Der UGÖ-Bericht beschreibt detailliert, welche Indikatoren relevant sind, welche Datenquellen dafür in Frage kommen und macht Vorschläge zur Bewertung.
Modell mit vier Stufen
Die meisten Indikatoren lassen sich kontinuierlich messen. Beispielsweise als berechnete Kilogramm-Werte oder in einer 100-Punkte-Skala. Dieser Ansatz würde es erlauben, die Prämienhöhe in einer direkten Proportionalität zur erbrachten Leistung festzulegen. Allerdings könnte es in der Verwaltungspraxis schwierig sein, das genau so umzusetzen. Einen pragmatischeren Ansatz bietet ein Stufenmodell. Im UGÖ-Bericht wird deshalb ein Modell mit vier Stufen vorgeschlagen. Die Stufe 0 soll mit dem Ordnungsrecht kompatibel und für alle Betriebe verfügbar sein. Zudem müssen die Bedingungen des "Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ (GLÖZ) eingehalten werden, um die Basisprämie für Nachhaltigkeit zu erwerben.
Die Stufe 1 im UGÖ-Modell soll im Wesentlichen mit der EU-Öko-Verordnung kompatibel sein. Die Stufen 2 und 3 sind für Betriebe relevant, die öffentliche Leistungen erbringen, die über die Mindeststandards der Öko-Landbau hinausgehen oder die Durchschnittswerte für Öko-Betriebe deutlich übertreffen. Dies soll für Betriebe Anreize schaffen, über die Mindeststandards hinaus ökologische Leistungen zu erbringen beziehungsweise die Betriebe, die das schon erreicht haben, angemessen zu entlohnen.