Von der Verbraucherseite her kommt gelegentlich die Kritik, es werde ja nur einmal im Jahr kontrolliert, das würde doch nicht reichen.
Wir sind zwar nur an einem Tag vor Ort, aber wir schauen uns die gesamten Unterlagen eines Kontrolljahres an und was seit der letzten Jahreskontrolle geändert wurde. Sie sind somit in der Lage, zu beurteilen, ob ein Betrieb das System Bio kontinuierlich umsetzt und beherrscht“, versichert Stefan.
Das Bio-Kontrollsystem stellt mehrere Tools bereit, um Verdachtsfälle aufzudecken:
- In der Mengenbilanz wird nachgerechnet, ob das mengenmäßig Sinn macht, was der Betrieb einkauft, erzeugt und verkauft.
- Durch Probenziehen und Rückstandsanalysen im Labor wird sichergestellt, dass keine in der Bio-Produktion verbotenen Stoffe eingesetzt werden.
- Zusätzliche Cross Checks mit Behörden oder anderen in das Kontrollsystem involvierten Stellen zeigen im Austausch, ob das stimmt, was man gesehen hat.
- Das Auditpersonal macht vor Ort eine Risikobewertung. Dabei spielen unter anderem Unternehmensgröße, Art der Bio-Tätigkeit, Sicherungssysteme und bisherige Verstöße eine Rolle. Das Risiko entscheidet darüber, ob weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel unangekündigte Stichproben durchgeführt werden.
Wir führen zusätzlich zur Jahreskontrolle auch unangekündigte Stichproben durch, zum Beispiel, wenn besonders viele Verstöße festgestellt worden sind oder generell bei Risikobetrieben. Natürlich überprüfen wir auch bei anderen Betrieben die Tierhaltung und die vorhandenen Betriebsmittel. Im Prinzip versuchen wir, mehr als 10 Prozent unserer Betriebe ohne Ankündigung zu besuchen, um nach dem Rechten zu schauen”, erläutert Lena die Herangehensweise bei unangekündigten Stichproben.
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen: mindestens 95 bis 97 Prozent der kontrollierten Bio-Betriebe arbeiten mit viel Sachverstand und aus Überzeugung. Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind meist überzeugte Bios und haben selbst ein großes Interesse daran, dass alles regelkonform abläuft. Schließlich haben sie einen aufwendigen Prozess der Umstellung von konventioneller zu biologischer Produktion hinter sich, und damit einen Mehraufwand, der sich rechnen muss. Sie legen selbst Wert darauf, Ihr Zertifikat unbeschadet zu lassen, da einerseits die eigene Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht und andererseits jeder Verstoß zusätzliche Kosten verursachen kann“, so Stefans Fazit.
Wenn beim Audit dennoch ein sogenannter Verstoß festgestellt wird, wird dieser im Kontrollbericht festgehalten.
Wenn es Auffälligkeiten gibt, werden die Verstöße zu Papier gebracht, sodass diese nach einer Prüfung im Büro der Kontrollstelle an die Behörden weitergeleitet werden können“, berichtet Stefan.
Für schwarze Schafe hält das Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen bereit, die von den Behörden verhängt werden können – von Bußgeldern bis hin zum dauerhaften Verbot, Bio-Tätigkeiten durchzuführen.
Welche formalen Voraussetzungen muss das Auditpersonal erfüllen?
Auditorinnen und Auditoren sind für eine private Kontrollstelle tätig. Diese muss bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) eine Zulassung für jeden Auditor und jede Auditorin im jeweiligen Kontrollbereich beantragen, bevor sie Kontrollen durchführen dürfen. Dafür wird neben der Fachausbildung in der Regel eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der ökologischen Landwirtschaft oder der Lebensmittelverarbeitung vorausgesetzt. Außerdem müssen sie Audits begleiten und selbst von Fachpersonen begleitet werden. Ab 2025 wird es außerdem verpflichtend sein, dass dieses Personal den Lehrgang Öko-Kontrolle besucht hat.
Übrigens: Die Anzahl der Audits durch dieselbe Kontrollperson auf einem Betrieb ist begrenzt, um die Unabhängigkeit und Objektivität der Kontrollen zu gewährleisten.