Förderung von Streuobstwiesen

Förderung von Streuobstwiesen – welche Möglichkeiten gibt es?

Streuobstwiesen sind ökologisch wertvoll, aber oft unwirtschaftlich. Zahlreiche Förderprogramme von EU, Bund, Ländern, Verbänden und der Privatwirtschaft unterstützen daher Anlage, Pflege und Vermarktung. Hier stellen wir Ihnen vor, welche Förderwege es gibt und wie Landwirtschaftsbetriebe, Initiativen und Privatpersonen davon profitieren können.

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Laut der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegebenen Studie Streuobstbestände in Deutschland beherbergen sie über 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten; darüber hinaus sind hier rund 6.000 Obstsorten zu finden. Diese vielfältigen, historisch gewachsenen Biotope prägen vielerorts die Kulturlandschaft und verbinden naturnahe Nutzung mit hohem ökologischem Wert.

Was ist eine Streuobstwiese?
Streuobstwiesen sind locker verteilte Bestände aus weitständig gepflanzten, hochstämmigen und großkronigen Obstbäumen verschiedener Arten, Sorten und Altersstufen, die mit einer Unterkultur wie Grasland, Ackerbau oder Gartenbau kombiniert werden. (Bundesamt für Naturschutz)

In den vergangenen Jahrzehnten gingen jedoch große Teile dieser Bestände verloren. Seit den 1950er-Jahren verschwanden rund 70 bis 75 Prozent der Streuobstwiesen – durch Überbauung, Umwandlung in Ackerland oder durch die Verdrängung durch den Niederstamm-Plantagenobstbau. Dieser liefert frühere und höhere Erträge, lässt sich besser mechanisieren und ist daher deutlich rentabler. Hochstämme dagegen wachsen langsam und tragen erst spät. Vielerorts fehlen zudem Sammelstellen oder Mostereien und die Auszahlungspreise sind niedrig, weil heimisches Mostobst mit deutlich günstigeren Importen konkurriert.

Dieses Zusammenspiel aus Flächenverlust, arbeitsintensiver Bewirtschaftung und schwacher Vermarktungsstruktur führt dazu, dass viele Bewirtschaftende die Pflege alter Bestände aufgeben oder vor Neupflanzungen zurückschrecken. Um dem entgegenzuwirken und den Streuobstbau zukunftsfähig zu machen, stehen heute zahlreiche Förderprogramme bereit, die unterschiedliche Bereiche unterstützen, darunter:

  • Pflanzung und Nachpflanzung von Hochstämmen sowie die Förderung standortgerechter, robuster Sorten,
  • Pflege- und Schnittmaßnahmen – von Jungbaumerziehung bis Altbaumrettung,
  • Unterstützung bei Ernte-, Lager- und Verarbeitungstechnik, inklusive mobiler Mostereien und Sammelstellen,
  • Stärkung regionaler Vermarktungsstrukturen, etwa durch Aufpreisinitiativen, Bio-Verarbeitung oder Direktvermarktung,
  • Beratung, Weiterbildung und Qualifizierung,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bildung zur Förderung der Wertschätzung von Streuobst.

Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, welche Programme existieren, an wen sie sich richten und wie Landwirtinnen und Landwirte ebenso wie Privatpersonen, Vereine und Initiativen Streuobstflächen erhalten oder neu anlegen können.

Welche Förderungen gibt es für Streuobstwiesen in der Landwirtschaft?

Förderungen für Streuobstwiesen kommen aus unterschiedlichen Töpfen: aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, aus Bundes- und Landesprogrammen, von Landkreisen und Gemeinden, von Naturschutzverbänden und Stiftungen – und teils auch von Unternehmen oder Genossenschaften. Wichtig ist deshalb weniger der einzelne "richtige" Weg, sondern zu schauen: Welches Programm passt zu meiner Fläche und meinem Vorhaben und wie lassen sich diese kombinieren?

Kalkulationshilfe Streuobst (LfL Bayern)

Die kostenlose Kalkulationshilfe der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Bayern ermöglicht es, Wirtschaftlichkeit und Diversifizierungspotenzial von Streuobstwiesen realistisch zu berechnen. Mit dem integrierten Förderrechner (mit Bezug auf Bayern) können Sie außerdem testen, welche Förderprogramme sich auf Ihrer Streuobstfläche kombinieren lassen.

Förderung von Streuobstwiesen durch EU und Bund

Streuobstwiesen sind über die regulären Flächenprämien der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU förderfähig. Zusätzlich können landwirtschaftliche Betriebe für ihre Streuobstflächen Ökoregelungen in Anspruch nehmen. Diese freiwilligen Maßnahmen honorieren unterschiedliche Umweltleistungen und können – je nach Ausgestaltung in den Bundesländern – miteinander kombiniert werden.

Darüber hinaus gibt es für landwirtschaftliche Betriebe Förderungen für Streuobst im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule der GAP (siehe weiter unten). Diese werden von den Bundesländern umgesetzt und kofinanziert.

Welche Projektförderungen für Streuobst gibt es auf EU- und Bundesebene

Förderung von Streuobstwiesen durch Länder und Kommunen

Zentral für landwirtschaftliche Betriebe sind weiterhin die Förderprogramme der Bundesländer, die zum Teil im Rahmen der zweiten Säule der GAP durch die EU kofinanziert werden (AUKM-Förderprogramme).

Die konkrete Ausgestaltung variiert hier zwischen den Ländern etwas, die Grundprinzipien ähneln sich jedoch: Gefördert werden der Erhalt bestehender Streuobstbestände, die Neupflanzung von Hochstämmen sowie eine extensive Bewirtschaftung der Unterwuchsflächen. Je nach Maßnahme können landwirtschaftliche Betriebe jährliche Prämien pro Baum oder pro Hektar erhalten, sofern sie bestimmte Bewirtschaftungsauflagen einhalten – etwa fachgerechte Schnittmaßnahmen, extensive Mahd oder Vorgaben zum Düngungs- und Pflanzenschutzmitteleinsatz (siehe Infokasten). Beispiele für solche Förderprogramme der Länder sind FAKT in Baden-Württemberg, HALM in Hessen oder der Streuobstpakt in Bayern.

Was sind häufige Kriterien für die Förderung von Streuobstwiesen

Jedes Förderprogramm hat eigene Bedingungen. Einige Kriterien tauchen jedoch immer wieder auf – sie helfen einzuschätzen, ob eine Fläche grundsätzlich förderfähig ist.

  • Baumart und -form: in der Regel Hochstämme mit Mindeststammhöhe (meist zwischen 1,4 und 1,8 Meter); meist alte, regionale Obstarten
  • Baumdichte: oft Obergrenze (in der Regel 100 Bäume pro Hektar)
  • Flächengröße: oft Mindestgröße; Maximalgröße kann begrenzt sein, insbesondere bei privaten Förderungen
  • Pflegeverpflichtung: Verpflichtung zur fachgerechten Pflege der Bäume (vor allem Erziehung und Schnitt) über mehrere Jahre (in der Regel zwischen 5 und 15 Jahren)
  • Ökologische Kriterien: Pflicht zur extensiven Bewirtschaftung (Offenhaltung durch Mahd oder Beweidung), Verzicht auf intensive (vor allem mineralische) Düngung und Pflanzenschutzmittel; oft Anforderungen wie Erhalt von Totholz oder Höhlenbäumen, Anlage von Altgras- oder Blühstreifen, sowie Pflege von Feldgehölzen
  • Nachweis und Dokumentation: Antragstellung meist mit Pflanzliste, Lageplan oder Skizze der Fläche; Foto- oder Berichtsnachweise über Pflanzung und Pflege sind häufig Voraussetzung für Auszahlung
  • Besondere regionale Vorschriften: Naturschutzgebiete oder geschützte Biotope: vorher Abstimmung mit Naturschutzbehörde nötig; Beachtung kommunaler Vorgaben oder Vorgaben des Landschaftspflegeprogramms

Zusätzlich haben viele Landkreise und Gemeinden eigene Angebote, die sich auch an Privatpersonen und Vereine richten. Von Zuschüssen für Pflanzaktionen über die Beteiligung an Baumschnittkosten bis hin zu kostenlosen Schnittkursen. Hier lohnt sich der Blick auf die Webseiten von Landkreis, Gemeinde oder Landschaftspflegeverband – oder der direkte Anruf im Umwelt- oder Grünflächenamt.

Förderung von Streuobstwiesen durch Naturschutzverbände und Stiftungen

Weil Streuobstwiesen eine so wichtige Rolle für die biologische Vielfalt spielen, engagieren sich zahlreiche Naturschutzverbände und Stiftungen für ihren Schutz und ihre Weiterentwicklung. Organisationen wie der NABU oder BUND bieten in vielen Regionen Pflanzaktionen, stellen vergünstigte Hochstammbäume bereit oder unterstützen bei der Pflege alter Obstbäume.

Auch Stiftungen, wie zum Beispiel die Naturstiftung David oder die Deutsche Umweltstiftung fördern Projekte rund um die Anlage, Pflege und Umweltbildung.

Solche Angebote richten sich häufig an Vereine, Kommunen und lokale Initiativen, teilweise aber auch an Privatpersonen oder landwirtschaftliche Betriebe, sofern die Vorhaben dem Naturschutz dienen und eine öffentliche Wirkung entfalten.

Förderung von Streuobstwiesen durch Privatwirtschaft und Genossenschaften

Neben der öffentlichen Förderung beteiligen sich auch Unternehmen und Genossenschaften zunehmend am Erhalt von Streuobstwiesen – vor allem dort, wo Streuobst wirtschaftlich genutzt wird.

So zahlen zum Beispiel einige regionale Mostereien, zum Beispiel Initiativen wie NordAppel oder Die Mostmacher, Aufpreise für Obst aus extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen – vor allem dann, wenn es Bio oder handgepflückt ist. Solche Aufpreisinitiativen sind besonders wichtig für die Wirtschaftlichkeit, weil sie die niedrigen Erzeugerpreise für Mostobst abfedern und den arbeitsintensiven Streuobstbau überhaupt erst kostendeckend machen.

Ergänzend spielen Erzeugergemeinschaften, Kooperativen und regionale Streuobst-Genossenschaften eine immer wichtigere Rolle. Zusammenschlüsse von Streuobstwiesenbesitzenden, Mostereien, Imkereien oder Verarbeitungsbetrieben – wie etwa bei der Main Streuobst Bienen eG – bündeln Know-how, Infrastruktur und Vermarktungswege. Sie helfen dabei, Ernte, Verarbeitung und Absatz gemeinsam zu organisieren, Kosten zu teilen und Streuobstprodukte regional sichtbar zu machen. Für kleinere Betriebe und Privatpersonen eröffnen solche Kooperationen oft erst die Möglichkeit, ihre Flächen wirtschaftlich sinnvoll zu bewirtschaften und in regionale Wertschöpfungsketten einzubinden.

Ein weiterer Baustein zur Stärkung der Vermarktung sind Qualitätszeichen für Produkte aus Streuobstwiesen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung geben und höhere Wertschöpfung ermöglichen. Der Bundesverband Hochstamm Deutschland e. V. hat mit seinem bundesweiten Qualitätszeichen ein System entwickelt, das klare Kriterien für Obst aus traditionellen Hochstamm-Streuobstbeständen definiert und so hochwertige, regional erzeugte Produkte sichtbar macht. Und auch der NABU bietet ein qualifiziertes Streuobst-Label an, das besonders naturnah bewirtschaftete Bestände und deren Produkte auszeichnet.

Streuobst im Ökolandbau: Synergien und zusätzliche Fördermöglichkeiten

Streuobstwiesen passen hervorragend in die ökologische Landwirtschaft, denn ihre extensive Bewirtschaftung, der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Förderung natürlicher Lebensräume entsprechen zentralen Prinzipien des Ökolandbaus. Viele Öko-Betriebe nutzen Streuobstwiesen als Weideflächen, integrieren sie in hofeigene Nährstoffkreisläufe und/oder vermarkten Mostobst über regionale Bio-Initiativen.

Für Bio-Betriebe ergeben sich außerdem zusätzliche Fördermöglichkeiten, da Streuobstflächen nicht nur in die Öko-Basisförderung einfließen, sondern sich oft auch mit Ökoregelungen und agrarumweltbezogenen Landesprogrammen kombinieren lassen. Dadurch kann der ökologische und wirtschaftliche Nutzen von Streuobstwiesen erheblich steigen.

Übersichtseiten der Bundesländer zum Thema Streuobst mit Infos zu Förderungen und Ansprechpersonen

Eine bundesweite Förderübersicht zu Streuobst (mit Suchfunktion) finden Sie bei der BaumLand-Kampagne.

Welche Bäume eignen sich für Streuobstwiesen und werden gefördert?

Kern einer Streuobstwiese sind die Obsthochstämme. Sie prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern haben mit Lebensdauern von oft 80 bis 150 Jahren eine große ökologische Bedeutung. Halbstämme oder Niederstämme tragen nicht in gleicher Weise zur Biotopfunktion bei und werden deshalb in der Regel nicht gefördert.

Typische geförderte Obstarten sind

  • Apfel
  • Birne
  • Kirsche (Süß- und Sauerkirschen)
  • Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Reneklode
  • Walnuss und gelegentlich Quitte (beides nur für warme Lagen)
  • in manchen Regionen auch Speierling, Elsbeere, Mispel und andere Wildobstarten

Viele Förderprogramme geben Sortenlisten vor, aus denen gewählt werden muss. Darauf finden sich häufig alte Lokalsorten oder robuste, krankheitstolerante Sorten – etwa traditionelle Apfelsorten, die sich bewährt haben.

Ist eine Genehmigung erforderlich, um eine Streuobstwiese anzulegen?

In vielen Fällen ist für die Anlage einer Streuobstwiese keine besondere Genehmigung erforderlich. Unproblematisch ist die Pflanzung in der Regel, wenn

  • die Fläche bereits als landwirtschaftliche Nutzfläche, Wiese oder Weide genutzt wird,
  • nur einzelne Obsthochstämme oder Baumreihen ergänzt werden und
  • keine besonderen Schutzgebietsauflagen oder kommunalen Vorgaben entgegenstehen.

Auch in Privatgärtenund auf kleineren Flächen können Obstbäume meist ohne Genehmigung gepflanzt werden, solange keine speziellen Schutzbestimmungen greifen – etwa bei ausgewiesenen Biotopen oder strengen Denkmalschutzvorgaben.

Eine Genehmigung oder Anzeige kann erforderlich sein, wenn

  • die Fläche in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet liegt und die Schutzgebietsverordnung bestimmte Nutzungsänderungen regelt,
  • eine Streuobstwiese auf einer Ausgleichsfläche oder in einem bereits geschützten Biotop angelegt werden soll,
  • größere Flächen von Acker dauerhaft in Streuobstwiese umgewandelt werden – hier können je nach Bundesland Anzeige- oder Genehmigungspflichten gelten,
  • es sich um Bau- oder Innenbereichsflächen handelt, für die Bebauungspläne oder kommunale Grünordnungspläne Vorgaben machen.

Empfehlung: Vor einer Pflanzaktion lohnt es sich, kurz bei der Unteren Naturschutzbehörde oder beim Landschaftspflegeverband nachzufragen. Die geben Auskunft und können manchmal sogar direkt Fördertipps mitliefern.

Autor: Jörg Planer


Letzte Aktualisierung 05.01.2026

Nach oben
Nach oben