Erstes Prinzip im Ökolandbau ist ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf durch die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung. Doch die Zahl viehloser Öko-Betriebe steigt. Eine Möglichkeit, um die Kreislaufwirtschaft zu erweitern, ist der Einsatz von Kompost aus dem Kompostwerk. Lesen Sie in unserem Dossier alles rund um den Einsatz von Kompost als Bodenverbesserer, die verschiedenen Komposttypen und Reifegrade, Zulassungskriterien und mehr.
Nutzen von Kompost: Boden verbessern und düngen
Kompost ist ein wichtiger Bestandteil im Kreislauf der Nährstoffe. Organische Substanz wird durch Mikroorganismen zersetzt und gibt dem Boden Nährstoffe zurück. Doch Kompost ist nicht nur Nährstofflieferant, sondern auch Bodenverbesserer. Denn er fördert die Humusbildung und verbessert die Struktur und das Wasserhaltevermögen des Bodens.
Bedeutung des C/N-Verhältnisses im Kompost
Generell gilt für alle Kompost-Typen und alle Rottegrade: Je weiter das Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis – als "weit" gilt ein C/N-Verhältnis ab 20/1 –, desto stärker ist die Gefahr, dass der Kompost eine Stickstoffsperre im Boden verursacht. Das hat folgenden Grund: Mikroorgansimen, die den Kohlenstoff im Kompost abbauen brauchen Stickstoff. Wenn aber wegen eines zu weiten C/N-Verhältnisses im Kompost nicht genug Stickstoff enthalten ist, nehmen die Mikroorganismen den Stickstoff aus dem Boden. Dieser steht den Pflanzen dann vorläufig nicht mehr zur Verfügung, was zu Engpässen in der Nährstoffversorgung führen kann.
Besonders Frisch-Kompost – auch mit einem engeren C/N-Verhältnis – kann eine Stickstoffsperre im Boden bewirken. Denn er enthält einen hohen Anteil an unverrottetem Material, das von den Mikroorganismen erst einmal in feinere Fraktionen zersetzt werden muss. Frisch-Komposte sollten deshalb schon im Herbst ausgebracht werden, damit sich die organische Substanz bis zum Frühjahr weiter abgebaut hat. Auch deswegen, weil ein hoher Gehalt an nicht verrottetem Material bodenbürtige Krankheiten wie Rhizoctonia fördert.
Zulassungskriterien für Kompost im ökologischen Landbau
Wie alle Dünger, muss auch Kompost den Vorgaben der Dünge- und Düngemittelverordnung entsprechen. Für Kompost gilt zudem die Bioabfallverordnung. Wird Kompost im Öko-Betrieb eingesetzt, gelten immer auch die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Mitgliedsbetriebe der Öko-Anbauverbände müssen sich zudem an die Verbandsrichtlinien halten.
EU-Öko-Verordnung
Nach der EU-Öko-Verordnung ist Grüngutkompost ohne weitere Einschränkungen zulässig. Für Biogutkompost gilt: Es dürfen nur Erzeugnisse aus getrennt gesammelten pflanzlichen und tierischen Haushaltsabfällen verwendet werden, die durch Kompostierung oder anaerobe Gärung bei der Erzeugung von Biogas gewonnen wurden. Die Komposte dürfen bestimmte Höchstgehalte an Schadstoffen nicht überschreiten und es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (zum Beispiel als Kompostbeschleuniger) verwendet werden.
Schwermetallgrenzwerte (in mg/kg Trockenmasse) nach EU-Öko-Verordnung
- Cadmium: 0,7
- Kupfer: 70
- Nickel: 25
- Blei: 45
- Zink: 200
- Quecksilber: 0,4
- Chrom: 70
- Chrom (VI): nicht nachweisbar
Bio-Betriebe müssen nachweisen können, dass der gekaufte Kompost diesen Kriterien entspricht. Die Eignungskriterien können dem RAL-Prüfzeugnis (siehe weiter unten), das mit jeder Kompost-Charge mitgeliefert wird, entnommen werden.
Richtlinien der Öko-Anbauverbände
Die meisten Öko-Anbauverbände haben über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Grenzwerte und weitere Richtlinien für Kompost festgelegt.
Während Demeter nur Grüngutkomposte zulässt, dürfen bei Bioland, Naturland, Gäa, Biokreis, Ecovin, und Ecoland auch Biogutkomposte verwendet werden – allerdings unter deutlich strengeren Auflagen als in der EU-Öko-Verordnung.
Für Bioland, Naturland, Demeter, Gäa und Biokreis gilt: Der Kompost muss gütegesichert sein. Das heißt, er muss aus einer Kompost- oder Vergärungsanlage stammen, die sowohl vom Gesetzgeber als auch von den genannten Öko-Verbänden anerkannt ist. Zusätzlich müssen die Anlagen bei Bioland und Naturland offiziell gelistet sein.
Zusätzliche Anforderungen der Bio-Anbauverbände
- Es gibt einen verbindlichen Katalog zugelassener Inputstoffe für die Kompostierung und Vergärung im Ökolandbau.
- Für jede Kompostcharge ist eine Qualitätsanalyse („Chargenuntersuchung“) vorgeschrieben. Diese muss alle gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der jeweiligen Gütesicherungsorganisation erfüllen, z. B. das RAL-Gütezeichen Kompost der BGK.
- Es gelten strenge Grenzwerte für Fremdstoffe:
- für den Gewichtsanteil („gravimetrischer Fremdstoffgehalt“) und
- für visuell erkennbare Leichtkunststoffe und Verbundstoffe („Flächensumme“).
- Der Kompost muss hygienisiert sein und nachweislich frei von Unkrautsamen.
- In festgelegten Intervallen sind zusätzliche Analysen auf Schwermetalle und organische Schadstoffe durchzuführen. Für Biogutkomposte gelten dabei deutlich strengere Grenzwerte als in der DüMV.
Quelle: ProBio: Biogut- und Grüngutkompost im Ökolandbau: Anwendung, Wirkung und rechtliche Vorgaben, 2024
70 Prozent aller Komposte für den Öko-Landbau geeignet
Untersuchungen des Projekts ProBio ergaben, dass etwa 70 Prozent aller Komposte aus der RAL-Gütesicherung der BGK – das entspricht 2,5 Millionen Tonnen – sowohl nach EU-Öko-Verordnung als auch nach den Richtlinien der Verbände geeignet sind.
Laut ProBio könnten damit bundesweit etwa 500.000 Hektar Öko-Ackerfläche mit Kompost versorgt werden.
Bezugsquellen für Kompost
Öko-Betrieben, die sich für Kompost interessieren, wird empfohlen, sich für weitere Informationen an die für sie zuständigen Öko-Beraterinnen und -Berater zu wenden. Auskunft über die Verwendung von Grüngut- und Biogutkomposten im ökologischen Landbau gibt auch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. oder der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e. V. (siehe Weblinks weiter unten).