Das BDIH-Prüfzeichen wurde im Frühjahr 2001 eingeführt. Laut Mitteilung des BDIH wird jedes Produkt einzeln auf Konformität zum BDIH-Standard kontrolliert. Erfüllt es die Kriterien, so erfolgt eine Zertifizierung, und das Produkt darf das Prüfzeichen tragen. Voraussetzung ist jedoch, dass 60 Prozent der Produkte einer Marke den BDIH-Standard erfüllen.
Der BDIH-Standard für kontrollierte Naturkosmetik beschreibt Anforderungen, welche sich auf die Gewinnung beziehungsweise Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen. So weit wie möglich werden Pflanzen aus kontrolliert-biologischem Anbau oder zertifizierter Wildsammlung verwendet. Hierbei werden auch die Belange hinsichtlich Tierschutz und Artenschutz berücksichtigt.
Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen an Naturkosmetika lässt der BDIH auch die Bioauslobung für zertifizierte Produkte prüfen. Das heißt konkret: Ein Produkt der kontrollierten Naturkosmetik darf nur dann als "bio" bezeichnet werden, wenn der Bio-Anteil im Verhältnis zu allen in Bio-Qualität verwendbaren Bestandteilen des Erzeugnisses (also ohne Wasser und Mineralien) mindestens 95 Prozent beträgt. Wird damit geworben, dass ein Produkt Bio-Anteile enthält, muss für die Verwenderin oder den Verwender aus der Liste der Inhaltsstoffe klar hervorgehen, welche Bestandteile "bio" sind und welche nicht.
Die detaillierten Maßgaben zur Bio-Auslobung hat der BDIH im Internet veröffentlicht. Zusätzlich gibt es dort auch eine Liste derjenigen Pflanzenstoffe, die obligatorisch aus zertifiziertem, ökologischem Pflanzenmaterial bestehen müssen, wenn sie in Naturkosmetika eingesetzt werden. Ebenso finden Sie dort eine Übersicht der BDIH-zertifizierten Produkte und Links zu Porträts der Hersteller.