Ubiquitäre Belastung mit Pflanzenschutzmitteln

Ubiquitäre Belastung mit Pflanzenschutzmitteln

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln stellen die Öko-Branche immer wieder vor Probleme. Immer mehr Studien weisen auf eine weit verbreitete Belastung der Umwelt mit Pflanzenschutzmitteln hin. Ist es also überhaupt möglich, komplett rückstandsfreie Ware zu erzeugen?

Im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind im November 2022 gut 1.830 verschiedene Pflanzenschutzmittel gelistet. Gesetzlich gelten nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau die gleichen Grenzwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wie für die konventionelle Lebensmittelwirtschaft. Häufig werden jedoch in privatrechtlichen Lieferverträgen Orientierungswerte ausgehandelt, die lebensmittelverarbeitende Unternehmen zunehmend vor Herausforderungen stellt. Denn innerhalb der Wertschöpfungskette entstehen bei Nichteinhaltung und durch zusätzliche aufwendige Warenüberprüfungen hohe Kosten. Zudem wird das Problem um die ohnehin schon knappe Rohstoffangebot dadurch verschärft.

Gesetzlich unterschiedlich interpretierbar

In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist der Begriff "Anwesenheit" von unerlaubten Stoffen nicht weiter definiert. Erst wenn chemisch-physikalische Nachweismethoden Rückstände finden, kann von einem nachweisbar kontaminierten Lebensmittel gesprochen werden.

Es gibt bereits Länder, die für einzelne Stoffe einen Grenzwert eingeführt haben, der eine Hintergrundbelastung miteinberechnet. So gilt in den USA zum Beispiel ein Grenzwert von 0,05 Milligramm je Kilogramm für Glyphosat, da die Hintergrundbelastung mit Glyphosat dort inzwischen so hoch ist, dass ein Wert unterhalb dieser Grenze auch ohne aktive Anwendung des Mittels kaum erreicht werden kann. In Europa gibt es eine solche Regelung aktuell jedoch nicht. Hier gilt, dass bei jedem Befund im Einzelfall untersucht werden muss, ob ein Verstoß gegen die Verordnung vorliegt.

Langzeitstudie über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln

Auf die Problematik der dauerhaften Belastung der Natur durch Pflanzenschutzmittel sowie der Belastung von ökologischen Flächen durch konventionellen Landwirtschaftsmethoden, möchte auch das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V. aufmerksam machen und hat deshalb eine Studie dazu in Auftrag gegeben. Die von 2014 bis 2018 durch TIEM – Integrierte Umweltüberwachung GbR durchgeführte Studie "Biomonitoring der Pestizid-Belastung der Luft" untersuchte an 47 verschiedenen Standorten in Deutschland auf Pflanzenschutzmittelrückstände und wies über 100 Wirkstoffe nach. Egal, ob die Messstation in einer landwirtschaftlichen Region, einem Naturschutzgebiet oder einer Großstadt stand. Zur Erfassung einer Immissionsbelastung der Wirkstoffe wurde das Luftgüte-Rindenmonitoring eingesetzt. Bei diesem Verfahren werden Probenahmen der äußeren Rinde von Bäumen genommen.

Im September 2020 veröffentlichte das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft mit dem Umweltinstitut München eine bundesweite Studie „Pestizid-Belastungen der Luft“. Von März bis November 2019 wurden an 116 in ganz Deutschland verteilten Standorten das Vorkommen von über die Luft transportierten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen gemessen. Die Studie zeigt ebenfalls das häufige Auftreten von Pendimethalin.

Pendimethalin, DDT und Glyphosat

Der in der Studie am häufigsten und mit den höchsten Konzentrationen gefundene Wirkstoff war Pendimethalin. Der Anbauverband Bioland fordert bereits ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff, da biologisch betriebene Felder damit oft kontaminiert werden, was zu aufwendigen Untersuchungen und ökonomischen Schäden für den Betrieb führt. Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) erzielte die zweithöchste Konzentration an Rückständen in der Studie, obwohl dieses seit dem Jahr 1972 in Deutschland verboten ist. Und auch Glyphosat wurde an den Messstationen häufig gefunden.

Vom Winde verweht

Auch das Umweltinstitut München kam bei der im Jahr 2018 im Vinschgau, Südtirol, durchgeführten Studie "Vom Winde verweht: Pestizide in der Luft im Vinschgau" zu dem Ergebnis, dass eine Belastung der Luft mit Pflanzenschutzmitteln besteht und diese sich zudem über mehrere Kilometer hinweg durch die Luft verbreiten können. Dieser erhebliche Ferntransport von Pflanzenschutzmitteln abseits der Applikationsflächen wurde im Jahr 2020 durch eine zweite Messreihe in Deutschland bestätigt.

Herausforderung Verursacherprinzip

In der Umweltpolitik gilt das Verursacherprinzip, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Die Anwendung ist in der Praxis jedoch nicht so einfach. Ein deutscher Bio-Landwirtschaftsbetrieb aus Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise erfolglos gegen drei benachbarte konventionelle Betriebe geklagt. Diese setzten unter anderem Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pendimethalin ein, welche in Form von Kontaminanten in der Ernte des Bio-Betriebs auftraten. Obwohl die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten waren, lehnten die Geschäftspartner des Bio-Betriebes die Ware daraufhin ab, wodurch der Bio-Betrieb existenzgefährdenden Schaden erlitt. Dieser ging deshalb vor Gericht. Obwohl er den Wirkstoff nicht aktiv eingesetzt hatte, verlor er in der ersten und zweiten gerichtlichen Instanz. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sprach von einer zu geringen Beweislast gegenüber den angeklagten Nachbarlandwirtschaften.

Den Austausch suchen

Ähnliche Situationen erleben auch viele herstellende Unternehmen. Kontaminierte Rohstoffe können zu einer Verschärfung eines ohnehin knappen Rohstoffangebots in manchen Produktbereichen führen. Um die Risiken zu miniminieren, nehmen Unternehmen aufwendige und zum Teil kostenintensive Tests sowie eine erhöhte Anzahl an Audits auf sich. Dies ist jedoch bei weitem nicht für jedes Unternehmen zu leisten.

Es empfiehlt sich daher, einen intensiven Austausch mit Handelspartnerinnen und Handelspartnern zu suchen. Insbesondere auch in Vertragsverhandlungen und Detailgesprächen zu Vereinbarungen. Viele verarbeitende Unternehmen können durch die Vielzahl ihrer eigenen Analysen sehr genau einschätzen, bei welchen Rückstandsfunden es sich um eine dauerhafte Hintergrundbelastung handelt und wann der Wert tatsächlich einen Verdacht auf Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellt. Ein vertraglich festgelegter Grenzwert wird der Situation in der Realität häufig nicht gerecht. Auch der Austausch mit anderen Unternehmen im Rahmen von Verbänden oder Seminaren ist zu empfehlen.

Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern

Unternehmen, die direkten Kontakt mit Verbraucherinnen und Verbrauchern haben, können auch hier ausführliche Informationsarbeit leisten. Die Vermeidung von Pflanzenschutzmittelrückständen ist laut Öko-Barometer 2021 für Verbraucherinnen und Verbraucher einer der fünf wichtigsten Aspekte beim Kauf von Bio-Lebensmitteln. Dass dies nicht zwangsweise bedeutet, dass Bio immer gleich rückstandsfrei ist, gilt es mit gut aufbereiteten Informationen zu vermitteln.



Letzte Aktualisierung 16.11.2022

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