Meine Aufgaben ist es, den Auditbericht – ob von Vor-Ort- oder Remote-Kontrollen – zu prüfen, zu bewerten und anhand der Informationen zu einem Ergebnis zu kommen, ob ein Zertifikat ausgestellt werden kann oder nicht," berichtet Karin Wittmann.
Ein zentrales Element dieser Arbeit ist die Bewertung von Verstößen gegen die EU-Bio-Verordnung. "Als reine Schreibtischtäter bewerten wir die Verstöße, die das Auditteam vor Ort aufgenommen hat," sagt Dr. Jennifer Ritzenthaler. "Die Auditorinnen und Auditoren sind unsere Augen und Ohren. Was sie vor Ort nicht sehen, können wir aus dem Büro heraus auch nicht sehen,“ ergänzt sie.
Verantwortung für Bio-Integrität und Verbraucherschutz
Wenn das Auditpersonal einen Verstoß feststellt, hat der Betrieb mehrere Tage Zeit, Stellung zu beziehen und einen Maßnahmenplan zu erarbeiten. "Dieser muss enthalten, was der Kunde oder die Kundin gedenkt zu unternehmen, um diesen Verstoß abzustellen und zu verhindern, dass er in Zukunft wieder auftreten wird," erläutert Dr. Jennifer Ritzenthaler.
Die Zertifizierer und Zertifiziererinnen im Büro ordnen dann den festgestellten Verstoß zusammen mit der Stellungnahme des Betriebes ein und entscheiden über die weiteren Maßnahmen.
Das ist nicht immer einfach, berichtet Dr. Jennifer Ritzenthaler: "Jede Bewertung eines erheblichen und kritischen Verstoßes ist eine Einzelfallentscheidung. In Anbetracht der Gesamtlage müssen wir entscheiden, ob der Öko-Status erhalten bleiben kann oder nicht. Hierzu zählen Punkte wie: Welche Menge an Ware ist vom Verstoß betroffen? Welche finanzielle Auswirkung hat die Maßnahme auf den Betrieb? Wie reagiert der Betrieb? Ist er einsichtig? Legt er einen realistischen Maßnahmenplan vor?"
Als Grundlage für die Bewertung wird der nationale Maßnahmenkatalog herangezogen. Die Anlage 3 der Öko-Landbaugesetz-Durchführungs-Verordnung regelt welcher Verstoß zu welcher Verstoßkategorie führt.
Je nach unserer Beurteilung kann ein Verstoß anders eingestuft werden als von der Auditorin oder dem Auditor vorgeschlagen. Der Verstoß kann sogar geschlossen werden. Ist der Verstoß geringfügig, hat das zumeist keine großen Folgen. Die Bio-Integrität des Produktes ist nicht beeinträchtigt. Beispiele hierfür sind formale Mängel in der Dokumentation, sowie Kennzeichnungsfehler (z. B. fehlende Codenummer unter dem EU-Bio-Logo). Bei erheblichen oder kritischen Verstößen ist die Bio-Integrität in Frage gestellt. Ein Beispiel wäre der Einsatz nicht zugelassener Stoffe und Erzeugnisse oder auch die Nichteinhaltung des Tierwohls. Bei diesen Verstößen müssen wir als Kontrollstelle unserer Mitteilungspflicht an die Behörde nachkommen. Je nach Regelung des Bundeslandes wird die Behörde lediglich informiert oder aber die Behörde hat zu entscheiden, wie mit dem Verstoß umzugehen ist und welche Maßnahmen auf das Bio-Unternehmen zukommen", sagt Dr. Jennifer Ritzenthaler
Die Entscheidung über den Entzug des Öko-Status von einzelnen Produkten obliegt der zuständigen Landesbehörde. Diese kann diese Aufgabe an die Kontrollstelle beleihen oder aber selbst wahrnehmen.