Produkte, die zwölf Monate nach Umstellungsbeginn verkauft werden, können mit der Bezeichnung "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft" gekennzeichnet werden.
Saat- und Pflanzgut
Vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für die ökologische Obsterzeugung – nach der seit 1.1.2022 geltenden EU-Öko-Verordnung unter der Bezeichnung "Pflanzenvermehrungsmaterial" zusammengefasst –, muss grundsätzlich ökologisch erzeugt worden sein. Nur wenn ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial nachweislich nicht verfügbar ist, kann nach Genehmigung durch die Kontrollstelle auch solches aus konventioneller Vermehrung verwendet werden. Als Nachweis über die Verfügbarkeit gilt die Internetdatenbank www.organicXseeds.de.
Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung – das heißt, geerntet nach zwölf Monaten Umstellungszeit – vom eigenen Betrieb kann uneingeschränkt verwendet werden. Die Verwendung von zugekauftem Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung ist nur dann ohne Genehmigung zulässig, wenn ökologische Ware nicht verfügbar ist.
Jungpflanzen, die in Öko-Betrieben aus konventionellem Ausgangsmaterial erzeugt wurden, dürfen auch nach der seit 1.1.2022 geltenden EU-Öko-Verordnung weiterhin als ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial (samt EU-Bio-Logo) vermarktet werden. In diesem Punkt gab es bis zuletzt Ungewissheit.
Sortenwahl
Wegen der beschränkten Möglichkeiten im Pflanzenschutz sollten im Öko-Obstanbau nach Möglichkeit Sorten zum Einsatz kommen, die wenig anfällig gegen Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sind. Bei Kirschen ist darüber hinaus auch der Erntezeitpunkt von besonderer Bedeutung, da erst Sorten ab der dritten Reifewoche von den Maden der Kirschfruchtfliege befallen werden.
Unkrautregulierung: Mechanische Bodenpflege des Baumstreifens
Ein bedeutender Unterschied zum konventionellen Obstbau ist, dass der Baumstreifen nicht mit Herbiziden von konkurrierendem Bewuchs freigehalten werden darf. Im ökologischen Obstbau werden daher andere Verfahren angewendet. Am weitesten verbreitet sind mechanische Verfahren. Dabei kommen entweder Flachschare, Kreiselgeräte und auf leichten Böden auch Scheibeneggen zum Einsatz. Beim sogenannten Sandwich-System bleibt sogar ein schmales Band im Zentrum des Baumstreifens unbearbeitet – nur links und rechts davon wird bearbeitet. Das spart Zeit und Geld, denn das zeitraubende und technisch aufwändige Ausschwenken des Arbeitsgeräts entfällt. Der Mittelstreifen wird bei diesem Verfahren mit niedrig wachsenden, bodendeckenden Arten (zum Beispiel Habichtskraut) begrünt, die nicht gemäht werden müssen.
Einen besonders hohen Wirkungsgrad haben thermische Geräte wie Heißschaum-, Abflamm- oder Infrarotgeräte. Sie wirken vor allem gut gegen horstbildende Gräser und im unmittelbaren Stammbereich. Thermische Geräte sind im Obstbau bislang jedoch nur sehr selten zu finden – vermutlich wegen des hohen Energiebedarfs.
Weitere Möglichkeit bestehen im Abdecken des Bodens mit organischem Material (zum Beispiel Rindenmulch) oder Kunststofffolie. Oder der Baumstreifen wird mit konkurrenzschwachen Gräsern und Kräutern begrünt.