Klimalabel

Klimalabel – halten sie, was sie versprechen?

Immer mehr Menschen berücksichtigen die ökologischen, ökonomischen oder sozialen Folgen ihres Kaufverhaltens. Viele Unternehmen versprechen mit Siegeln und Prüfzeichen klima- oder CO2-neutrale Produkte. Doch ein Großteil dieser Umweltaussagen sind laut EU-Kommission wissenschaftlich nicht fundiert. Das möchte die Universität Göttingen mit einem Klimalabel für Lebensmittel ändern.

CO2-neutral, bienenfreundlich oder gar klimapositiv produziert – die Versprechen von Labels, Siegeln, Prüf- und Gütezeichen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf das Gefühl geben, etwas Gutes zu tun. So steigt laut einer Studie von Splendid Research die Bereitschaft, für ein gelabeltes Produkt mehr Geld auszugeben, um vier Prozent. Auch die Kaufbereitschaft für ein Produkt mit Gütesiegel liegt um fünf Prozent höher als für dasselbe Produkt ohne Gütezeichen. Für Unternehmen also ein lukratives Geschäft: In der EU gibt es mehr als 230 Nachhaltigkeitslabel. Doch die freiwillige und privatwirtschaftliche Kennzeichnung hat ihre Lücken – im Gegensatz zur gesetzlichen Bio-Kennzeichnung. Sie garantiert, dass Bio-Produkte aus umweltschonender ökologischer Produktion stammen. 

In vielen Fällen fehlt den Umweltaussagen zur Produktion eine fundierte wissenschaftliche Überprüfung. Bereits im Jahr 2020 hat die EU-Kommission die Verlässlichkeit dieser Aussagen geprüft (siehe Pressemitteilung "Verbraucherschutz: nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen und Greenwashing beenden").

Das Ergebnis: 

  • 53 Prozent der Aussagen sind vage, irreführend oder unbegründet.
  • Für 40 Prozent der Aussagen wurden keine Belege gefunden. 

Das Landgericht Karlsruhe hat im Juli 2023 entschieden, dass die Drogeriekette dm ihre Eigenmarke nicht mehr als "klimaneutral" oder "umweltneutral" bezeichnen darf. Dem Urteil zufolge könnten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehen, wie die behaupteten Kompensationszahlungen die Klima- bzw. Umweltbelastung neutralisieren sollen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) (siehe Pressemittelung der DUH). Deren Geschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem Meilenstein für den Verbraucherschutz.

EU plant Richtlinie gegen Greenwashing

Um dem sogenannten Greenwashing einen Riegel vorzuschieben und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen, hat die EU-Kommission im März 2023 einen Vorschlag für gemeinsame Kriterien gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen vorgelegt. Demnach sollen Unternehmen bei Umweltaussagen zu ihren Produkten gesetzlich festgelegte Mindeststandards einhalten, diese mit wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen und von akkreditierten Organisationen überprüfen lassen. Denn letztlich ist eine neutrale Produktion nicht möglich – Umweltauswirkungen gibt es immer. Diese zu reduzieren oder auszugleichen, muss transparent und fundiert kommuniziert werden. 

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) begrüßt den neuen Entwurf der EU-Kommission und schlägt vor, dass ein an den planetaren Grenzen orientiertes Label, das die Vorteile einer extensiven Landwirtschaft berücksichtigt, wie zum Beispiel der Planet-Score, die Grundlage für eine EU-weit einheitliche Nachhaltigkeitskennzeichnung von Lebensmitteln wird. 

Eco-Score und Planet-Score sind zwei Nachhaltigkeitslabel, die die Umweltauswirkungen eines Produktes anhand einer fünfstufigen Scala abbilden. Während der Eco-Score nur einen Gesamtscore abbildet, werden beim Planet-Score noch drei Unterkategorien – Pestizide, Biodiversität und Klima – ausgewiesen. Die Umweltauswirkungen eines Produktes werden bei beiden Labeln anhand einer Lebenszyklusanalyse berechnet. 

Mehr Informationen zu Eco-Score und Planet-Score

Offene Fragen bei EU-Richtlinien zu Green Claims

Zu den zwei Richtlinien-Vorschlägen der EU gibt es aber auch noch offene Fragen, die vor allem die Bio-Branche umtreiben. Was dürfen Bio-Unternehmen über ihre Produkte kommunizieren? Dürfen Bio-Produkte noch als "biologisch" oder "ökologisch" gekennzeichnet werden? Was ist mit den besonderen Umweltleistungen des Öko-Landbaus in puncto Artenvielfalt, Bodenfruchtbarkeit, Grundwasserschutz, Tierhaltung? Und was ist mit den Standards der Bio-Anbauverbände, die über die EU-Öko-Verordnung hinausgehen? Diese und weiteren Fragen werden in einer  Podcast-Folge des Forschungsinstituts Biologischer Landbau (FiBL) diskutiert und beantwortet.

Gemeinsam mit der Assoziation Ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) wurde im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Rechtsgutachten (PDF-Dokument) beauftragt, das die Richtlinien mit Blick auf die Kommunikation zu Bio-Lebensmitteln analysiert hat. Darin werden einige (juristische) Widersprüche aufgezeigt, die einer Klärung bedürfen.

Zahlreiche Herausforderungen für das perfekte Klimalabel

An der Universität Göttingen soll nun ein Klimalabel für Lebensmittel in Niedersachsen entwickelt werden. Das Forschungsteam des "Projekts EEklim" muss Antworten unter anderem auf folgende Fragen finden: 

  • Wie kann das Label verständlich gestaltet werden?
  • Welche Umweltauswirkungen werden erfasst?
  • Wie werden diese erfasst?
  • Wie wird die Einhaltung der Labelstandards kontrolliert?

"Vorrangige Zielgruppe unseres Ansatzes sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die bislang zwar grundsätzliches Interesse äußern, sich umweltfreundlich zu verhalten beziehungsweise zu ernähren, hierzu jedoch nicht über ausreichend Informationen verfügen", berichtet Dr. Birgit Schulze-Ehlers, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung. "Tests haben gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher komplexe Labels mit vielen Detailinformationen bei direkter Abfrage gegenüber einem einfacheren Label wie einer Ampel-Darstellung bevorzugen, diese aber oft nicht richtig verstehen." Verbraucherinnen und Verbraucher betrachten die Verpackungen im Supermarkt in der Regel nur wenige Sekunden – wenig Zeit, um alle wichtigen Informationen verständlich zu vermitteln.

Die größte Herausforderung besteht darin, die Umweltauswirkungen – sowohl die negativen als auch die positiven – in ihrer Gesamtheit korrekt zu erfassen und zu integrieren. Dies gelte insbesondere für die Leistungen des ökologischen Landbaus in puncto Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Grundwasserschutz und Kohlenstoffspeicherung durch Humusaufbau. "Die Ökobilanzierung muss noch weiterentwickelt werden, um breitere Umweltwirkungen valide und fair zu erfassen. Für Klima und Wasser liegen aktuell gute Methoden vor", betont Dr. Schulze-Ehlers. Ihrer Ansicht nach gelinge eine sinnvolle Produktkennzeichnung von Klima- und weiteren Umweltwirkungen aber nur, wenn eine Datenbank für Lebensmittel in Deutschland aufgebaut werde. "Sonst werden kleinere Hersteller, die keine eigene Öko-Bilanzierung durchführen können, benachteiligt. Hier muss die Politik aktiv werden. Nur so kann Greenwashing einerseits und ein Übermaß an Dokumentationsaufwand vermieden – und damit echte Transformationswirkung entfaltet werden", fasst Dr. Schulze-Ehlers die bisherigen Forschungsergebnisse zusammen. 

Von Schadensbehebung bis Schadensbegrenzung: Welche alternativen Ansätze gibt es?

Ein Produkt oder Lebensmittel ohne Umweltauswirkungen zu produzieren ist schlichtweg unmöglich. Möglich ist aber, eine gewisse Transparenz über die Umwelteinflüsse während der Produktion zu schaffen. Hier greifen unter anderem zwei Ansätze, die der Schadensbehebung nach dem True-Cost-Prinzip und die der Schadensvermeidung nach dem True-Welfare-Prinzip. 

  • Im Falle von True Cost werden die "wahren Kosten" von Lebensmitteln ermittelt. Diese enthalten ökologische und soziale Folgekosten, die bei der Herstellung eines Lebensmittels entlang der gesamten Lieferkette entstehen, sich aber im Regelfall nicht im Verkaufspreis widerspiegeln. Tendenziell schneiden ökologisch erzeugte Lebensmittel besser ab als konventionell erzeugte Lebensmittel, für die ein höherer Preisaufschlag berechnet wurde.
  • Bei True Welfare werden die Leistungen, die (Bio-)Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise für Klimaschutz, Artenvielfalt und die Gesellschaft erbringen, anhand eines Tools zur Nachhaltigkeitsberechnung als monetärer Geldwert ermittelt. So können diese Gemeinwohlleistungen nicht nur sichtbar gemacht werden, sondern auch besser wertgeschätzt und an die Gesellschaft kommuniziert werden. 

Letzte Aktualisierung 04.01.2024

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