorgekonzept,
  • Lagepläne,
  • Sortimentslisten,
  • Schädlingsbekämpfung,
  • Produktionsdokumente,
  • Rezepturen,
  • Reinigungsprotokolle und
  • Zutatenlisten.

Zusammengefasst kann man sagen, dass die neue Bio-AHVV gerade für kleine und mittlere Unternehmen die Auslobung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen praxisnah ermöglicht. Große Unternehmen, mit vielen Ausgabestellen und unterschiedlichen Angeboten müssen darauf achten, die Zutatenliste aktuell zu halten, was am einfachsten gelingt, wenn bestimmte Zutaten grundsätzlich auf Bio umgestellt werden und nicht zwischen Bio und nicht-Bio hin- und hergewechselt wird. Dennoch, wer bisher erfolgreich nach EU-Bio-Verordnung zertifiziert wurde, wird sich mit der neuen Bio-AHVV relativ leichttun.

Im Überblick: Unterlagen und Maßnahmen zur Erfüllung der jeweiligen Bio-Verordnung

Bio-EU-Verordnung (EU) 2018/848 Bio-AHV-Verordnung
Betriebsbeschreibung: Dokument, Vorsorgekonzept, Lageplan, Lieferantenliste, Sortimentsliste, Schädlingsbekämpfung Betriebsbeschreibung
Vorsorgekonzept-Dokument und die darin genannten Maßnahmen wie: Zertifikatskontrolle, Wareneingangskontrolle, Lagerkennzeichnung und Trennung, Produktionsaufzeichnungen, Reinigungsprotokolle, Rezepturen, Kennzeichnung (auf Speiseplan) Bio-Kennzeichnung/Logos, Bio-Zutatenliste (tagesaktuell), Warenannahme/Zertifikatsprüfung, getrennte Lagerung
Rückverfolgbarkeit und Massenbilanz: Nachvollziehbarkeit der Rohstoffe in die fertigen Produkte, Plausibilität der Mengen der eingesetzten Ware zur verkauften Ware Gegebenenfalls: Aufzeichnungen bei Auszeichnung mit dem Bio-AHV-Logo, Aufzeichnung bei Nutzung von gleichen Bio-Zutaten/Nicht-Bio-Zutaten

Letzte Aktualisierung 17.07.2024

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