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Bio-Import aus Drittländern

Wer Bio-Produkte aus Drittländern importieren möchte, muss die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten. Damit Sie die notwendigen Schritte einfach und rechtssicher umsetzen können, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um den Bio-Import sowie hilfreiche Tools zusammengestellt.
Anforderungen für den Bio-Import aus Drittländern
Der Import von Bio-Produkten unterliegt strengen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2018/848. Aktuell gibt es drei gültige Import-Verfahren.
Import aus Ländern mit als gleichwertig anerkannten Bio-Standards beispielsweise Argentinien, Kanada, Indien, Israel oder USA. (Gültig bis Ende 2026.)
Seit 01. Januar 2025 gelten neue Vorgaben für die Bio-Importe aus Drittstaaten, die nicht als „gleichwertige Länder“ von der EU anerkannt sind oder mit denen kein Handelsabkommen geschlossen wurde. Bio-Produkte müssen dann auch in den betreffen Drittstaaten übereinstimmend mit der EU-Bio-Verordnung 2018/848 erzeugt und kontrolliert werden.
Einige Drittländer haben ein Handelsabkommen mit der EU abgeschlossen, das auch Regeln zur Produktion von Bio-Produkten umfasst, wie die Schweiz, Chile oder das Vereinigte Königreich.
Seit 1. Januar 2025 gelten auch für die Zertifizierung von kleinbäuerlichen Produzentengruppen in Drittländern ohne Handelsabkommen neue Regelungen. Die Anforderungen an Betriebsgrößen und interne Kontrollsysteme wurden verschärft. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) hat die möglichen Folgen der neuen Vorschriften für Produzentengruppen und kleinbäuerliche Lieferketten untersucht. Handel und Verarbeitende Unternehmen in der EU sollten frühzeitig mit ihren Lieferanten und Lieferantinnen zusammenarbeiten, um die notwendigen Änderungen zu begleiten und die Lieferketten zu sichern.
Die strengen Maßnahmen und Kontrollmechanismen gewährleisten, dass importierte Bio-Lebensmittel den gleichen Anforderungen genügen wie in der EU produzierte Bio-Waren: Auf Bio ist Verlass – auch in Drittländern.
Technischer Ablauf beim Import von Bio-Produkten
Als Importunternehmen müssen Sie Ihre Tätigkeit bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden und einen Kontrollvertrag abschließen.
Der Import von Bio-Produkten wird über das digitale Portal TRACES abgewickelt, das die Kommunikation zwischen Exporteuren, Importeuren, Kontrollstellen und Behörden erleichtert. Die digitale Verarbeitung des Certificate of Inspection (COI) sorgt für Transparenz und Effizienz. Die Ware wird von den zuständigen Öko-Fachbehörden auf Einhaltung der Bio-Vorgaben geprüft, bevor sie für den Handel freigegeben wird. Die Überlassung in den freien Warenverkehr erfolgt durch den Zoll.
Interaktive Grafik: Wer macht was beim Import von Bio-Produkten?
Klicken Sie auf die Punkte bei den Beteiligten, um weitere Details zu erfahren!
Drittland-Kontrollstelle
Die Drittland-Kontrollstelle füllt die Felder 1 bis 17 aus und unterzeichnet das COI in Feld 18 BEVOR die Ware das Drittland verlässt. Gegebenenfalls werden Analysen- und Probenahme-Protokolle erstellt.
Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird das digitale COI ausgestellt. Die verfügbaren Unterlagen werden innerhalb von zehn Tagen direkt in TRACES hochgeladen
Importunternehmen
Das Importunternehmen kann weitere Unterlagen in TRACES hochladen und gegebenenfalls Felder für Behörden und Erstempfänger anpassen.
Es meldet die voraussichtliche Ankunft der Ware an die zuständige Behörde und die Bio-Kontrollstelle.
Sonderfall SPS Ware: Die Importmeldung muss mindestens eine Woche vor voraussichtlicher Ankunft erfolgen. Zusätzlich erfolgt eine Meldung an die am Ort des Eintritts in die EU zuständige Behörde.
Behörde
Die für das Einfuhrunternehmen zuständige Behörde entscheidet über zufällige Nämlichkeitskontrollen und risikoorientierte Warenuntersuchungen bzw. Probenahmen und Analysen.
Sonderfall SPS Ware: Bei SPS Waren sind Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen mit Probennahme verpflichtend.
Zollamt
Das Zollamt prüft die Bestätigung der zuständigen Behörde in Feld 30 und führt das für die entsprechende Warengruppe übliche Verzollungsverfahren durch. Nicht-SPS Ware muss nicht an einer Grenzkontrollstelle (GKS) vorgeführt werden.
Sonderfall SPS Ware: Es ist eine Phyto- oder veterinärsanitäre Prüfung (keine Öko-relevanten Prüfpunkte) durch die Grenzkontrollstelle (GKS) erforderlich.
Das Zollamt füllt Feld 23 des COI aus.
Das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) wird mit dem COI verlinkt, so dass eine abgestimmte Entscheidung der verschiedenen Fachaspekte für die Einfuhr erfolgt.
LEGENDE:
- COI: Das sogenannten Certificate Of Inspection (COI) ist eine Kontrollbescheinigung, die bei jeder Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern in die EU vorgelegt werden muss. Das COI wird in Traces.NT erstellt und geprüft.
- TRACES.NT: Datenbanksystem der Europäischen Union (TRAde Control and Expert System New Technology), das den physischen Warenweg im Zusammenhang mit EU-Importen von Bio-Produkten abbildet.
- SPS-Ware = Veterinär, Sanitär und Phytosanitär zu überprüfende Ware
- Nämlichkeitskontrollen: visuelle Überprüfung einer Sendung auf Übereinstimmung des Inhalts und der Kennzeichnung mit den warenbegleitenden Papieren
Ist ein Bio-Produkt einmal in die EU eingeführt, kann es als Bio oder Öko mit dem EU-Bio-Logo oder dem deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet werden (Schritte zum Bio-Siegel: Checkliste für Erzeugungs-, Verarbeitungs-, Handels- und Importunternehmen.)
Interaktive Checkliste
Hier können Sie Ihr Bio-Importprojekt in sechs Schritten prüfen: Zur Checkliste
Marktentwicklung beim Bio-Import
Die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) erhebt alljährlich die Importmengen und Herkunftsländer der wichtigsten Bio-Produkte auf dem deutschen Markt.
Im Wirtschaftsjahr 2022/23 verzeichnete Deutschland trotz steigender Eigenproduktion einen hohen Bedarf an Bio-Importen. Südfrüchte machten 2022 32 Prozent des Bio-Imports aus. Während die heimische Bio-Getreideernte aufgrund guter Erträge und zurückhaltender Verbrauchernachfrage den Importbedarf reduzierte, stieg der Bedarf an Bio-Eiweißfuttermitteln wie Sojabohnen infolge der 100-prozentigen Bio-Fütterung durch die neue EU-Bio-Verordnung.
Lieferantensuche und Einkaufsstrategien
Immer mehr Unternehmen suchen bio-zertifizierte Lieferanten und Lieferantinnen für einzelne Rohstoffe, doch Knappheit auf dem heimischen Markt und Unsicherheiten im Ausland erschweren dies. Strategische Partnerschaften, regelmäßige Kontakte und vorausschauende Bestellungen - innerhalb der EU oder weltweit - sichern Lieferketten und verhindern Engpässe.
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Autorin: Dr. Ines Hensler, Ecocert
Letzte Aktualisierung 26.05.2025




