Bio-Mindeststandards und Zuschlagskriterien

Ausschreibungen zur Schulverpflegung: Bio-Mindeststandards und Zuschlagskriterien

Die Biostadt Karlsruhe nutzt eine interessante Gestaltungsmöglichkeit bei Ausschreibungen zur Schulverpflegung: Die Kommune setzt auf eine Kombination aus Bio-Mindeststandards und Bonus-Punkten für mehr Nachhaltigkeit im Wertungsschema. 

Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe wurde bereits im Jahr 2014 vom Gemeinderat damit beauftragt zu prüfen, wie in städtischen Schulen und Kitas ein Bio-Anteil von 25 Prozent erreicht werden kann. Auch die Rathauskantine folgte ein Jahr später und ließ sich biozertifizieren. 2017 trat Karlsruhe dann dem Netzwerk der deutschen Bio-Städte bei, dem inzwischen 33 Städte, Gemeinden und Landkreise angehören.

Über die letzten Jahre konnte der Bio-Anteil sukzessive gesteigert werden und liegt jetzt bei der Schulverpflegung bei 40 bis 75 Prozent. Das Erfolgsrezept basiert auf zwei wesentlichen Säulen: Zum einen gibt es eine klare Beschlusslage, die der Verwaltung Rückendeckung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung gibt. Zum anderen nutzt die Stadt bei Ausschreibungen eine interessante Kombination aus Bio-Mindestanteilen in der Leistungsbeschreibung und Zuschlagskriterien für Angebote, die in Bezug auf Bio und Regio noch mehr bieten.

Klimaschutzkonzept und Gemeinschaftsverpflegung

Das 2020 beschlossene Klimaschutzkonzept ist der Fahrplan für die gesamte Stadt, um Klimaneutralität zu erreichen. Konkret heißt das, dass die CO2-Emissionen pro Kopf von ehemals acht Tonnen in 2017 auf 0,5 Tonnen in 2040 sinken sollen. Was ambitioniert klingt, ist wesentliche Grundlage für ein zukunftsfähiges Leben in Karlsruhe. Zu diesem Paket gehören auch Maßnahmen für die nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung

  • Klimafreundliche Essensversorgung in Kitas, Schulen und der Rathauskantine
  • Mehr vegetarische Speisen und generell mehr pflanzliche Zutaten in den Gerichten
  • Erhöhter Einsatz biologischer, regionaler und saisonaler Lebensmittel

Vergabeverfahren fördern die Nachhaltigkeit

Bei neuen Ausschreibungen zur Schulverpflegung sieht die Leistungsbeschreibung inzwischen einen monetären Bio-Anteil in Höhe von mindestens 40 Prozent vor. Alle Catering-Unternehmen müssen das erfüllen, wenn sie bei Ausschreibungen im Rennen bleiben wollen. Wenn ein AHV-Unternehmen noch höhere Bio-Anteile bietet, erhält es dafür Bonus-Punkte bei der Bewertung des Angebots. Zudem gibt es im Vergabeverfahren Bonus-Punkte für regionales Sourcing. Das belohnt Catering-Unternehmen bei der Bewertung, die Lebensmittel von Betrieben in einem bestimmten Radius einkaufen. In der Ausschreibung für die Grundschulverpflegung 2025/26 wurde das regionale Sourcing zum ersten Mal umgesetzt. Die Bewertungsgrenzen lagen dabei bei Entfernungen bis 80 Kilometer und bis 150 Kilometer. 

Schulverpflegung auf einen Blick

  • 36 Mensen mit rund 3.600 Essen pro Tag 
  • aktuelle Bio-Anteile: 40 bis 75 Prozent
  • 100 Prozent Bio-Fleisch an allen Grundschulen
  • Bonus-Punkte für höhere Bio-Anteile
  • Bonus-Punkte für regionales Sourcing
  • Bonus-Punkte für CO2-freie Anlieferung mit Elektrofahrzeugen

"Mit diesem System wollen wir die regionale Landwirtschaft im Umkreis der Cateringunternehmen fördern", sagt Sandra Schöpflin, die in der Stadt Karlsruhe unter anderem für Ausschreibungen zur Schulverpflegung zuständig ist. Aktuell hat die Stadt Karlsruhe für die Schulverpflegung Verträge mit vier Catering-Unternehmen geschlossen: Drei davon stammen aus Baden-Württemberg, eines hinter der Grenze aus Rheinland-Pfalz. "Nicht mehr aus dem Ländle, aber trotzdem regional", sagt Sandra Schöpflin mit einem Augenzwinkern.

Pluspunkte für Nachhaltigkeit durch Zuschlagskriterien

Die Kombination aus Mindeststandards und zusätzlich freiwillig zu erfüllenden Zuschlagskriterien ist für Kommunen eine interessante Möglichkeit, um Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren zu fördern – ohne das Risiko einzugehen, dass möglicherweise zu hoch gesetzte Mindestanteile für Bio zu einem Ausschluss von Angeboten führen oder dazu, dass zu wenige Catering-Unternehmen am Verfahren teilnehmen.

"Man muss solche Instrumente bei der Vergabe einfach einmal ausprobieren und damit Erfahrungen sammeln", so Sandra Schöpflin.

Wie sich Nachhaltigkeitsaspekte bei der Wertung von Angeboten berücksichtigen lassen, beschreibt unter anderem auch der "Leitfaden nachhaltige Beschaffung Verwaltungsvorschrift Kantine" des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

"Öffentliche Auftraggeber dürfen Nachhaltigkeitsaspekte insbesondere auch bei der Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien berücksichtigen. Zwar ist der Zuschlag grundsätzlich auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (vgl. § 127 GWB). Allerdings darf die Wirtschaftlichkeit auch auf Grundlage von umweltbezogenen und sozialen Zuschlagskriterien ermittelt werden (vgl. § 58 Abs. 2 VgV). Die Zuschlagskriterien ermöglichen es dem Auftraggeber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zu berücksichtigen, inwieweit die Bieter über die von ihm aufgestellten Mindestanforderungen hinausgehen. Damit kann er durch die Festlegung entsprechender Zuschlagskriterien berücksichtigen, ob und inwieweit die Bieter ein „Mehr“ an Nachhaltigkeit bieten."

Strategische Ansätze für mehr Nachhaltigkeit

Das Beispiel der Biostadt Karlsruhe zeigt: Kommunen haben bei Ausschreibungen zur Gemeinschaftsverpflegung eine Marktmacht, die sie für mehr Bio und Regio nutzen können. Bei einer Ausschreibung für die Verpflegung an Karlsruher Grundschulen über zwei Jahre ging es beispielsweise um einen Warenwert in Höhe von rund zwei Millionen Euro. "Wer bei solchen Ausschreibungen im Geschäft bleiben will, muss sich auch auf unsere Anforderungen einstellen", so Sandra Schöpflin. "Ein Großteil der Catering-Unternehmen ist diesen Weg mit uns mitgegangen."

Learnings aus der Biostadt Karlsruhe

  • Kommunen haben bei Ausschreibungen eine Marktmacht, die sie nutzen können.
  • Durch die Gestaltung von Vergabeverfahren können sie gezielt Bio-Produkte fördern.
  • Karlsruhe setzt dabei auf maßvolle Anforderungen für eine nachhaltige Veränderung, damit Catering-Unternehmen sich darauf einstellen können.
  • Am Ende müssen Verpflegungskonzepte immer wieder an die Bedingungen des Marktes angepasst werden. 

Text: Andreas Greiner, Ökonsult


Letzte Aktualisierung 04.12.2025

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