Um die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, sollten für alle Umweltaussagen inklusive Logos, für die es eine wissenschaftliche oder rechtliche Basis gibt, auch die entsprechenden Erklärungen veröffentlicht werden. Das ist auf der Unternehmenswebseite oder auf den Social Media Kanälen gut möglich. Da auf Verpackungen grundsätzlich wenig Platz ist, kann hier mit Links oder QR Codes auf die Webseite verwiesen werden. Somit ist auch bis ins Regal sichtbar: Hier ist der Beweis für diese Aussage.
Jetzt schon die eigenen Aussagen prüfen
Warum sollten sich Bio-Verarbeiterinnen und Verarbeiter heute schon mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, wenn die Richtlinie noch gar nicht verabschiedet ist? "Die Kommunikation der Umweltleistungen stellt einen sehr zentralen Teil der Kommunikation über Bio-Lebensmittel dar und ist ein ausschlaggebendes Kaufargument für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Simone Gärtner.
"Zudem gibt es mehrere Gründe, weshalb ein Lebensmittelunternehmen seine Umweltkommunikation nicht von heute auf morgen umstellen kann. Zum einen – ganz praktisch – weil Produkte z.T. Mindesthaltbarkeitsdaten von bis zu 12 Monaten haben und entsprechende Verpackungsmaterialen für gewisse Zeiträume vorgehalten werden, um Engpässe in der Produktion zu vermeiden. Zum anderen, weil die Gestaltung von Verpackungen und die zugehörige Kommunikation ein strategischer Prozess ist."
Green Claims: offene Fragen bei Logos der Anbauverbände
Ob das Nutzen der Logos der privaten Anbauverbände, wie zum Beispiel Bioland, Naturland und Demeter, sowie Aussagen, die sich auf die Richtlinien der Verbände beziehen, aber über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, weiterhin ohne großen Aufwand möglich sind, ist derzeit noch nicht geklärt. Der aktuelle Entwurf der Green Claims Richtlinie schließt lediglich Aussagen auf Basis der EU-Rechtsvorschriften für ökologische Lebensmittel aus. Alle Umweltaussagen in Form von Logos oder Claims, die darüber hinausgehen, müssen wahrscheinlich die strengen Vorgaben der Green Claims Richtlinie einhalten.
Hinweis: Die Aussagen in diesem Artikel beziehen sich auf einen Richtlinien-Entwurf. Auch wenn dieser sich nicht mehr grundlegend ändern wird, sind die Aussagen noch nicht rechtssicher, sondern vorläufig, bis die Richtlinie offiziell verabschiedet wurde.