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Förderung des Aufbaus von Bio-Wertschöpfungsketten

Mit der Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau den Aufbau und die Weiterentwicklung von tragfähigen Wertschöpfungskettenpartnerschaften für heimische Bio-Produkte.
Die Richtlinie in Kürze
- Fördert den Aufbau und die Weiterentwicklung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten.
- Unterstützt Vernetzung, Koordination, Beratung und Qualifizierung der beteiligten Akteure.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine und weitere Akteure der Bio-Branche.
- Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben (mindestens 20 % Eigenanteil).
Mehr Informationen zur Förderung
Förderfähig sind Vorhaben mit dem Ziel den Aufbau und die Weiterentwicklung von Wertschöpfungskettenpartnerschaften für biologisch erzeugte Produkte zu fördern.
- Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren
- Einleitende Informations- und Vernetzungsveranstaltungen (Initialveranstaltungen)
- Veranstaltungen zur Ausweitung der Zielgruppe (Implementierungsveranstaltungen)
- Koordination sowie Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung und wissenschaftlichen Begleitung
- ProjektgebundeneKoordinationsstelle (Wertschöpfungskettenmanagement) und
- Begleitende Maßnahmen zuKompetenzaufbau und Beratung (Koordinationsstelle und beteiligte Marktakteure)
- Begleitende wissenschaftliche Studien zur Umsetzung des Projekts.
Die Förderung von Veranstaltungen zur Vernetzung kann von einem einzelnen Marktakteur beantragt werden.
Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle sowie Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und begleitenden wissenschaftlichen Studien müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Im Bereich Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren: Ausgaben zur Vergabe von Aufträgen
- Im Bereich Koordinationsstelle: Personalausgaben und Ausgaben für Geschäftsbedarf und Dienstreisen
- Im Bereich Kompetenzaufbau, Beratung, begleitende Studien: Ausgaben zur Vergabe von Aufträgen
Der Zuschuss zur Umsetzung des Projekts beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent einbringen. Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt. Hier finden Sie Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen.
Die maximale Förderhöhe (Förderhöchstbeträge) bei einem Projekt innerhalb der dreijährigen Projektlaufzeit beträgt für den Förderbereich:
- Initial- und Implementierungsveranstaltungen: 20.000 Euro je Veranstaltung,
- Koordinationsstelle sowie Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung sowie wissenschaftliche Begleitung insgesamt bis zu 210.000 Euro, davon:
- maximal 5 Prozent der Ausgaben für Dienstreisen durch die Koordinationsstelle,
- maximal 15 Prozent der Ausgaben für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung,
- maximal 10 Prozent der Ausgaben für begleitende wissenschaftliche Studien.
- Für den Verlängerungszeitraum von einem Jahr können maximal 67.000 Euro für Personalausgaben beantragt werden, die prozentuale Aufteilung bleibt gleich.
Eine grundsätzliche Voraussetzung ist die inhaltliche Kenntnis der zugrundliegenden Förderrichtlinie. Prüfen Sie, ob Ihr geplantes Vorhaben grundsätzlich den Vorgaben und der Zielsetzung der Richtlinie entspricht.
Erfüllen Sie die Voraussetzung zur Beantragung einer Förderung? Haben Sie einen Kooperationsvertrag, mit den Partnerbetrieben abgeschlossen?
Mit der Umsetzung des Vorhabens darf begonnen werden, sobald ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Mit dem Projekt darf zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn des Projektes gilt dabei bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Liefervertrages (Arbeitsvertrag oder Auftragsvergabe).
Projektanträge können ausschließlich über das elektronische Formularsystem “easy-Online” gestellt werden. Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihres vollständigen Projektantrags ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular für die Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT).
Folgende Unterlagen sind dem Projektantrag beizufügen:
- Kooperationsvertrag der projektbezogen zwischen Antragsteller und Kooperationspartnern geschlossen wird
- De-minimis-Erklärung des Antragstellers
- Bestätigung subventionserheblicher Tatsachen des Antragstellers
- Bonitätsunterlagen des Antragstellers
- Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie im Dokument “Hinweise zur Antragsstellung”
Für den Kooperationsvertrag, den das antragstellende Unternehmen (bei dem auch die Koordinationsstelle angesiedelt) mit allen Projektpartnerbetrieben gemeinsam abschließt, muss folgende Angaben enthalten und von allen Beteiligten unterzeichnet werden:
- Titel des gemeinsamen Projekts (entsprechend dem Projekttitel im Antrag) und eindeutiger Bezug zum Antrag vom …
- Benennung des antragstellenden Unternehmens und der/des rechtsverbindlich unterschriftsberechtigten Projektverantwortlichen
- Benennung der anderen Projektpartnerbetriebe (Kooperationspartner) und der/des jeweils rechtsverbindlich unterschriftsberechtigten Projektverantwortlichen
- Zusicherung, dass beim Antragsteller die Koordinationsstelle geschaffen wird
- Zusicherung, dass alle Mittel an dem Zuwendungsempfänger (also den Antragsteller) fließen.
- Beschreibung der Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten (die jeweilige praktische Rolle der einzelnen Kooperationspartner und ihre Aufgaben innerhalb des Projektes sowie die Art und Weise der Kooperation) oder eindeutiger Verweis auf den Antrag, wenn dort beschrieben.
Beschreibung der definierten Ziele der Kooperation entsprechend der Projektbeschreibung
Mit 5. bis 7. müssen die Projektbeteiligten bescheinigen, dass sie im vollen Umfang wissen, was der Antragsteller plant.
- Bestätigung, dass die Koordinationsstelle ausschließlich im Rahmen des Kooperationsvertrags tätig ist.
- Vertragslaufzeit
- Aufbringen und Zuordnung des Eigenanteils durch die Projektbeteiligten
- Rechtsverbindliche Unterschriften aller Projektbeteiligten
Die Förderung von Initial- und Implementierungsveranstaltungen (2.1.a der Richtlinie) kann auch von einem einzelnen Marktakteur aus der Bio-Branche beantragt werden, sofern Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten vorgewiesen werden, für alle anderen Projekte wird ein Kooperationsvertrag vorausgesetzt.
Die Vorhabenbeschreibung entsprechend der nachfolgenden Gliederung kann auch als Anlage im oben genannten elektronischen Verfahren hochgeladen werden:
- Titel des Projekts
- Name und Anschrift der Institution, Benennung des rechtsverbindlichen Projektverantwortlichen, der Projektleitung und der direkten Ansprechperson
- Projektziele (Welche Ziele sollen mit der Förderung konkret erreicht werden?)
- Beschreibung der jetzigen Ausgangssituation
- Konzeption des Projekts/ Herangehensweise (Wie sollen die Ziele erreicht werden?)
- Beschreibung der Einzelmaßnahmen aus dem Konzept sowie Meilensteinplanung zur zeitliche Abstufung von Arbeitsschritten innerhalb des Projekts
- Projektorganisation und Verantwortlichkeiten (Konstellation und Aufgaben der beteiligten Akteure)
- Beteiligte Akteure
- Beschreibung des Aufbaus bzw. Ausbaus der Bio-Wertschöpfungskette entsprechend der Richtlinie
- Qualifikation der Projektleitung
- Finanzplan aufgeteilt nach Jahren, der die beantragten Ausgabenpositionen nach Fördergegenstand getrennt ausweist, wenn mehr als ein Fördergegenstand beantragt wird.
Sie erhalten nach Eingang Ihres Antrages eine Nachricht von der Geschäftsstelle BÖL.
Wir informieren Sie ebenfalls schriftlich über den Ausgang der Prüfung. Der Antrag wird fachlich und beihilferechtlich geprüft. Das nimmt bei der Einreichung eines vollständigen Antrags in der Regel mindestens drei Monate in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass während des Prüfverfahrens Abstimmungen mit verschiedenen Referaten erfolgen müssen. Im Falle einer Bewilligung Ihre Vorhabens erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit allen förderrelevanten Informationen für die Umsetzung des Projekts.
Antragsberechtigt sind Akteure entlang der Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Verarbeitung bis in die Außer-Haus-Verpflegung wie Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen, die im Bereich der Ökolandwirtschaft und /oder der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse tätig sind.
Alle im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Projekte müssen evaluiert werden. Dazu wird mit dem Zuwendungsbescheid ein Merkblatt zur Evaluierung übersendet, worin die entsprechenden Mindestanforderungen an die Evaluierung aufgeführt werden.
Projektanträge können bis zum 1. Dezember 2030 beim der Geschäftsstelle BÖL eingereicht werden.
Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, an dieser Stelle Themenschwerpunkte für die nach dieser Richtlinie förderbaren Maßnahmen zu formulieren.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Das Antragsverfahren wird über easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen abgewicelt.
Sie haben Fragen?
Michelle Spinelli: 0228 / 6845 -2838
Julia Hochscheid: 0228 / 6845 -3708
E-Mail: boelblede
Hilfreiche Downloads und Links
Welche Projekte wurden bisher gefördert?
Wir stellen Ihnen Projekte vor, die schon im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RiWert) gefördert wurden. Stöbern Sie in den Projektsteckbriefen und lernen Sie die Ziele und die Akteurinnen und Aktuere der Projekte kennen!
Laufende Projekte
Veranstaltungsreihe: BÖL vernetzt - Bio-Wertschöpfungsketten
In Online-Veranstaltunge stellen Projektbeteiligte ihr Projekt vor und berichten über Erfolge und Herausforderungen. Die Veranstaltungen sind kostenlos. Medlen Sie sich ganz einfach über das Online-Formular an.
Hier finden Sie die Termine und Themen.
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Letzte Aktualisierung 06.08.2026






