Welche Schritte sind aber zu beachten, wenn Kommunen politisch verbindlich beschließen wollen mehr Bio in öffentlichen Küchen einzusetzen?
1. Bestandsaufnahme vor dem Ratsbeschluss
Wen braucht es in der Praxis, um die Vorhaben umzusetzen?
Bevor ein konkreter Antrag ausgearbeitet wird, sollten einige grundlegende Fragen beantworten werden. Wen braucht es in der Praxis, um die Vorhaben umzusetzen? Die Identifikation von relevanten Abteilungen und Referaten in der Verwaltung ist maßgeblich. Diese sollten früh mit einbezogen werden. Auch das Bilden von fachübergreifenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung ist ratsam. Dabei sind allerdings feste Strukturen und regelmäßige Treffen wichtig, damit das Bio-Vorhaben mit der Zeit nicht im Sand verläuft. Mit fachlichem Input von außen, beispielsweise durch BioBitte-Veranstaltungen, sind alle Beteiligten auf einem Stand und erhalten ein gemeinsames Verständnis zur Wichtigkeit von Bio-Lebensmitteln für die kommunalen Nachhaltigkeitsziele.
Wo sollen Bio-Lebensmittel eingesetzt werden und wie viel?
Daneben gibt es bei der Bestandsaufnahme aber auch ganz grundsätzliche Fragen zu klären: In welchen Bereichen können Bio-Lebensmittel eingesetzt werden oder geschieht das vielleicht schon systematisch oder punktuell? Wo zeigen sich Potenziale für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln? Wie hoch ist der bereits eingesetzte Anteil an Bio-Lebensmitteln? Selbstverständlich sollte in diesem Schritt auch eine Zielmarke gesetzt werden, wie hoch der künftige Bio-Anteil sein soll und in welchem Zeitraum diese Marke erreicht werden soll.
2. Die Beschlussfassung
Die Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme und die Zielsetzung müssen nun in einen Ratsbeschluss umgesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass die Vorgaben im Beschluss möglichst konkret ausformuliert werden. Allgemein gehaltene Vorgaben sind weniger erfolgsversprechend.
Ein guter Ratsbeschluss zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der AHV enthält eine konkrete Zielmarke (Zum Beispiel der Prozentanteil der Ausgaben für Bio-Lebensmittel am gesamten Warenaufwand). Im Ratsbeschluss sollte zudem stehen, in welchen Einrichtungen (Zum Beispiel Schulen oder Rathaus-Kantine) die Zielvorgaben erfüllt werden sollen. Orientierung geben beispielsweise die genauen Formulierungen anderer Städte, die Bio bereits erfolgreich per Ratsbeschluss verankert haben. Erfolgreiche Praxis-beispiele finden Sie beispielsweise in unserer BioBitte-Präsentation (PDF-Dokument).