EU-Öko-Verordnung

Regelungen der EU-Bio-Verordnung

Mit der EU-Öko-Verordnung wurden 1992 erstmals europaweit geltende Kontrollvorschriften für ökologisch wirtschaftende Betriebe eingeführt. 2018 wurde eine überarbeitete Fassung der Öko-Basisverordnung beschlossen. Diese ist seit dem 1. Januar 2022 gültig und muss von allen Bio-Betrieben angewendet werden.

Regelungen für den ökologischen Pflanzenbau

Allgemeine Regelungen für die ökologische Tierhaltung

Regelungen für die ökologische Rinderhaltung

Regelungen für die ökologische Schweinehaltung

Regelungen für die ökologische Geflügelhaltung

Regelungen für die ökologische Schaf- und Ziegenhaltung

Regelungen für die ökologische Kaninchenhaltung

Regelungen für die ökologische Haltung von Gehegewild und Geweihträgern

Über die EU-Öko-Verordnung

Mit der EU-Öko-Verordnung wurde 1992 erstmals europaweit geltende Kontrollvorschriften für ökologisch wirtschaftende Betriebe, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen eingeführt. Die aktuelle Fassung (VO 834/2007) gilt seit 1. Januar 2009. Im Juni 2018 wurde eine überarbeitete Fassung der Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) beschlossen. Bis Ende 2020 wird diese Basisverordnung noch durch verschiedene Regelungen ergänzt. Ab dem 1.1.2021 muss die neue EU-Öko-Verordnung dann von allen Öko-Betrieben angewendet werden.

Anzahl Erzeugerbetriebe nach EU-Öko-Verordnung

2021 wirtschaftete etwas mehr als die Hälfte aller Öko-Betriebe in Deutschland – das sind 18.972 Betriebe – auf einer Fläche von 642.000 Hektar nach den Regeln der EU-Öko-Verordnung (Stand: 1.1.2022, Quelle: BÖLW).

Kosten

Kosten entstehen EU-Öko-Betrieben (wie auch Verbandsbetrieben) durch die jährliche Öko-Kontrolle und gegebenenfalls in Anspruch genommene Öko-Beratung. Die jährliche Kontrolle kostet je nach Aufwand zwischen 300 und 700 Euro je Betrieb. In den meisten Bundesländern wird ein Transaktionskostenzuschuss mit der Bio-Förderung gewährt. Die Beratungskosten variieren je nach Anbieter und Bedarf.

Vermarktung

Jeder Betrieb, der sich nach EU-Öko-Verordnung zertifizieren lässt, kann seine Erzeugnisse nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungszeit mit dem Hinweis "öko" oder "bio" verkaufen und entsprechend mit dem EU-Bio-Logo und dem deutschen Bio-Siegel kennzeichnen.

Kontrollen

Mindestens einmal pro Jahr durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzlich zu der jährlich angemeldeten Hauptkontrolle erfolgen Stichprobenkontrollen.

Kontakt

Anlaufstelle für Betriebe, die allein nach EU-Öko-Verordnung produzieren wollen, sind die zuständigen Öko-Behörden der Länder und die Öko-Kontrollstellen.


Letzte Aktualisierung 04.10.2022

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