Viele Hersteller beachten bei der Produktion ihrer Bio-Lebensmittel, -Kosmetika und -Kleidung bereits ähnliche Richtlinien wie der Faire Handel. Sie haben ein Interesse am direkten Kontakt zu ihren Produzentengruppen und an der Beförderung einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort, die sich auch auf die Qualität und langfristige Verfügbarkeit der Produkte vor Ort auswirkt. Die Zusammenarbeit mit den Produzentinnen und Produzenten eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Produzentengruppen, die im Fairen Handel aktiv sind, zeichnen sich durch hohes Engagement und die Organisation in demokratischen, professionellen Strukturen aus. Sie haben bereits Erfahrungen mit Zertifizierungsabläufen, Qualitätssicherung, Transport und Export gesammelt. Umgekehrt gilt dies ebenso für Gruppen, die bereits eine Zertifizierung für ökologischen Landbau erhalten haben. Sie erfüllen bereits einen Teil der Kriterien des Fairen Handels und können die Fairtrade-Zertifizierung leichter erreichen.
Für Importeure und Verarbeiter von ökologisch erzeugten Produkten aus Ländern des Globalen Südens bietet die unabhängige Fairtrade-Zertifizierung eine Chance, eigenes soziales Engagement und gerechtes Wirtschaften für die Kundinnen und Kunden glaubwürdig und nachvollziehbar zu belegen und zusätzliche Käuferschichten zu erreichen.
Produzentengruppen, Hersteller und Händler mit Fairtrade-Zertifizierung erhalten Unterstützung durch die nationalen Siegelinitiativen (in Deutschland ist dies TransFair e.V.) und die internationale Dachorganisation des Fairen Handels (Fairtrade Labelling Organizations International e.V - FLO) mit Sitz in Bonn. Sie steht bei Zertifizierungs- oder Finanzierungsfragen bezüglich möglicher Partner oder Marktinformationen beratend zur Seite.
Kriterien für die Fairtrade-Zertifizierung
Zu den wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Kriterien für die Produzenten gehören die Unabhängigkeit und demokratische Kontrolle ihrer jeweiligen Organisation. Dies gilt besonders für die Verwendung der Mehr-Erlöse aus dem Fairen Handel. Transparenz von Management und Verwaltung müssen gegeben sein. Die einzelnen Organisationen sind offen für neue Mitglieder und lehnen jegliche Diskriminierung ab. Frauen nehmen gleichberechtigt an allen Entscheidungen teil.
Plantagenbesitzerinnen und -besitzer gehen zusätzlich folgende Verpflichtungen ein: Auf der Plantage ist eine eigenständige, unabhängige Vertretung der abhängig Beschäftigten zugelassen. Sie sind berechtigt, sich einer unabhängigen Gewerkschaft anzuschließen und kollektiv über Löhne und Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Produzentengruppen und Plantagenbesitzer verpflichten sich, arbeitsrechtliche und ökologische Standards umzusetzen, wie beispielsweise das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit.
Zu den wichtigsten Fairtrade-Kriterien von Seiten der Händler oder Hersteller gehören der direkte Handel unter Ausschluss von Zwischenhändlern, die Zahlung von Mindestpreisen, die über dem Weltmarktniveau liegen, die Zahlung von Prämien für eigene soziale, ökonomische oder ökologische Projekte der Produzentengruppen, Vorfinanzierung sowie langfristige Lieferbeziehungen.