Plattform zur Bürgerbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan gestartet

Vom 25. April bis 25. Juni 2026 haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zu kommentieren. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und geschädigte Lebensräume wiederherzustellen. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche, die der Wiederherstellung bedürfen, Maßnahmen ergriffen werden, um natürliche Lebensräume in Deutschland zu erhalten und zu entwickeln.

Moorlandschaft

Eine intakte Natur und gesunde Ökosysteme sind für alle Menschen die entscheidende Lebensgrundlage: Ohne sie gibt es keine fruchtbaren Böden, keine saubere Luft oder genug Wasser. Die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sieht daher vor, die biologische Vielfalt zu erhalten und geschädigte Lebensräume so wiederherzustellen, dass sie diese entscheidenden Funktionen erhalten können.

Gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist jeder EU-Mitgliedstaat aufgefordert, bis September 2026 einen sogenannten Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) einzureichen. Bis einschließlich 25. Juni 2026 wird der Planentwurf auf der Online-Beteiligungsplattform des Bundesumweltministeriums abrufbar sein. Bürgerinnen und Bürger können dort alle Inhalte des Wiederherstellungsplans einsehen und kommentieren. Ihre Hinweise, Ideen oder Bedenken können so in den Wiederherstellungsplan einfließen.

Zuvor hatten Bund und Länder gemeinsam den NWP für Deutschland entworfen. Der Plan konkretisiert, mit welchen Maßnahmen die Ziele der europäischen Verordnung erreicht werden sollen. Damit gibt er Rückenwind für alle, die beispielsweise Wälder widerstandsfähiger machen, Moore wiedervernässen, und Flüssen mehr Raum geben wollen. Bei der Entstehung des deutschen Wiederherstellungsplans spielt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern eine besondere Rolle. Im September 2025 hatte das Bundesumweltministerium einen ersten Bürgerdialog gestartet. Über 6.000 Interessierte nutzten diese Möglichkeit ihre Anregungen und Hinweise schon zu einem frühen Zeitpunkt einzubringen.

Quelle: Presseinformation des Bundesumweltministeriums


Bioland begrüßt den ersten Entwurf des NWP

Bioland-Präsident Jan Plagge kommentiert:

Die Wiederherstellung der Natur ist richtig und dringend notwendig – sie sichert die Grundlage unserer Landwirtschaft und unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans enthält wichtige Ansätze, muss aber deutlich konkreter und praxisnäher werden. Entscheidend ist, auf Bewährtes aufzubauen: Erfolgreiche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus den Ländern gehören verbindlich in den NWP. Gleichzeitig muss der Plan die Weichen klar in Richtung mehr Ökolandbau stellen – denn Bio verbindet Ernährungssicherung, Naturschutz und Renaturierung besonders wirksam.

Zahlreiche wissenschaftliche Auswertungen belegen, dass ökologische Bewirtschaftung einen messbaren Mehrwert für Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Wasserqualität und Klimaanpassung liefert – zentrale Zielsetzungen der EU‑Wiederherstellungsverordnung. Dazu kommt, dass der Ökolandbau eine etablierte Maßnahme mit eigenen Strukturen ist, die bereits heute großflächig wirkt und deren Erzeugnisse und Produkte immer stärker nachgefragt werden.

Erfolgreiche und wirksame Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), wie Extensivierung von Grünland oder Ackerland, Gewässerrandstreifen oder vielfältige Kulturen, sollten im Nationalen Wiederherstellungsplan nicht nur erwähnt, sondern gezielt weiterentwickelt, besser finanziert und langfristig abgesichert werden. Nur so entsteht die notwendige Planungssicherheit für die vielen landwirtschaftliche Betriebe, die bereit sind, Verantwortung für Natur und Klima zu übernehmen.

Indes ist die Finanzierung der Maßnahmen zur Umsetzung der WVO bislang weiter unklar. Bioland-Präsident Plagge schlägt vor:

Gemäß dem Prinzip 'öffentliches Geld für öffentliche Leistungen' sollte die neue GAP ab 2027 naturfördernde Agrar- , Umwelt- und Klima-Aktionen mit einer soliden finanziellen Basis ausstatten. Dafür muss die EU nun zunächst die Landwirtschaft mit einem höheren GAP-Budget ausstatten und darin der Umweltförderung einen zentralen Platz einräumen. Nur so können die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz langfristig erhalten bleiben.


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