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Gülle im Ökolandbau: Was ist erlaubt? Wie viel darf aufs Feld?

Die ökologische Landwirtschaft verfolgt das Ziel, die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig zu erhalten und die Umwelt zu schonen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes ist die Düngung, wobei der Einsatz von Gülle eine zentrale Rolle spielt. Doch wie und wann darf Gülle in der ökologischen Landwirtschaft ausgebracht werden, und welche Vorschriften müssen dabei beachtet werden?
Grundlagen zum Einsatz von Gülle in der ökologischen Landwirtschaft
Gülle ist eine Mischung aus Kot und Harn unserer landwirtschaftlichen Nutztiere Schwein und Rind. Im Ökolandbau ist der Einsatz von Gülle grundsätzlich erlaubt. Es müssen Bodenbearbeitungs- und Anbauverfahren angewendet werden, die die organische Bodensubstanz erhalten oder vermehren, die Bodenstabilität und die biologische Vielfalt im Boden verbessern und Bodenverdichtung und Bodenerosion verhindern.
Die wichtigsten Regelungen zum Ausbringen von Gülle in der ökologischen Landwirtschaft sind im EU-Öko-Verordnung 848/2018 unter dem Punkt "1.9 Bodenbewirtschaftung und Düngung", sowie in den nationalen Regelungen, wie der Düngeverordnung (DüV) in Deutschland, festgelegt. Diese Vorschriften umfassen die Menge, die Häufigkeit und die Art des Ausbringens.
Änderung des Düngegesetzes beschlossen
Wann darf Gülle auf dem Bio-Betrieb ausgebracht werden?
Die Ausbringung von Gülle darf grundsätzlich nur in der Vegetationsperiode erfolgen, wenn die Pflanzen Nährstoffe aufnehmen können. Dies stellt sicher, dass die Gülle effizient genutzt wird und der Nährstoffverlust minimiert wird.
Wichtige Zeiträume für die Gülleausbringung:
- Die Hauptzeit für die Gülledüngung ist im Frühling und Herbst.
- In der Vegetationsperiode, also wenn das Gras wächst oder die Pflanzen aktiv Nährstoffe aufnehmen, ist der Einsatz am effektivsten.
- In den Wintermonaten sollte Gülle nicht ausgebracht werden, um den Verlust von Stickstoff in Form von Ammoniak und die Belastung von Gewässern durch Nitratauswaschung zu vermeiden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass die Bodenbedingungen stimmen – der Boden sollte nicht gefroren oder nass sein, um Auswaschungen und Verdichtungen zu vermeiden.
Was erlaubt die EU-Öko-Verordnung beim Einsatz von Gülle?
Im Ökolandbau soll der Nährstoffbedarf der Pflanzen in erster Linie durch folgende Maßnahmen gedeckt werden:
- schonende Bodenbearbeitung
- Fruchtfolgen
- Anbau von Leguminosen
- Einsatz von organischem Dünger aus ökologischer Tierhaltung.
Erst wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen wie Fruchtfolge, Leguminosenanbau oder der Einsatz hofeigener organischer Dünger nicht ausreichen, dürfen zusätzlich nur die in Anhang II der VO (EU) 2021/1165 aufgeführten Dünger und Bodenverbesserer eingesetzt werden.
Dabei gilt: Gülle darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) beschreibt industrielle Tierhaltung als Haltungsform, die zum Beispiel durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- Einsatz von Vollspaltenböden oder Käfigsystemen
- Überschreitung festgelegter Tierzahl-Schwellenwerte
- Verwendung von intensiven und nicht nachhaltigen Fütterungsmethoden
Solche Praktiken sind mit den Grundsätzen des ökologischen Landbaus nicht vereinbar.
Ausgebracht werden dürfen ausschließlich unbedingt erforderlichen Menge. Betriebe müssen schriftlich dokumentieren, warum der Einsatz notwendig war und in welchem Umfang er erfolgte.
Für die Ausbringung von überschüssigem Wirtschaftsdünger aus ökologischen Produktionsbetrieben können Landwirtinnen und Landwirte schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit anderen Betrieben und Unternehmen schließen. Diese Vereinbarungen dürfen jedoch ausschließlich mit Betrieben getroffen werden, die den ökologischen Produktionsvorschriften entsprechen. Kooperationen zur Gülleabgabe mit konventionell wirtschaftenden Betrieben sind nicht zulässig.
Wie gehen die Bio-Anbauverbände in Deutschland mit dem Thema Gülle um?
| EU-Bio | Bioland | Naturland | Demeter | |
|---|---|---|---|---|
| Grundsatz | Erlaubt Gülle aus ökologischer Tierhaltung, Zukauf möglich | Vorrang: hofeigene oder Bio-Gülle, Zukauf begrenzt | Vorrang: hofeigene oder Bio-Gülle, Zukauf möglich | Nur Gülle aus biodynamischer Tierhaltung, möglichst vom eigenen Hof |
| Zukauf konventioneller Gülle | Ja, unter Auflagen (beispielsweise keine Intensivtierhaltung, keine Käfighaltung) | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| Zielsetzung | Nährstoffversorgung sicherstellen | Geschlossene Kreisläufe fördern, Bodenfruchtbarkeit sichern | Bodenfruchtbarkeit und Kreisläufe sichern, Einschränkung konventioneller Dünger | Vollständige Hofkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit durch biodynamische Methoden |
Hier können Sie alle Richtlinien der Öko-Anbauverbände einsehen.
Mengenregelungen zum Einsatz von Gülle in Bio-Betrieben nach dem europäischen Bio-Recht
Die Menge der Gülle, die ausgebracht werden darf, richtet sich nach den Nährstoffbedürfnissen der Pflanzen und der Fähigkeit des Bodens, die Nährstoffe aufzunehmen. In der ökologischen Landwirtschaft wird ein ressourcenschonender Umgang mit Nährstoffen angestrebt, um Überdüngung und Umweltbelastungen zu vermeiden.
- Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass die Gesamtmenge des ausgebrachten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft 170 Kilogramm Stickstoff je Jahr und Hektar (nach Verbandsrichtlinien 110 Kilogramm Stickstoff je Jahr und Hektar) landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten darf. Dieser Grenzwert gilt nur für Stallmist, getrockneten Stallmist und getrockneten Geflügelmist, Kompost aus tierischen Exkrementen, einschließlich Geflügelmist, kompostiertem Stallmist und flüssigen tierischen Exkrementen.
- Gülle sollte nur in den Mengen ausgebracht werden, die der Boden aufnehmen kann, ohne dass es zu Auswaschungen oder Verdunstungen kommt. Der Stickstoffgehalt der Gülle und die Bodenfruchtbarkeit müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
- Darüber hinaus müssen Landwirtinnen und Landwirte in der ökologischen Landwirtschaft auf die Fruchtfolge und die Nährstoffbedürfnisse der einzelnen Pflanzenarten achten, um eine effiziente Düngung zu gewährleisten und Überdüngung zu vermeiden.
Praktische Tipps für das Ausbringen von Gülle
Vor dem Ausbringen sollte der pH-Wert und die Nährstoffsituation des Bodens überprüft werden. So lässt sich besser abschätzen, wie viel Gülle tatsächlich benötigt wird.
Die Gülle sollte bei geeigneten Witterungsbedingungen ausgebracht werden. Idealerweise sollte es trocken und mild sein, damit die Nährstoffe effizient in den Boden eindringen können.
Die Ausbringung sollte möglichst gleichmäßig erfolgen, idealerweise mit modernen Gülletechnikmaschinen, die den Nährstoffverlust minimieren und eine präzise Verteilung ermöglichen.
Das Ausbringen von Gülle in der ökologischen Landwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des Nährstoffmanagements und trägt zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit bei. Dennoch ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und die Bedürfnisse des Bodens und der Pflanzen zu berücksichtigen, um eine umweltgerechte und nachhaltige Praxis zu gewährleisten. Mit der richtigen Technik, angepasster Düngung und Beachtung der zeitlichen Vorgaben lässt sich Gülle im Ökolandbau sinnvoll und effektiv einsetzen.
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Letzte Aktualisierung 09.10.2025




