Wo in Kommunen, Öko-Modellregionen oder Bio-Musterregionen über mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung diskutiert wird, steht das Kriterium der Regionalität meist ebenso im Zentrum wie die Bio-Qualität. Oder kurz gesagt: Wenn Bio, dann muss es auch aus der Region sein. Dies umzusetzen fällt jenen Kommunen leichter, die die Gemeinschaftsverpflegung noch in eigener Regie organisieren.
Das ist jedoch heute eher die Ausnahme als die Regel. In den meisten Fällen vergeben die Kommunen die Gemeinschaftsverpflegung an externe Dienstleister und stehen dann vor der Frage, ob und wie sie die gewünschte "Bio-Regionalität" in Ausschreibungen zur Gemeinschaftsverpflegung verankern können. Die Forderung nach biologischen Lebensmitteln lässt sich dabei ohne vergaberechtliche Schwierigkeiten umsetzen und es gibt dafür bereits viele Beispiele und Erfahrungen. Durch die neue Bio-AHV-Verordnung wird es für Kommunen noch einfacher, Bio-Anteile bei Vergabevefahren zu Verpflegungsdienstleistungen zu fordern.
Hürden im Vergaberecht
Aber (Bio-)Regionalität in Vergabeverfahren als Kriterium zu integrieren, bleibt eine harte Nuss. Insbesondere wenn die geplante Ausschreibung ein bestimmtes finanzielles Volumen übersteigt ("Oberschwellenbereich"), gelten im EU-Vergaberecht strenge Regeln zur Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gleichbehandlungsgebot beziehungsweise Gebot der Nichtdiskriminierung verbietet es, lokale Catering-Unternehmen oder Lieferanten von Lebensmitteln zu bevorzugen.
Auch über die Forderung nach Lebensmitteln mit bioregionalen Auszeichnungen wie das "Bio-Zeichen Baden-Württemberg" oder ähnliche Siegel lässt sich das Gleichbehandlungsgebot nicht aushebeln. Wenn Leistungsbeschreibungen regionale Siegel fordern, muss dies immer mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen werden. Angesichts dieses Dilemmas wünschen sich viele Verantwortliche in Vergabestellen konkrete Tipps, wie sie das Kriterium "Bio-Regionalität" vielleicht doch auf die eine oder andere Art in Leistungsbeschreibungen einbauen können.
Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
Aufgrund einer parlamentarischen Anfrage haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit dieser Frage befasst. In ihrem Gutachten zur "Bio-Regionalität in der Gemeinschaftsverpflegung" beschreiben die Autorinnen und Autoren die Probleme und juristischen Hürden bei diesem Thema und kommentieren die Möglichkeiten. Im Fazit dieses Gutachtens wird ein Türspalt skizziert, der sich möglichweise bei diesem Thema öffnen ließe:
"Setzt man den Begriff der 'Bio-Regionalität' in der Gemeinschaftsverpflegung mit erhöhter Produktqualität und Umweltschutzförderung gleich, erscheint eine Aufnahme dieses Merkmals in der Leistungsbeschreibung bei EU-weiten Ausschreibungen unter dem Gesichtspunkt der Qualität als auch unter umweltbezogenen Aspekten grundsätzlich möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebots könnte sich jedoch ein zu pauschales Abstellen auf die regionale Herkunft als problematisch erweisen."