Wie werden Öko-Tiere geschlachtet

Wie werden Öko-Tiere geschlachtet?

Beim Transport und bei der Schlachtung von ökologisch erzeugten Tieren gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen im Hinblick auf den Tierschutz und die Fleischhygiene wie bei konventionell erzeugten Tieren. Darüber hinaus gelten außerdem die Grundlagen der EU-Öko-Verordnung.

Die EU-Öko-Verordnung definiert in Anhang II:

  • Die Dauer von Tiertransporten muss möglichst kurzgehalten werden.
  • Ein Leiden der Tiere, Schmerzen und Stress sind während ihrer gesamten Lebensdauer, sowie bei der Schlachtung zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.
  • Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Betäubungs- und/oder Schmerzmittel verabreicht werden und jeder Eingriff nur im angemessenen Alter und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.
  • Beim Ver- und Entladen von Tieren dürfen keine elektrischen oder anderen schmerzhaften Treibhilfen verwendet werden. Die Verabreichung allopathischer Beruhigungsmittel vor und während der Beförderung ist verboten.
  • Tierhalter und alle Personen, die während des Transports und der Schlachtung mit Tieren umgehen, müssen die nötigen Grundkenntnisse und -fähigkeiten in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz besitzen und eine angemessene Schulung erhalten haben, wie sie insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates gefordert wird, damit eine ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung gewährleistet wird.

Die Öko-Verbände haben zum Teil strengere Richtlinien. Der Anbauverband Naturland hat seit dem Jahr 2018 gültige Verarbeitungsrichtlinien für Transport und Schlachtung eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass vom Verladen bis zur Schlachtung auf das Wohl der Tiere geachtet wird. Und auch andere Verbände wie zum Beispiel Bioland, Biopark oder Biokreis haben dieses Thema ebenfalls als festen Bestandteil in ihren Richtlinien für Fleisch und Fleischprodukte.

So definiert beispielsweise Bioland  seine Vorgaben folgendermaßen:

„Die Wege zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Schlachtstätte sind möglichst kurz zu halten, regionale Schlachtstätten sind zu bevorzugen. Die Transportzeit darf max. 4 Stunden und die Transportentfernung max 200 km betragen. Eine Transportdauer von über 4 Stunden ist nur in Ausnahmefällen nach vorhergehender Genehmigung durch BIOLAND zulässig, sofern eine ausreichende Tränke während des Transports und eine längere Ruhezeit vor dem Schlachten gewährleistet ist.

Vor dem Verladen sind die Tiere ausreichend zu tränken.

Bei der Fütterung muss der Schlachtzeitpunkt berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, eine Nüchternzeit (die Dauer ohne Futteraufnahme) bei Schweinen von 12 Stunden und bei Wiederkäuern von 16 Stunden nicht zu überschreiten.

Die Tiere dürfen vor dem oder während des Transports nicht mit synthetischen Beruhigungsmitteln oder synthetischen Stimulantien behandelt werden. Besonderheiten für die einzelnen Tierarten sind im Folgenden aufgeführt.“

Nicht alle Schlachtbetriebe sind grundsätzlich gleich gut geeignet, um Tiere sachgerecht und stressarm zu schlachten. Gerade auf dem Gebiet des Tierschutzes gibt es, bedingt durch ökonomische Zwänge, erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Betrieben. Unternehmen, in denen der Tierschutz einen hohen Stellenwert einnimmt, haben immer noch Seltenheitswert. Dies wird auch durch die vermehrte Medienaufmerksamkeit zu diesem Thema sichtbar. Viele der kritisierten Schlachthöfe sind Betriebe, bei denen auch Bio-Tiere getötet werden.

Laut aktuellen Forschungserkenntnissen gilt die Betäubung mit Helium als tierfreundlicher im Vergleich zur Betäubung mit CO2. Derzeit wird eine entsprechende Anlage in den Niederlanden gebaut und am Schlachthof Kulmbach in Franken entsteht ein Anbau, in dem eine solche Betäubungsanlage installiert werden soll.

Aufgrund der deutlich höheren Kosten bei der ökologischen Erzeugung sollten Landwirtinnen und Landwirte die bestmögliche "Dienstleistung Schlachtung" in Anspruch nehmen, nicht nur, um das Risiko einer Wertminderung der Erzeugnisse durch unsachgemäße Behandlung möglichst gering zu halten. Diese Dienstleistung wird in der Regel nicht im industriellen Großschlachtbetrieb, sondern eher im Regionalschlachthof oder im selbst schlachtenden Handwerksbetrieb geboten. Zudem hat das Wohlbefinden des Tieres während des Transports und der Schlachtung einen erheblichen Einfluss auf die Fleischqualität, weshalb auch die Bio-Verarbeiterinnen und -Verarbeiter darauf achten sollten, dass die von ihnen verarbeiteten Tiere gut behandelt wurden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschafts- und Verarbei-tungsbetrieben ist hier empfehlenswert.

Für kleinere Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe wird auch die mobile Schlachtung di-rekt vor Ort im Haltungsbetrieb oder auf der Weide immer beliebter. Mehr Informationen dazu gibt es hier: Schlachten im Haltungsbetrieb: Weniger Stress, bessere Fleischqualität.


Letzte Aktualisierung 02.08.2022

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