Bereits jetzt mit den neuen Vorgaben vertraut machen Herstellende von Aromen und Bio-Lebensmitteln sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben zum Einsatz von Aromen in Bio-Lebensmitteln befassen, um die Produktentwicklung entsprechend anzupassen. Bei Bio-Produkten, in denen mehr als fünf Prozent Aroma zum Einsatz kommen (zum Beispiel Near Water-Getränke, Tee) muss zukünftig auf Öko-Aromen zurückgegriffen werden.
Klarheit schaffen durch Anwendung des Leitfadens zum Einsatz von konventionellen Aromen in Bio-Lebensmitteln Der branchenabgestimmte Leitfaden bietet Herstellenden von Aromen und Bio-Lebensmitteln eine Informationsgrundlage zum Verständnis der neuen Vorgaben.
Die enthaltene Checkliste kann in die tägliche Organisation und Dokumentation der Verkaufs- beziehungsweise Einkaufsabteilung integriert werden. Ein Muster einer Verkäuferbestätigung zur Absicherung des Ausschlusses gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist ebenso enthalten.
Neben den Vorgaben zu einer bio-konformen Zusammensetzung und Herstellungspraxis von konventionellen Aromen, stellt der Leitfaden anhand von Beispielen zulässige Kennzeichnungsmöglichkeiten und Vorgaben zur Berechnung und Mengenbeschränkung von konventionellen Aromen dar.
Sicherheit erreichen durch eine Bio-Konformitätsprüfung des FiBL Für die Erstellung einer Handelsproduktliste mit bio-konformen Aromen in der Betriebsmittelliste für die Ökoverarbeitung des FiBL wurden Kriterien und ein Verfahren zur Konformitätsprüfung entwickelt.
Eine Prüfung und Listung kann von den Herstellenden von Aromen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.oeko-verarbeitung.de.