Kriterien für die Zulassung

Was ist erlaubt? – Kriterien für die Zulassung

Wie alle Dünger, muss auch Kompost den Vorgaben der Düngemittelverordnung entsprechen. Für Kompost gilt zudem die Bioabfallverordnung. Für Betriebe in Wasserschutzgebieten gelten gesonderte Wasserschutzgebietsverordnungen. In der Wasserschutzzone I zum Beispiel ist die Düngung mit Kompost nicht zulässig.

Wird Kompost im Öko-Betrieb eingesetzt, gelten immer auch die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Öko-Betriebe, die Mitglied in einem Öko-Anbauverband sind, müssen zudem die Verbandsrichtlinien einhalten.

EU-Öko-Verordnung

Nach der EU-Öko-Verordnung ist Grünschnitt-Kompost ohne weitere Einschränkungen zulässig. Für Bioabfall-Kompost gilt: Es dürfen nur Erzeugnisse aus getrennt gesammelten pflanzlichen und tierischen Haushaltsabfällen verwendet werden, die durch Kompostierung oder anaerobe Gärung bei der Erzeugung von Biogas gewonnen wurden. Die Komposte dürfen bestimmte Höchstgehalte an Schadstoffen nicht überschreiten und es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (zum Beispiel als Kompostbeschleuniger) verwendet werden.

Detaillierte Infos dazu finden sich im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165.

Bio-Betriebe müssen nachweisen können, dass der gekaufte Kompost diesen Kriterien entspricht. Die Eignungskriterien können dem RAL-Prüfzeugnis (siehe weiter unten), das mit jeder Kompost-Charge mitgeliefert wird, entnommen werden.

Richtlinien der Öko-Anbauverbände

Die meisten Öko-Anbauverbände wie Bioland, Demeter und Naturland haben über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Grenzwerte und weitere Richtlinien für Kompost festgelegt.

Demeter zum Beispiel lässt nur Grünschnitt-Kompost zu. Dieser Grünschnitt-Kompost muss zudem die Schwermetallgrenzwerte der EU-Öko-Verordnung für Bioabfall-Kompost einhalten. Bioabfall-Kompost darf nach den Richtlinien von Demeter nicht eingesetzt werden.

Bioland, Naturland, Gäa, Ecovin und Ecoland hingegen haben Grünschnitt- wie Bioabfall-Kompost zugelassen. Die genannten Anbauverbände verlangen, dass alle Komposte die Schwermetallgrenzwerte der EU-Öko-Verordnung für Bioabfall-Kompost einhalten. In ihren Richtlinien ist zudem der Anteil an "auslesbaren Fremdstoffen" festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Der Kompost muss außerdem "gütegesichert" sein und darf nur von Anlagen stammt, die von ihnen abgenommen sind. Diese Anlagen müssen bestimmte Schadstoffhöchstwerte einhalten. Es muss jede Kompost-Charge geprüft sein, ein Jahreszeugnis reicht nicht aus.

Auch bei Biokreis ist der Einsatz von Biogutkompost unter Einhaltung bestimmter Vorgaben und nach Genehmigung zulässig. In allen übrigen Anbauverbänden ist der Einsatz von Biogutkompost derzeit nicht erlaubt.

Gütegesicherter Kompost

"Gütegesicherter" Kompost ist Kompost, der definierten Anforderungen entspricht, die kontrolliert werden. Es gibt verschiedene auch regional begrenzt verwendete Gütesiegel. In Deutschland ist das RAL Gütesiegel weit verbreitet. RAL bietet Rechtssicherheit. Die RAL Zertifizierung der Kompostierungsanlagen erfolgt durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK).

Die FiBL-Betriebsmittelliste bietet eine Übersicht über gütegesicherte (Biogut-)Komposte.


Letzte Aktualisierung 14.11.2022

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