Der biozyklisch-vegane Anbau ist ökologischer Landbau auf rein pflanzlicher Grundlage. Diese Anbauform schließt jegliche kommerzielle Nutz- und Schlachttierhaltung aus und verwendet keinerlei Betriebsmittel tierischen Ursprungs. Besonderer Wert wird dabei auf die Förderung der Artenvielfalt und eines gesunden Bodenlebens, auf die Schließung organischer Stoffkreisläufe sowie auf einen gezielten Humusaufbau gelegt.
Die Biozyklisch-Veganen Richtlinien werden herausgegeben von der gemeinnützig ausgerichteten Adolf-Hoops-Gesellschaft mbH Berlin, die ihrerseits die in Deutschland ansässige Kontrollorganisation CERES mit dem Bereich Kontrolle und Zertifizierung sowie BVL Biocyclic Vegan Label Ltd. in Zypern mit der Vergabe der Nutzungsrechte am Biozyklisch-Veganen Gütesiegel beauftragt hat. In Deutschland und den deutschsprachigen Ländern ist der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. der Ansprechpartner für interessierte Betriebe, der sie auch in allen Umstellungsfragen berät.
Gründung
2017
Anzahl Mitglieder
In Deutschland gibt es derzeit fünf zertifizierte landwirtschaftliche Produktionsbetriebe sowie erste Partner aus Handel und Verarbeitung. Weitere Zertifizierungen sind in Vorbereitung. Dazu kommen etwa 40 weitere Betriebe in Österreich, der Schweiz, Italien, Ungarn, Rumänien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Kanada, Griechenland und Zypern, demnächst auch in Großbritannien, Schweden, Island, Brasilien, und Kolumbien. In den deutschsprachigen Ländern sind alle biozyklisch-vegan zertifizierten Betriebe auch verpflichtend Mitglied im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V., dem zur Zeit etwa 100 Mitglieder (Betriebe und Privatpersonen) angehören (Stand Juni 2022).
Beiträge und Kosten
Die Mitgliedschaft im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. kostet jährlich 100 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr.
Für die Nutzung des Zeichens und des Begriffes "aus biozyklisch-veganem Anbau” durch Erzeugerbetriebe wird eine jährliche pauschalierte Systemgebühr in Höhe von maximal 300 Euro erhoben, der sich an der Flächenausstattung des landwirtschaftlichen Betriebs orientiert. Bei Verarbeitungsbetrieben orientiert sich der Systembeitrag am Wert der verarbeiteten Rohware aus biozyklisch-veganem Anbau.
Vermarktung
Zertifizierte Mitgliedsbetriebe können Produkte unter dem biozyklisch-veganen Gütesiegel vermarkten und bewerben. Der Verkauf von Erzeugnissen mit dem biozyklisch-veganen Gütesiegel setzt eine Zeichennutzungsvereinbarung (BNS Biocyclic Network Services Ltd.) sowie ein gültiges biozyklisch-veganes Zertifikat (CERES) voraus. Im deutschsprachigen Raum müssen die Betriebe darüber hinaus Mitglied im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. sein.
Kontrollen
Einmal pro Jahr durch eine von CERES beauftragte Kontrollstelle. Nach Möglichkeit in Kombination mit der Kontrolle im Rahmen der EU-Öko-Verordnung.