Behandlung von Krankheiten und Parasiten
Treten trotz der zuvor genannten Krankheitsvorsorge gesundheitliche Probleme auf, können tierärztliche Behandlungen gemäß der nachstehenden Rangfolge durchgeführt werden:
- Einsatz pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Stoffe in homöopathischer Verdünnung;
- Einsatz von Pflanzen und Pflanzenextrakten, die keine betäubende Wirkung haben;
- Einsatz von Substanzen wie Spurenelementen, Metallen, natürlichen Immunostimulanzien oder zugelassenen Probiotika.
Nicht homöopathische beziehungsweise allopathische Behandlungen sind auf zwei Behandlungen jährlich beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Impfungen und obligatorische Tilgungspläne. Bei einem Produktionszyklus von weniger als einem Jahr darf jedoch nur einmal allopathisch behandelt werden. Wird häufiger allopathisch behandelt, dürfen die betreffenden Tiere nicht als ökologisches Erzeugnis vermarktet werden.
Parasitenbehandlungen - obligatorische Bekämpfungsprogramme der Mitgliedstaaten ausgenommen - dürfen zweimal jährlich beziehungsweise bei einem Produktionszyklus von weniger als 18 Monaten einmal jährlich vorgenommen werden. Die Wartezeit nach Verabreichung allopathischer Tierarzneimittel und nach Parasitenbehandlungen ist doppelt so lang wie die übliche vorgeschriebene Wartezeit und beträgt, wenn keine Wartezeit festgelegt ist, generell mindestens 48 Stunden.
Der Einsatz von Hormonen und Hormonderivaten ist in der ökologischen Fischzucht generell verboten. Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist der Kontrollstelle grundsätzlich zu melden, bevor die Tiere als ökologisch produziert vermarktet werden. Behandelte Tiere müssen eindeutig zu identifizieren sein.