Mobile Geflügelschlachtung

Mobile Geflügelschlachtung

Mobile Geflügelställe für die Legehennenhaltung oder zur Mast sind im ökologischen Landbau inzwischen weit verbreitet. Doch für viele Betriebe ist es oft nicht einfach, geeignete Bio-Geflügelschlachtereien für kleinere Partien in der Region zu finden. Der Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (vlhf) in Kassel weist deshalb auf die Möglichkeit der mobilen Geflügelschlachtung hin.

Denn aufgrund einer Empfehlung der Arbeitsgruppe für Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) zur Rechtsauslegung gilt bereits seit Ende 2018 der Einsatz einer mobilen Geflügelschlachtanlage nicht mehr als Lohnschlachtung. Das ermöglicht es Geflügelbetrieben, eine mobile Schlachtanlage zu mieten und eine externe Person mit entsprechendem Sachkundenachweis mit der Schlachtung zu beauftragen. Bisher durften nur Mitarbeitende des Betriebs die Schlachtung selbst durchführen.

Regionale Vermarktung zulässig

Betriebe mit einer mobilen Schlachtanlage dürfen das Fleisch ohne Einschränkung ab Hof vermarkten. Wenn sie zusätzlich mindestens zweimal pro Jahr eine Schlachttieruntersuchung durch eine zuständige Tierärztin oder einen zuständigen Tierarzt durchführen lassen, kann das Fleisch auch im Umkreis von 100 Kilometern zum Hof an Filialen des Lebensmitteleinzelhandels verkauft werden. Auch der regionale Verkauf über Marktstände ist unter dieser Voraussetzung zulässig.

Unabhängig davon, wer die Schlachtung durchführt, gelten für den Einsatz mobiler Anlagen die gleichen gesetzlichen Vorgaben. So darf ein Geflügelbetrieb maximal 10.000 Tiere pro Jahr verarbeiten. Für eine größere Zahl an Tieren wird eine EU-Zulassung benötigt. Zudem dürfen nur Tiere vom eigenen Betrieb geschlachtet werden. Die Schlachtung von Tieren benachbarter Höfe ist nicht möglich.

Darüber hinaus muss sich jeder Betrieb bei der Nutzung einer mobilen Anlage einmalig beim lokalen Veterinäramt als Geflügelschlachtbetrieb registrieren lassen. Es steht der Behörde anschließend frei, die Anlage auf Funktionsfähigkeit und Hygiene zu prüfen.

Sachkundennachweis erforderlich

Um die Schlachtung durchführen zu können, ist laut Tierschutz-Schlachtverordnung ein Sachkundenachweis für die Handhabung, das Ruhigstellen, Betäuben und Töten der Tiere erforderlich. Insbesondere die Betäubung ist ein wichtiger Punkt in der Verordnung. So darf zum Beispiel eine Person nicht mehr als 70 Tiere am Tag per Kopfschlag betäuben, wenn kein anderes Verfahren wie etwa eine elektrische Betäubungsanlage zur Verfügung steht. Der Antrag für den Nachweis kann im zuständigen Veterinär- oder Landratsamt des Wohnorts gestellt werden.

Für das Einfangen und Transportieren der Tiere zur Schlachtung ist kein weiterer Nachweis notwendig, sodass diese Arbeit von der Betriebsleitung oder Mitarbeitenden des Betriebs erledigt werden kann. Nach der Schlachtung dürfen jedoch nur Mitarbeitende mit den Geflügelteilen umgehen, die eine Hygieneschulung und eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz durchlaufen haben.

Voll ausgestatte mobile Schlachtwagen

Umgesetzt wird die mobile Schlachtung in einem Anhänger mit entsprechender Ausstattung. Dazu gehören zum Beispiel eine Rupfmaschine, ein Arbeitstisch, ein manuelles Elektrobetäubungsgerät, Handwaschbecken, ein Sterilbecken für Messer, Aufhängevorrichtungen für getötete Tiere, eine Entblutungswanne und ein Brühkessel. Wichtig ist, dass der Wagen über eine Trennung verfügt in einen reinen und einen unreinen Bereich.

Voraussetzung für den Betrieb des Anhängers ist unter anderem ein betriebsseitig gestellter Strom- und Trinkwasseranschluss. Zudem muss der Betrieb über eine Kühleinrichtung verfügen, die ein schnelles Herunterkühlen der Schlachtkörper auf vier Grad Celsius ermöglicht. Der Anhänger wird immer in der Nähe dieser Kühleinrichtung aufgestellt. Darüber hinaus müssen Körbe oder Abtropfgestelle für die Schlachtkörper bereitgestellt werden und eine Tonne für die Schlachtabfälle.

Ausreichende Desinfektion ist elementar

Besonders wichtig ist die gründliche Desinfektion des Wagens nach der Schlachtung, um das Verschleppen von Seuchenerregern auf andere Betriebe zu vermeiden. Die Verantwortung für eine gründliche Desinfektion liegt beim Betrieb, der das Schlachtmobil gemietet hat. Bei der Übernahme des Schlachtmobils muss die verantwortliche Betriebsleitung deshalb als Mieterin oder Mieter immer eine sorgfältige Abnahmekontrolle durchführen.

Mit einem mobilen Schlachtwagen können zwei Personen etwa 60 bis 70 Hühner in der Stunde schlachten. Vier Personen kommen auf bis zu 110 Tiere pro Stunde. Für die Reinigungszeit sind etwa 1,5 Stunden bei der Schlachtung von Hühnern anzusetzen, bei Gänsen müssen wegen des hohen Fettgehaltes bis zu 4,5 Stunden einkalkuliert werden.

Schlachtmobil mieten oder gemeinsam kaufen

Grundsätzlich kann ein Schlachtwagen mit ausgebildeter Schlachterin oder ausgebildetem Schlachter gemietet werden. Allerdings bieten dies bisher nur wenige Dienstleister an. Zudem sind diese Dienstleister aktuell wegen der großen Nachfrage seitens der Betriebe stark ausgelastet. Als Alternative bietet sich deshalb der gemeinsame Kauf oder die Beauftragung des Baus einer mobilen Schlachteinheit mit anderen Betrieben an. Ein komplett ausgerüsteter Wagen kostet in der Anschaffung etwa 50.000 Euro.


Letzte Aktualisierung 07.07.2020

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