Lange durften zum Verzehr bestimmte Rinder in Deutschland nur im Schlachthof getötet werden. Ausnahmen gab es lediglich für ganzjährig im Freien gehaltene Rinder. Der Wunsch vieler Landwirtinnen und Landwirte, ihre Tiere hofnah zu schlachten und ihnen damit den Stress während des Transports zum Schlachthof zu ersparen, wird durch die Rechtserleichterung vom September 2021 vereinfacht. Bei der teilmobilen Schlachtung werden Betäubung und Entblutung der Tiere in einer mobilen Einheit der Schlachtstätte, zum Beispiel in einem speziellen Schlacht-Anhänger, durchgeführt.
Bei der vollmobilen Schlachtung werden dagegen alle Teilschritte des Schlachtprozesses – also Betäubung, Entblutung, Enthäutung, Ausnehmen und Grobzerlegung – vor Ort mithilfe eines Trucks oder Trailers durchgeführt. Die mobilen Einheiten müssen entsprechend zertifiziert und zugelassen sein.
Weidetötung versus Hoftötung
Lea Trampenau, Expertin für innovative Schlachtsysteme, beschreibt die Unterschiede zwischen Weide- und Hoftötung genauer: "Bei der Weidetötung findet die Betäubung der Tiere mittels Kugelschuss auf der Weide statt. Diese Art der Schlachtung kommt bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zum Einsatz.
Die Hoftötung findet am Hof beziehungsweise im Stall statt, eine Kopffixierung ist dabei vorgeschrieben. Die Tiere werden per Bolzenschuss betäubt und vor Ort getötet. Die Schlachtmethode eignet sich für Rinder in saisonaler Stallhaltung sowie Kälber.
In beiden Fällen werden die Tiere in hofnaher Umgebung betäubt und anschließend durch Blutentzug getötet. Das Tier muss nach der Betäubung innerhalb von 60 Sekunden in die Schlachtbox zum Ausbluten. Das Blut muss aufgefangen und das tote Tier danach zügig in der mobilen Schlachteinheit zum Schlachthof gebracht werden. Dort finden die weiteren Schritte wie Enthäuten, Ausnehmen und Zerlegen statt."