LÖK und Länderbehörden: Harmonisierung der Bio-Kontrollen

Länderbehörden und LÖK: Harmonisierung der Bio-Kontrollen in Deutschland

In Deutschland ist die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kontrollstellen von entscheidender Bedeutung für ein effizientes Bio-Kontrollsystem. Doch wie gelingt es, die Verfahren länderübergreifend zu harmonisieren und somit den Ökolandbau zukunftsfähig zu gestalten? Welche Rolle spielt dabei die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) und wie trägt sie zur kontinuierlichen Optimierung des Bio-Kontrollsystems bei?

Diesen Fragen sind wir in Gesprächen mit Martin Fuchs, dem Vorsitzenden der LÖK, sowie Simon Schmidt, Fachbereich Agrarmarkt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, nachgegangen.

Herausforderungen für das Öko-Kontrollsystem im föderalen Deutschland

Die EU-Öko-Verordnung gibt den einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Ökolandbau vor. So wird sichergestellt, dass ökologische Standards eingehalten und Verstöße geahndet werden. Die EU-Rechtsvorschriften fordern von den Mitgliedsstaaten, dass diese ein Kontrollsystem für den ökologischen Landbau implementieren.

In Deutschland sind die Öko-Kontrollen durch das Öko-Landbaugesetz geregelt. Aufgrund der föderalen Struktur fällt die Umsetzung der Öko-Verordnung und somit auch die Überwachung des sogenannten Öko-Kontrollverfahrens in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer. Die jeweiligen Länderbehörden haben bestimmte Kontrollaufgaben an private Öko-Kontrollstellen übertragen (§3 Ökolandbaugesetz). Der Kontrollprozess kann daher je nach Bundesland variieren, so dass beispielsweise entweder die Öko-Kontrollstellen oder die Öko-Behörde des Bundeslandes über Ausnahmeregelungen oder – im Fall von Unregelmäßigkeiten – über Sanktionen entscheiden.

Die privaten Öko-Kontrollstellen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und arbeiten zumeist überregional. Da die Regelungen für das Kontrollverfahren und die Auslegung des EU-Öko-Rechts in den Bundesländern teilweise unterschiedlich sind, müssen sich die Kontrollstellen an verschiedene Vorschriften anpassen. Das führt zu einem hohen administrativen Aufwand.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, beraten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer regelmäßig in verschiedenen Gremien über einheitliche Interpretationen und eine harmonisierte Umsetzung öko-rechtlicher Vorgaben.

Welche Aufgaben übernehmen eigentlich die Länderbehörden im Öko-Kontrollsystem?

  • Amtliche Überwachung der EU-Öko-Kontrollen und der staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstellen, einschließlich der Einhaltung relevanter EU-Verordnungen und der dazu erlassenen Rechtsakte sowie nationaler Vorschriften wie dem Öko-Landbaugesetz und dazugehöriger Verordnungen.
  • Ahndung von Verstößen gegen das Öko-Recht,
  • Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen und Anerkennung von Vorbewirtschaftungszeiten für Unternehmen im Öko-Kontrollverfahren.
  • Kontrolle von Importen ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern.
  • Markt- und Missbrauchskontrollen bei Groß- und Einzelhändlern, Bio- und Wo-chenmärkten mit Fokus auf die korrekte Kennzeichnung ökologisch erzeugter Le-bensmittel sowie Maßnahmen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz.
  • Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, weiteren Landesbehörden beispielsweise für die Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Ämter für Landwirtschaft sowie der Europäischen Kommission bei Bio-Kontrollen und Förderung von Maßnahmen zur Information über Bio-Kontrollen.

Austausch zwischen den Behörden der Bundesländer

Wie die Länderbehörden in der Praxis kooperieren und welche Herausforderungen dabei entstehen, erläutert Simon Schmidt vom Fachbereich 82/Agrarmarkt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Interview.

Es gibt seit vielen Jahren einen regelmäßigen Austausch. Die Zusammenarbeit der Länder in Bezug auf die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung findet nach festen Verfahren statt. Ziel ist immer die Findung einer gemeinsamen Vorgehensweise. Durch die große Anzahl der Stakeholder und die regional teils unterschiedlichen Ansprüche ist das leider nicht immer ganz einfach. Für die Vorbereitung sehr fachspezifischer Fragen oder Themenbereiche werden Arbeitsgruppen gebildet, um rechtskonforme Vorgehensweisen zu verabreden. Ein Beispiel hierfür ist die Erarbeitung von bundesweit einheitlichen Formularen, die einerseits für die Ansprüche in jedem Bundesland geeignet sein müssen und andererseits aber eben nicht bundeslandspezifisch aufgebaut sind, um für die Kontrollstellen keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu verursachen.

Was ist die LÖK und welche Rolle spielt sie bei der Auslegung der EU-Öko-Verordnung in Deutschland?

LÖK, das steht für Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau. Den Namen haben die meisten Menschen, die in der Bio-Kontrolle arbeiten, schon einmal gehört, doch was genau steckt dahinter? Martin Fuchs, Vorsitzender der LÖK, hat uns Funktionsweise und Aufgabe des Gremiums erklärt. Er betont, was von außen zunächst nicht sofort zu erkennen ist: Die LÖK agiert auf zwei Ebenen.

Zunächst ist die LÖK das ständige Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz (AMK) für den ökologischen Landbau. Hier kommen die zuständigen Referentinnen und Referenten aus den Ministerien der Bundesländer sowie beratende Mitglieder, nämlich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Thünen-Institut, zusammen. Mindestens zweimal im Jahr diskutieren sie relevante Themen rund um die Auslegung des EU-Öko-Rechts und die Öko-Kontrolle. Beschlüsse, die in diesen Sitzungen gefasst werden, sind unmittelbar als sogenannte LÖK-Beschlüsse wirksam. Die LÖK dient hier in erster Linie der Koordination und Kommunikation zwischen den obersten Landesbehörden, den zuständigen Landesbehörden und den zuständigen Bundesbehörden.

Daneben existiert der Ständige Ausschuss der LÖK (StA). Dort tagen neben den stimmberechtigten, zuständigen Länderbehörden und den beratenden Mitgliedern (BMEL, BLE, Thünen-Institut und der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH) auch Vertreter von Öko-Kontrollstellen und des BÖLW und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) mit Gaststatus. In diesem Rahmen tauschen sich die verschiedenen Akteure der Öko-Kontrolle mindestens dreimal jährlich aus. Im Ständigen Ausschuss der LÖK sind nur die Länderbehörden abstimmungsberechtigt, und ein Beschluss gilt erst dann als LÖK-Beschluss, wenn nach Veröffentlichung innerhalb von 14 Tagen keine Einwände von den LÖK-Mitgliedern erhoben werden.

Unser Interviewpartner Martin Fuchs verdeutlicht, warum die duale Struktur der LÖK sinnvoll ist und welche Wirkung die LÖK-Beschlüsse haben:

Diese Struktur ermöglicht die Berücksichtigung sowohl strategischer als auch operativer Aspekte der Öko-Kontrolle. Sie trägt zur Harmonisierung der unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Bundesländern und den Kontrollstellen bei. Grundlage ist in jedem Fall die Umsetzung der EU-Vorgaben auf Bundesebene so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Auch wenn die Beschlüsse keinen gesetzlichen Charakter besitzen, senden sie doch deutliche Signale in alle Bereiche der Öko-Kontrolle. Sie dienen sowohl Behörden als auch Kontrollstellen als Leitlinien und entfalten durchaus langfristig eine Bindungswirkung.

Die Beschlüsse der LÖK werden grundsätzlich unter Auslegungen der EU-Rechtsvorschriften veröffentlicht.

LÖK-Arbeit bestärkt Wertschätzung für den Ökolandbau

Auf die Frage nach der Zukunft des Ökolandbaus und der Bio-Kontrolle hat Martin Fuchs eine klare Antwort:

Die Harmonisierung in der Bio-Kontrolle ist ganz wichtig, um Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken. Manchmal erschweren EU-Vorgaben die positive Außenwahrnehmung. Unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass der Ökolandbau sich stetig weiterentwickelt, und die Öko-Kkontrolle ist ein wichtiger Baustein dabei. Aber wir müssen auch dafür sorgen, dass in der Öffentlichkeit bekannter wird, was wir schon erreicht haben; zum Beispiel die durchgängige Regelung von der Erzeugung bis zum Verbrauch.

Fazit: Ein zukunftsfähiges Bio-Kontrollsystem

Die Landesbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorgaben für den Ökolandbau in Deutschland. Die LÖK leistet als Koordinationsgremium zwischen Bundes- und Landesbehörden einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung und Vereinfachung des Bio-Kontrollsystems. Diese Arbeit ist essenziell, um den Ökolandbau zukunftsfähig zu gestalten und die Glaubwürdigkeit ökologischer Produkte langfristig zu sichern.

Text: Ulla Nedebock/Dr. Ines Hensler, Ecocert Deutschland GmbH


Letzte Aktualisierung 10.03.2025

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