Interview zu den EU-Rechtsvorschriften zur Ökoaquakultur

Nachgehakt: Ökofischexperte Andreas Stamer zu den EU-Rechtsvorschriften zur Ökoaquakultur

Dr. Andreas Stamer ist Senior Scientist in der Fachgruppe Tierforschung am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in der Schweiz. Er ist Leiter der Aquakulturforschung am FiBL und Geschäftsführer der neugegründeten InverTec GmbH, einem FiBL Spinn-Off der Dienst- und Forschungsleistung im Bereich Insektenproteine anbietet und gehörte dem Expertenrat an, der die EU-Kommission bei der Erarbeitung der neuen Regelungen zur Ökoaquakultur beraten hat. Zudem ist er Mitglied der Europäischen Aquakultur-Gesellschaft (EAS). Oekolandbau.de hat ihn interviewt.

Oekolandbau.de: Herr Stamer, seit August 2009 gibt es die Durchführungsbestimmungen zur Ökoaquakultur in den EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau. Wie schätzen Sie diese ein?

Andreas Stamer: Zunächst ist festzuhalten, dass die Anwendungsvorschriften für die ökologische Aquakultur angesichts der in den letzten Jahren beständig  wachsenden weltweiten Ökoaquakulturproduktion von Handel und Verbraucherschutzverbänden gefordert worden sind. Es hieß, Verbraucherinnen und Verbraucher seien durch die Vielzahl der existierenden privatrechtlichen und nationalen Richtlinien verunsichert und bräuchten Klarheit. Mit dem Aquakulturteil in den Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau wurde dieser Forderung nachgekommen. 

So weit, so gut. Doch Sie haben die Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen für die Ökoaquakultur als einen "Erfolg für Nivellierer" bezeichnet. Was ist aus Ihrer Sicht an den Aquakulturvorschriften zu kritisieren?

Stamer: Die Vorgaben zeichnen sich einerseits durch überraschende Strenge und Detailregulierung in einigen Punkten aus. Beispielsweise erlauben sie keinerlei Anwendung von hormonellen Behandlungen und körperlichen Manipulationen zur Erleichterung der Fortpflanzung bestimmter Arten. Dies kann als konsequente Haltung aus "Öko-Sicht" durchaus begrüßt werden, geht aber etwas an der Produktionsrealität von Bruthäusern in Europa und Asien vorbei.

Was bedeutet das genau?

Stamer: Es schließt diese Produzenten von einer Zertifizierung aus, anstelle durch Übergangsfristen und Zuchtzielvorgaben eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation zu schaffen und eine Lösung für den gesamten Sektor zu finden. Werden diese Vorgaben konsequent von Zertifizierern und Inspektionsstellen befolgt, dürfte es in kurzer Zeit keine Ökoshrimps aus Asien an europäischen Fischtheken mehr geben. Ähnlich ist die Situation bei Pangasius und selbst bei Karpfen aus Regionen nördlich der Donau, denn ohne Verabreichung von so genannten Hypophysen-Extrakten ist eine Vermehrung der Fische kaum möglich.

Und in anderen Bereichen wiederum finden Sie die Richtlinien nicht streng genug?

Stamer: Ja! Zum Beispiel sind die Vorgaben zu Besatzdichten bei Fischen und Krebstieren oder jene zu den Herkünften von Futterrohstoffen so liberal ausgefallen, dass hier kaum ein nennenswerter Unterschied zur konventionellen Haltung und Fütterung auszumachen ist. Fischmehl für Ökofischfutter darf bis zum Jahr 2014 zu 30 Prozent auch aus Verarbeitungsresten konventionell gehaltener Zuchtfische stammen. 

Das ist eine klare Verletzung der IFOAM-Basis-Prinzipien zur ökologischen Produktion. Die Vorgabe, dass Fischmehle aus Fischen von nachhaltiger Fischerei eingesetzt werden dürfen, stellt einen Freibrief für den Einsatz jeglichen Fischmehls dar, da nahezu alle Fischereiaktivitäten eine wie auch immer geartete "Nachhaltigkeits-Zertifizierung" vorweisen können.

Auch wenn die Regelungen Ihrer Meinung nach nicht optimal ausgestaltet sind: Führen sie dennoch zu mehr Verbrauchersicherheit?

Stamer: Aus meiner Sicht wird die Ökoaquakulturverordnung der EU nur einen geringen Beitrag zur Verbrauchersicherheit leisten können. Sie schafft teilweise sogar mehr Unsicherheit bezüglich Produkt- und Prozessqualität. Die gesetzlichen Kriterien sind in vielen Punkten von den Produzenten leichter zu erfüllen als die Richtlinien der meisten privatrechtlichen Zertifizierer. 

Positiv betrachtet kann dies zwar zu einer Zunahme der ökologischen Aquakulturproduktion führen. Allerdings können damit auch negative Folgen für das Preisgefüge einhergehen und das Qualitätsniveau der Produkte könnte mittelfristig sinken. Es ist letztlich eine Zwei-Klassenzertifizierung von Verbandsrichtlinien und gesetzlichen Standards zu erwarten, wie sie sich bereits bei den übrigen landwirtschaftlichen Produkten seit in Krafttreten der EU-Ökoverordnung im Jahr 1993 etabliert hat.

Was müsste Ihrer Meinung nach besser gemacht werden?

Stamer: Im Text der Verordnung ist ja bereits der Termin für eine Revision benannt. Sie soll 2013 kommen. Bis dahin ist intensive Forschungsarbeit für die ökologische Aquakultur im Bereich Tierschutz, Stressindikatoren, Futtermittelentwicklung - Stichwort Fischmehl - und alternative Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall notwendig. Es müssen klarere Vorgaben zu den Futtermitteln gemacht werden und bindende Empfehlungen zur Reduzierung allopathischer Medikamentierung in den Richtlinien formuliert sein. 

Insgesamt sollte sich in der revidierten Version die Einsicht durchgesetzt haben, dass es nicht wiederum der kleinste gemeinsame Nenner sein darf, auf den man sich einigt, sondern die Maxime "Tierschutz, Tierwohl, Umweltschutz und Nachhaltigkeit" heißen muss."


Lesetipps

  • Bergleiter, S., Berner, N., Censkowski, U., Julia-Camprodon, G. (2009): Organic Aquaculture 2009 - Production and Markets. ISBN: 978-3-00-026707-9. PDF-Datei zum Download.
  • Schmidt, H. (2009): Die neue EG-Verordnung Ökologischer Landbau - Eine einführende Erläuterung mit Beispielen. 2. Auflage September 2009. PDF-Datei zum Download.
  • Stamer, A. (2009): Aspekte nachhaltiger Fischzucht; Ökologische Aquakultur als Alternative. Ökologie und Landbau 151, S. 18–21.
  • Stamer, A. (2009): Alternative tierische Proteine im Fischfutter. Ökologie und Landbau 151, S. 30–32.

Letzte Aktualisierung 30.05.2014

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