Pflanzenstärkungsmittel

Pflanzenstärkungsmittel im Öko-Landbau

Unter Pflanzenstärkungsmitteln versteht man Stoffe, die die Widerstandskraft von Pflanzen erhöhen. Sie sind auch im Öko-Landbau zulässig – vorausgesetzt, sie sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gelistet.

Gemäß Pflanzenschutzgesetz gelten als Pflanzenstärkungsmittel Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesundhaltung der Pflanze zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind. Das heißt, auch Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen wie Frost oder erhöhter Verdunstung zu schützen, gelten als Pflanzenstärkungsmittel.

Allgemein gilt, dass Pflanzenstärkungsmittel, sofern sie in der Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgeführt sind, im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen, auch wenn die Wirkstoffe nicht in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gelistet sind. Gegebenenfalls sind zusätzlich privatrechtliche Verbandsrichtlinien zu beachten.

Alle verkehrsfähigen Pflanzenstärkungsmittel sind auch in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt. Zur leichteren Auffindbarkeit sind sie in Mittel auf anorganischer Basis, Mittel auf organischer Basis, mikrobielle und homöopathische Mittel eingeteilt.


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Letzte Aktualisierung 22.09.2025

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