Fütterung

Fütterung von ökologischen Aquakulturtieren

Die generell maßgeblichen Anforderungen an jedes Fütterungsregime sind Tiergesundheit und hohe Produktqualität, die eine hohe Qualität des verzehrbaren Endproduktes gewährleisten, sowie eine geringe Umweltbelastung. Mit Blick auf die Fütterung ist zwischen den Ansprüchen von Karnivoren (Fleischfressern), Omnivoren (Allesfressern) und Herbivoren (Pflanzenfressern) zu unterscheiden.

Damit karnivore Tiere artgerecht gefüttert werden, dürfen ihre Futterrationen höchstens 60 Prozent pflanzliche Ökoerzeugnisse enthalten. Ferner müssen bei den nichtpflanzlichen Rationsanteilen vorzugsweise Produkte aus ökologischer Aquakulturproduktion gefüttert werden. Ist dies nicht verfügbar, so dürfen in folgender Rangfolge verwendet werden:

  • Fischmehl und Fischöl aus Überresten der Verarbeitung von Fischen aus ökologischer Aquakulturproduktion,
  • Fischmehl und Fischöl und andere Fischzutaten aus Überresten der Verarbeitung von Wildfischen für den menschlichen Verzehr aus nachhaltiger Fischerei oder
  • ökologische Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs nach Maßgabe der Liste in Anhang V.
  • Futtermittel aus ganzen Fischen, die aus Fischereien stammen, die im Rahmen ei-ner von der zuständigen Behörde anerkannten Regelung gemäß den Grundsätzen der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates234 als nachhaltig eingestuft wurden.

Aufgrund der physiologischen Bedürfnisse von Lachs und Forelle dürfen diese mit dem Futter den natürlichen Farbstoff Astaxanthin erhalten, der eine vitaminartige Wirkung hat und sich dadurch positiv auf die Fruchtbarkeit und die Immunabwehr der Fische in Zuchtanlagen auswirkt. Das Astaxanthin sollte vorrangig aus ökologischen Quellen wie zum Beispiel den Schalen ökologisch erzeugter Krebstiere stammen. Stehen ökologische Ausgangsstoffe nicht zur Verfügung, dürfen natürliche Astaxanthinquellen (zum Beispiel Phaffia-Hefe) verwendet werden.

Für nicht karnivore Tiere wie Karpfen, Schleien etc. gilt, dass sie sich über das natürliche Nahrungsangebot in den Teichen und Seen ernähren. Nur, wenn ein solches natürliches Nahrungsangebot nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht, dürfen ökologische Futtermittel pflanzlichen Ursprungs (die vorzugsweise vom Betrieb selbst stammen) oder Algen zugefüttert werden. Allerdings ist in diesem Fall die Notwendigkeit der Zufütterung vom Betrieb zu dokumentieren.

Aktuelle Forschung in der EU, der Schweiz und auch außerhalb Europas treibt die Entwicklung von Proteinträgern auf der Basis von Insekten als Ergänzung und Alternative zum Fischmehl an. In der Schweiz wurde 2013 unter der Leitung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau ein langjähriges Verbundprojekt von Forschung, Handel und Industrie erfolgreich abgeschlossen, das die Eignung der Fliege Hermetia illucens (Black Soldier Fly) untersuchte. Das maßgeblich von Coop, New Valfish AG und dem Futtermittelhersteller Hofmann Nutrition AG unterstützte Projekt konnte die Entwicklung von Forellenfutter auf der Basis des BSF-Mehls stark vorantreiben. Der Gesetzgeber schiebt dem Einsatz solcher Proteinträger jedoch einen Riegel vor. Solche Proteinträger sind nicht in der Europäischen Futtermittelgesetzgebung verzeichnet und dürfen nur an Tiere verfüttert werden, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.

Letzte Aktualisierung 01.07.2015

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