Mehrere Vertreter der PFAS-Stoffgruppe stehen seit Jahren im Verdacht, Leber, Hormonhaushalt, Immunsystem oder die Fortpflanzung zu beeinträchtigen; einige sind inzwischen als krebserregend oder fortpflanzungsschädigend eingestuft. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Verbindungen in ihrer Wirkung deutlich. Entscheidend ist neben der möglichen Giftigkeit auch ihre extreme Langlebigkeit: Viele PFAS bauen sich in der Umwelt kaum ab und können sich – insbesondere langkettige Verbindungen – im menschlichen Körper anreichern.
Auch TFA, das kleinste Mitglied dieser Stoffgruppe, gerät zunehmend in den Fokus. Zwar liegen die bislang gemessenen Konzentrationen in Trinkwasser und Lebensmitteln nach Einschätzung der Behörden derzeit noch unterhalb der geltenden gesundheitlichen Richtwerte. Gleichzeitig haben das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf Grundlage neuerer Daten eine Einstufung von TFA als reproduktionstoxisch auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Das bedeutet: Der Stoff wird als potenziell fruchtbarkeitsschädigend bewertet.
Damit verschiebt sich die Einordnung. Denn auch wenn die aktuelle Belastung nicht als akutes Risiko gilt, beschreibt die Einstufung ein relevantes Gefahrenpotenzial. In Verbindung mit der hohen Persistenz von TFA entsteht ein grundlegendes Vorsorgeproblem: Eine Substanz mit möglicher Wirkung auf die Fortpflanzung wird kontinuierlich in Umwelt und Wasser eingetragen und bleibt dort langfristig erhalten.
Einsatz von PFAS-Stoffen: Forderungen nach strengeren Regeln
Auf europäischer Ebene läuft derzeit eines der weitreichendsten Chemikalienverfahren der vergangenen Jahrzehnte: Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH wird eine gruppenweise Beschränkung von mehr als 10.000 PFAS-Stoffen geprüft. Ziel ist es, Herstellung und Verwendung dieser langlebigen Stoffe deutlich einzuschränken oder ganz zu beenden.
Pflanzenschutzmittel sind von dieser geplanten Gruppenbeschränkung jedoch weitgehend ausgenommen. Der Grund liegt im europäischen Rechtsrahmen: Pflanzenschutzmittel – ebenso wie Arzneimittel oder Biozide – unterliegen eigenen Zulassungsverfahren und fallen deshalb nicht automatisch unter die REACH-Verbote. Sie werden nach der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1107/2009) einzeln bewertet.
Genau diese Trennung wird von Umweltorganisationen und Forschenden kritisiert. Der Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden von GLOBAL 2000 und der Toxikologe Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Germany weisen in einer im Auftrag des EU-Parlamentsabgeordneten Martin Häusling erstellten Studie darauf hin, dass PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel eine relevante Quelle für persistente Abbauprodukte wie TFA darstellen. Aus ihrer Sicht ist es daher widersprüchlich, PFAS als Stoffgruppe einschränken zu wollen, sie aber im Pflanzenschutz weiterhin zuzulassen. Ähnliche Forderungen kommen von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie hat mit fachlicher Unterstützung von PAN Germany inzwischen rechtliche Schritte gegen mehrere PFAS-haltige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingeleitet.
Auch auf Ebene einzelner Mitgliedstaaten wird die Regulierung diskutiert. Als bislang einziges EU-Land verfolgt Dänemark bei Pflanzenschutzmitteln mit PFAS-Strukturen eine besonders restriktive Linie und hat mehrere entsprechende Wirkstoffe aufgrund ihrer Persistenz und möglicher TFA-Bildung bereits von der nationalen Zulassung ausgeschlossen. Andere Mitgliedstaaten prüfen derzeit noch, wie persistente Abbauprodukte wie TFA künftig stärker in die Bewertung einbezogen werden können.
Vorsorge statt Nachsorge: Ökolandbau als präventiver Ansatz gegen PFAS
Mit der Diskussion über PFAS in Pflanzenschutzmitteln rückt damit wieder einmal die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt, wie sich Natur, Böden und Gewässer wirksam vor chemischen Wirkstoffen schützen lassen, deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit kontrovers bewertet werden. Ähnliche Debatten gab und gibt es bereits bei Glyphosat oder den Neonicotinoiden.
Eine Möglichkeit, den Eintrag umwelt- und gesundheitsschädlicher Chemikalien grundsätzlich zu begrenzen, ist der Ökolandbau. Er verzichtet auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und setzt stattdessen auf vorbeugende Strategien wie vielfältige Fruchtfolgen, robuste Sorten, mechanische Beikrautregulierung und angepasste Bewirtschaftungssysteme.
Text: Jörg Planer