Immerhin 12 von 19 Befragten gehen davon aus, dass die neue Bio-AHV-Verordnung die Sichtbarkeit des Bio-Einsatzes verbessern kann. Dass die neue Verordnung die Kommunen bei der praktischen Umsetzung noch vor Fragen stellt, sagen dagegen 9 der 19 Verwaltungsstellen aus der Stichprobe. Fünf können das noch nicht beurteilen und vier Verwaltungen antworteten mit "teils-teils". Nur das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg gab an, dazu keine Fragen mehr zu haben.
Bereits bei der letzten Ausschreibung zur Kita-Verpflegung im Jahr 2023 hatte sich die Heidelberger Verwaltung mit dem Thema beschäftigt. Im Vergabeverfahren wurde nicht nur – wie bereits seit 2022 umgesetzt – ein monetärer Bio-Anteil von 50 Prozent gefordert: Das Catering-Unternehmen, das vor kurzem den Zuschlag für die Mittagsverpflegung für die 24 städtischen Kitas bekommen hat, soll nun die Einhaltung des geforderten Bio-Anteils durch Zertifizierung mit dem entsprechenden Bio-AHV-Kennzeichen nachweisen. Damit wird die Einhaltung des Bio-Anteils sowohl für die Stadt als Auftraggeberin als auch für die Eltern deutlich transparenter.
Vielleicht spricht sich das herum und andere Kommunen – ob Biostadt oder nicht – folgen diesem Beispiel. Das könnte neue Impulse für den Einsatz und die Auszeichnung von Bio in der Gemeinschaftsverpflegung bringen und zudem zur Qualitätssicherung vereinbarter Bio-Anteile beitragen.