Kompost aus dem Kompostwerk

Kompost aus dem Kompostwerk – Was Öko-Betriebe beachten müssen

Erstes Prinzip im Ökolandbau ist ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf durch die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung. Doch die Zahl viehloser Öko-Betriebe steigt. Eine Möglichkeit, um die Kreislaufwirtschaft zu erweitern, ist der Einsatz von Kompost aus dem Kompostwerk. Lesen Sie in unserem Dossier alles rund um den Einsatz von Kompost als Bodenverbesserer, die verschiedenen Komposttypen und Reifegrade, Zulassungskriterien und mehr.

Die klassische Form gemischter Betriebe mit Tierhaltung und Pflanzenbau entspricht immer weniger der Realität auf Öko-Betrieben. Wirtschaftlicher Druck zwingt auch in der ökologischen Landwirtschaft zur Rationalisierung und Intensivierung. Die Zahl viehloser Öko-Betriebe nimmt zu und stellt die Akteure des Ökolandbaus damit vor die Aufgabe, weitergehende Kreisläufe zu schließen. Eine Möglichkeit, um die Kreislaufwirtschaft zu erweitern, ist der Einsatz von Kompost aus dem Kompostwerk.

2022 gelangten laut Umweltbundesamt etwa 4,6 Millionen Tonnen Bioabfälle aus den Biotonnen privater Haushalte in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen. Zusammen mit den rund 4,2 Millionen Tonnen Grüngut aus Garten- und Parkabfällen wurden daraus insgesamt 3,3 Millionen Tonnen Kompost hergestellt. Diese Komposte werden als reine Biogutkomposte oder Grüngutkomposte angeboten (siehe Umweltbundesamt).

Nutzen von Kompost: Boden verbessern und düngen

Kompost ist ein wichtiger Bestandteil im Kreislauf der Nährstoffe. Organische Substanz wird durch Mikroorganismen zersetzt und gibt dem Boden Nährstoffe zurück. Doch Kompost ist nicht nur Nährstofflieferant, sondern auch Bodenverbesserer. Denn er fördert die Humusbildung und verbessert die Struktur und das Wasserhaltevermögen des Bodens.

Bodenverbesserer

Kompost fördert die Humusbildung im Boden und verbessert sowohl die Bodenstruktur als auch das Wasserhaltevermögen. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet der Gehalt an "Humus-C", also der humusbildende Kohlenstoff im Kompost. Bei Fertigkompost liegt dieser Wert bei etwa 60 bis 90 Kilogramm pro Tonne Frischmasse. Die humusaufbauende Wirkung von Kompost zeigt sich jedoch meist erst nach mehrjähriger Anwendung. Besonders auf sandigen, eher ertragsschwachen Standorten kann Kompost die Bodenqualität nachhaltig verbessern.

Grunddünger

Gemäß Düngemittelverordnung gilt ein Kompost als Dünger, wenn wenigstens ein Nährstoff mit einer definierten Mindestmenge im Kompost enthalten ist. Mindestmengen sind zum Beispiel 1,5 Prozent Stickstoff oder 0,5 Prozent Phosphat in der Trockenmasse.

Komposte sind gute Grunddünger. Sie enthalten Phosphor, Kalium, Magnesium, Schwefel und Mikronährstoffe sowie basisch wirksame Stoffe in einem für Pflanzen ausgewogenen Verhältnis. Die basisch wirksamen Stoffe können eine Kalkung ersetzen oder ergänzen. Die Düngewirkung von Kompost wird manchmal schon im Ausbringungsjahr sichtbar, vor allem auf schwächeren Standorten. Das wurde mit Versuchen auf Bio-Kartoffelflächen nachgewiesen.

Weil der Stickstoffgehalt von Kompost im Vergleich zu anderen Wirtschaftsdüngern eher gering ist, kann es notwendig werden, die Fläche auf das benötigte Stickstoffniveau aufzudüngen. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren dürfen laut Bioabfallverordnung höchstens 30 Tonnen Kompost-Trockenmasse pro Hektar ausgebracht werden. Dabei sind die Regelungen der Düngeverordnung einzuhalten: Bei der Kompostaufbringung dürfen einmal in drei Jahren bis zu 510 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr aufgebracht werden. Die sich aus der aufgebrachten Kompostmenge ergebende Stickstoffmenge kann über drei Jahre verteilt werden, muss aber anteilig auf die jährliche Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar angerechnet werden.

Nährstoffe im Kompost

Wird Kompost als Dünger verwendet, interessieren Landwirtinnen und Landwirte vor allem die Gehalte der Grundnährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium. Der Stickstoffgehalt von Kompost ist vergleichsweise niedrig. In der Regel begrenzt der Phosphorgehalt des Kompostes die Verwendung nach Düngeverordnung.

Nährstoffe im Kompost und ihre Obergrenzen

Komposttypen: Ausgangsmaterialien für Kompost

Komposte unterscheiden sich in ihren Ausgangsstoffen. Für den Ökolandbau sind Grüngut- und Biogutkompost von Bedeutung. Sie werden oft in verschiedenen Rottegraden angeboten.

Wichtige Merkmale zur Beurteilung von Kompost sind der Nährstoffgehalt, das Verhältnis der Nährstoffe zueinander, der pH-Wert, der Salzgehalt, der Wassergehalt, der Gehalt an humusbildendem Kohlenstoff sowie Fremdstoffe und Schwermetalle.

Grüngutkompost

Grüngutkompost enthält ausschließlich Garten- und Parkabfälle sowie organische Stoffe aus dem Garten- und Landschaftsbau. Er darf weder Bioabfall als Ausgangsmaterial noch Anteile von Biogutkompost enthalten. Wegen des hohen Anteils holziger Ausgangsstoffe ist Grüngutkompost strukturreich. Er hat in der Regel einen geringeren Fremdstoffanteil – zum Beispiel Kunststoffteile oder Glas. Beim "Humus-C"-Wert gibt es nur geringe Unterschiede zwischen Biogut- und Grüngutkompost.

Biogutkompost

Bietet ein Kompostwerk Biogutkompost an, stammen die Ausgangsmaterialien überwiegend aus Biotonnen-Abfällen der Haushalte. Ein Biogutkompost darf als Ausgangsmaterial auch Grünschnitt enthalten. Biogutkompost hat einen rund 25 Prozent höheren Nährstoffgehalt als Grüngutkompost. In der Regel sind die Grund- und Mikronährstoffe sowie die basisch wirksamen Stoffe aus Biogutkompost für die Bodenlebewesen besser verfügbar als die aus Grüngutkompost. Deshalb regt Biogutkompost das Bodenleben schneller an als Grüngutkompost.

Durchschnittliche Nährstoffgehalte /kg/t Frischmasse von Grüngut- und Biogutkompost*

 Einheit

Grüngutkompost

Biogutkompost

Stickstoff gesamt**kg/t FM7,510,3
Phosphat gesamt (P2O5)kg/t FM3,25,0
Kalium gesamt (K2O)kg/t FM6,98,49
MgOkg/t FM4,64,8
CaOkg/t FM24,530,3

* Rottegrad: Frisch-/Fertigkompost
**Pflanzenverfügbar: 3-5 % im Anwendungsjahr
Quelle: ProBio: Biogut- und Grüngutkompost im Ökolandbau: Anwendung, Wirkung und rechtliche Vorgaben, 2024

Reifegrade von Komposten

Komposte werden auch in ihrem Reifegrad oder Rottegrad unterschieden. Das ist ein Maß für den Abbau der organischen Substanz.

Es werden fünf Rottegrade unterschieden. Die Bestimmung ist allerdings ungenau, da sich das organische Material kontinuierlich abbaut und die Abbaugeschwindigkeit von mehreren Faktoren wie Wassergehalt und Außentemperatur abhängig ist.

Frischkompost

Frischkompost hat die Rottegrade II bis III. Der Kompost ist hygienisiert, kann jedoch unangenehm riechen. Er enthält einen großen Anteil leicht zersetzbarer organischer Substanz, die das Bodenleben und die Mineralisierung im Boden fördert. Frischkomposte sind in der Regel preisgünstiger als Fertigkomposte.

Landwirtinnen und Landwirte, die Frisch-Kompost (insbesondere Grüngut-Frischkompost) verwenden, müssen beachten, dass dadurch eine vorrübergehende leichte Stickstofffixierung im Boden verursacht werden kann. Frische Komposte – insbesondere von Grüngut – eignen sich somit nicht für den direkten Einsatz bei Kulturen mit hohem Stickstoffbedarf. Für Leguminosen, die ihren Stickstoffbedarf durch die Symbiose mit Knöllchenbakterien aus der Luft decken, sind sie jedoch ideal. Die Stickstoffkonkurrenz in Kombination mit dem Gehalt wichtiger Mikronährstoffe in den Grüngutkomposten kann zudem die biologische Stickstofffixierung fördern und gleichzeitig das Wachstum von Unkräutern durch den geringen verfügbaren Bodenstickstoff reduzieren.

Fertigkompost

Nach etwa zwölf Wochen Reifezeit hat Kompost den Rottegrad IV bis V erreicht und gilt als Fertigkompost. Dieser ist stabil und enthält einen höheren Anteil schwer zersetzbarer organischer Substanz als Frischkompost. Fertigkompost ist gut zum Aufbau von Humus geeignet. Man erkennt ihn an seinem frischen, erdigen Geruch und seiner krümeligen Struktur. Ein einfacher Test zur Beurteilung der Qualität ist die sogenannte Faustprobe: Nimmt man eine Handvoll Kompost und drückt sie fest zusammen, dürfen dabei keine Wassertropfen austreten. Öffnet man die Hand wieder, sollte der Kompost zusammenhalten, ohne dabei auseinanderzufallen.

Ausbringung

Wenn Bodenzustand und Logistik es zulassen, sollte reife Komposte möglichst zeitnah vor der Aussaat der Folgekultur ausgebracht werden oder gegebenenfalls sogar in die Kultur. Eine flache Einarbeitung ist zu empfehlen, damit das Kompostmaterial nicht an der Oberfläche austrocknet und sich schnell mit dem Boden vermischt. Frische Biogutkomposte sollten in Siedlungsnähe wegen der möglichen Geruchsbelastung grundsätzlich oberflächlich eingearbeitet werden.

Bedeutung des C/N-Verhältnisses im Kompost

Generell gilt für alle Kompost-Typen und alle Rottegrade: Je weiter das Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis – als "weit" gilt ein C/N-Verhältnis ab 20/1 –, desto stärker ist die Gefahr, dass der Kompost eine Stickstoffsperre im Boden verursacht. Das hat folgenden Grund: Mikroorgansimen, die den Kohlenstoff im Kompost abbauen brauchen Stickstoff. Wenn aber wegen eines zu weiten C/N-Verhältnisses im Kompost nicht genug Stickstoff enthalten ist, nehmen die Mikroorganismen den Stickstoff aus dem Boden. Dieser steht den Pflanzen dann vorläufig nicht mehr zur Verfügung, was zu Engpässen in der Nährstoffversorgung führen kann.

Besonders Frisch-Kompost – auch mit einem engeren C/N-Verhältnis – kann eine Stickstoffsperre im Boden bewirken. Denn er enthält einen hohen Anteil an unverrottetem Material, das von den Mikroorganismen erst einmal in feinere Fraktionen zersetzt werden muss. Frisch-Komposte sollten deshalb schon im Herbst ausgebracht werden, damit sich die organische Substanz bis zum Frühjahr weiter abgebaut hat. Auch deswegen, weil ein hoher Gehalt an nicht verrottetem Material bodenbürtige Krankheiten wie Rhizoctonia fördert.

Zulassungskriterien für Kompost im ökologischen Landbau

Wie alle Dünger, muss auch Kompost den Vorgaben der Dünge- und Düngemittelverordnung entsprechen. Für Kompost gilt zudem die Bioabfallverordnung. Wird Kompost im Öko-Betrieb eingesetzt, gelten immer auch die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Mitgliedsbetriebe der Öko-Anbauverbände müssen sich zudem an die Verbandsrichtlinien halten.

EU-Öko-Verordnung

Nach der EU-Öko-Verordnung ist Grüngutkompost ohne weitere Einschränkungen zulässig. Für Biogutkompost gilt: Es dürfen nur Erzeugnisse aus getrennt gesammelten pflanzlichen und tierischen Haushaltsabfällen verwendet werden, die durch Kompostierung oder anaerobe Gärung bei der Erzeugung von Biogas gewonnen wurden. Die Komposte dürfen bestimmte Höchstgehalte an Schadstoffen nicht überschreiten und es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (zum Beispiel als Kompostbeschleuniger) verwendet werden.

Schwermetallgrenzwerte (in mg/kg Trockenmasse) nach EU-Öko-Verordnung

  • Cadmium: 0,7
  • Kupfer: 70
  • Nickel: 25
  • Blei: 45
  • Zink: 200
  • Quecksilber: 0,4
  • Chrom: 70
  • Chrom (VI): nicht nachweisbar

Detaillierte Infos dazu finden sich im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165.

Bio-Betriebe müssen nachweisen können, dass der gekaufte Kompost diesen Kriterien entspricht. Die Eignungskriterien können dem RAL-Prüfzeugnis (siehe weiter unten), das mit jeder Kompost-Charge mitgeliefert wird, entnommen werden.

Richtlinien der Öko-Anbauverbände

Die meisten Öko-Anbauverbände haben über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Grenzwerte und weitere Richtlinien für Kompost festgelegt.

Während Demeter nur Grüngutkomposte zulässt, dürfen bei Bioland, Naturland, Gäa, Biokreis, Ecovin, und Ecoland auch Biogutkomposte verwendet werden – allerdings unter deutlich strengeren Auflagen als in der EU-Öko-Verordnung.

Für Bioland, Naturland, Demeter, Gäa und Biokreis gilt: Der Kompost muss gütegesichert sein. Das heißt, er muss aus einer Kompost- oder Vergärungsanlage stammen, die sowohl vom Gesetzgeber als auch von den genannten Öko-Verbänden anerkannt ist. Zusätzlich müssen die Anlagen bei Bioland und Naturland offiziell gelistet sein.

Zusätzliche Anforderungen der Bio-Anbauverbände
  • Es gibt einen verbindlichen Katalog zugelassener Inputstoffe für die Kompostierung und Vergärung im Ökolandbau.
  • Für jede Kompostcharge ist eine Qualitätsanalyse („Chargenuntersuchung“) vorgeschrieben. Diese muss alle gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der jeweiligen Gütesicherungsorganisation erfüllen, z. B. das RAL-Gütezeichen Kompost der BGK.
  • Es gelten strenge Grenzwerte für Fremdstoffe:
    • für den Gewichtsanteil („gravimetrischer Fremdstoffgehalt“) und
    • für visuell erkennbare Leichtkunststoffe und Verbundstoffe („Flächensumme“).
  • Der Kompost muss hygienisiert sein und nachweislich frei von Unkrautsamen.
  • In festgelegten Intervallen sind zusätzliche Analysen auf Schwermetalle und organische Schadstoffe durchzuführen. Für Biogutkomposte gelten dabei deutlich strengere Grenzwerte als in der DüMV.

Quelle: ProBio: Biogut- und Grüngutkompost im Ökolandbau: Anwendung, Wirkung und rechtliche Vorgaben, 2024

Gütegesicherter Kompost

"Gütegesicherter" Kompost ist Kompost, der definierten Anforderungen entspricht, die kontrolliert werden. Es gibt verschiedene auch regional begrenzt verwendete Gütesiegel. In Deutschland ist das RAL-Gütezeichen 251 Kompost, vergeben von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK), das am weitesten verbreitete Qualitätssiegel. Auch das Gütezeichen der FBK – Fachvereinigung Bayerischer Komposthersteller – wird von den Öko-Anbauverbänden anerkannt.

Die FiBL-Betriebsmittelliste bietet eine Übersicht über gütegesicherte (Biogut-)Komposte.

70 Prozent aller Komposte für den Öko-Landbau geeignet

Untersuchungen des Projekts ProBio ergaben, dass etwa 70 Prozent aller Komposte aus der RAL-Gütesicherung der BGK – das entspricht 2,5 Millionen Tonnen – sowohl nach EU-Öko-Verordnung als auch nach den Richtlinien der Verbände geeignet sind.

Laut ProBio könnten damit bundesweit etwa 500.000 Hektar Öko-Ackerfläche mit Kompost versorgt werden.

Bezugsquellen für Kompost

Öko-Betrieben, die sich für Kompost interessieren, wird empfohlen, sich für weitere Informationen an die für sie zuständigen Öko-Beraterinnen und -Berater zu wenden. Auskunft über die Verwendung von Grüngut- und Biogutkomposten im ökologischen Landbau gibt auch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. oder der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e. V. (siehe Weblinks weiter unten).

RAL-Deutschlandkarte

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost bietet eine Online-Karte, auf der alle Kompostierungsanlagen in Deutschland aufgeführt sind. Mit Klick auf die Anlage, erfährt man dort unter „Produkte“, ob die Anlage auch für den Öko-Landbau zulässig ist.

Setzen Sie sich am besten vor einem beabsichtigten Kauf mit den entsprechenden Anlagenbetreibern in Verbindung und erfragen Sie Verfügbarkeit und Lieferkonditionen. Sie können sich von den Kompostierungsanlagen vorab Jahres- und Chargenzeugnisse schicken lassen und damit verschiedene Kompostqualitäten vergleichen (zum Beispiel Düngewert, Humuswert, Nährstoffgehalte, Fremdstoffe).


H&K aktuell: Themenschwerpunkt Kompost im Öko-Landbau

In der Juli-Ausgabe 2023 der "H&K aktuell" standen mehrere BÖL-Forschungsprojekte im Fokus, die sich mit dem Einsatz von Kompost im Ökolandbau befassten. Außerdem berichtet Sven Lindauer vom Demonstrationsbetrieb Gut Fehrenbach über seine Erfahrungen mit dem Einsatz von Kompost. Die "H&K aktuell" ist der quartalsweise erscheinende Online-Newsletter der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Zur vollständigen Ausgabe (PDF-Dokument)

Lesetipp:

Biogut- und Grüngutkompost im Ökolandbau: Anwendung, Wirkung und rechtliche Vorgaben

Ein Nachschlagewerk für Praxis und Beratung aus dem BÖL-Projekt "ProBio" (Untersuchungen zur optimalen Produktion und pflanzenbaulichen Verwertung von Biogut- und Grüngutkompost im ökologischen Landbau)

  • Erscheinungsjahr: 2024
  • Herausgeber: Öko-Beratungsgesellschaft mbH (Beratung für Naturland), ISA - Ingenieurbüro für Sekundärrohstoffe, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neu-Eichenberg Hans Schiefereder, Bioland Erzeugerring Bayern e. V.

Zum Download (PDF-Datei)


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Letzte Aktualisierung 28.08.2025

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