Biopark

Richtlinien des Bio-Anbauverbands Biopark

Biopark zählt zahlreiche flächenstarke Betriebe zu seinen Mitgliedern, sodass sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 216 Hektar (Stand 1.1.2021) ergibt. Viele der von Biopark-Betrieben bewirtschafteten Flächen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Biopark-Richtlinien für den ökologischen Pflanzenbau

Biopark-Richtlinien für die ökologische Tierhaltung

Biopark-Richtlinien für die ökologische Rinderhaltung

Biopark-Richtlinien für die ökologische Schweinehaltung

Biopark-Richtlinien für die ökologische Geflügelhaltung

Biopark-Richtlinien für die ökologische Schaf- und Ziegenhaltung

Biopark-Richtlinien für die ökologische Kaninchenhaltung

Biopark-Richtlinien für die ökologische Haltung von Gehegewild und Geweihträgern

Über Biopark

1991 gründeten engagierte Landwirte sowie Wissenschaftlerinnen in Mecklenburg-Vorpommern den Biopark-Verband. Inzwischen sind Biopark-Betriebe bundesweit vertreten. Der Verband zählt zahlreiche flächenstarke Betriebe zu seinen Mitgliedern, sodass sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 216 Hektar (Stand 1.1.2021) ergibt. Viele der von Biopark-Betrieben bewirtschafteten Flächen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. 2004 gründeten fünf Biopark-Betriebe mit elf konventionell wirtschaftende Nachbarn die erste deutsche gentechnikfreie Zone mit einer Gesamtfläche von fast 10.000 Hektar.

Auf Initiative von Biopark wurde in Kooperation mit der Umweltorganisation WWF und unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. sowie mit anfänglicher Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Naturschutzstandard „Landwirtschaft für Artenvielfalt” entwickelt. Entsprechend eines Kataloges werden in den beteiligten Biopark-Betrieben Naturschutzmaßnahmen auf dem Acker, im Grünland und bei Landschaftsstrukturen umgesetzt und durch eine naturschutzfachliche Beratung begleitet.

Gründung

1991

Anzahl Mitglieder

514 Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften 111.416 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2022, Quelle BÖLW). Hinzu kommen 100 Verarbeiterinnen und Verarbeiter und Händlerinnen und Händler.

Beiträge und Kosten

Der Mitgliedsbeitrag für Erzeugerinnen und Erzeuger setzt sich aus einer einmaligen Aufnahmegebühr (50 Euro) einer jährlichen Grundgebühr (50 Euro) und einem jährlichen Mindestbeitrag je Fläche (2,50 Euro/Hektar LN) und Tier (Wiederkäuer/Pferde = 1 Euro/Großvieeinheit, Schweine = 2,50 Euro/GVE, Geflügel = 5 Euro/GVE) zusammen. Je nach Betriebsfläche werden noch Abschläge gewährt. Der maximale Jahresbeitrag je Betrieb liegt bei 7.800 Euro.

Vermarktung

Biopark-Mitglieder können ihre Erzeugnisse mit dem Biopark-Zeichen kennzeichnen und bewerben. Die Nutzung der Biopark-Warenzeichen ist für zertifizierte Betriebe und Unternehmen kostenlos. Es muss jedoch ein Zeichennutzungsvertrag unterzeichnet werden. Den Betrieben steht es frei, ihre Produkte über Biopark-Partnerorganisationen (zum Beispiel Biopark Markt GmbH) zu vermarkten.

Kontrollen

Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzlich sind unangemeldete Stichprobenkontrollen möglich.

Kontaktdaten

Biopark e. V.

Rövertannen 13, 18273 Güstrow
Tel.: +49 (0)3843 24 50 30

E-Mail: info@biopark.de
Internet: www.biopark.de

Letzte Aktualisierung 10.11.2022

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