CO2-neutral, bienenfreundlich oder gar klimapositiv produziert – die Versprechen von Labels, Siegeln, Prüf- und Gütezeichen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf das Gefühl geben, etwas Gutes zu tun. So steigt laut einer Studie von Splendid Research die Bereitschaft, für ein gelabeltes Produkt mehr Geld auszugeben, um vier Prozent. Auch die Kaufbereitschaft für ein Produkt mit Gütesiegel liegt um fünf Prozent höher als für dasselbe Produkt ohne Gütezeichen. Für Unternehmen also ein lukratives Geschäft: In der EU gibt es mehr als 230 Nachhaltigkeitslabel. Doch die freiwillige und privatwirtschaftliche Kennzeichnung hat ihre Lücken – im Gegensatz zur gesetzlichen Bio-Kennzeichnung. Sie garantiert, dass Bio-Produkte aus umweltschonender ökologischer Produktion stammen.
In vielen Fällen fehlt den Umweltaussagen zur Produktion eine fundierte wissenschaftliche Überprüfung. Bereits im Jahr 2020 hat die EU-Kommission die Verlässlichkeit dieser Aussagen geprüft (siehe Pressemitteilung "Verbraucherschutz: nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen und Greenwashing beenden").
Das Ergebnis:
- 53 Prozent der Aussagen sind vage, irreführend oder unbegründet.
- Für 40 Prozent der Aussagen wurden keine Belege gefunden.
EU geht gegen Greenwashing vor
Um dem sogenannten Greenwashing in der Werbung einen Riegel vorzuschieben und verlässliche Umweltinformationen zu fördern, ist seit dem 26. März 2024 in der EU ein Gesetzespaket zur "Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grünen Wandel" (EmpCo) in Kraft getreten. Bis zum 27. März 2026 müssen diese Vorschriften in deutsches Recht umgesetzt werden und finden dann ab dem 27. September 2026 Anwendung. Die Richtlinien sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor, so das Umwelt Bundesamt. Unter anderem wird die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erweitert.
Folgende Handlungen sind demnach künftig untersagt:
- Das Treffen allgemeiner, vager Umweltaussagen ("umweltfreundlich", "öko", "grün") eines Produktes, welche nicht nachgewiesen werden können,
- Werbung mit klimaneutraler, klimareduzierter oder klimapositiver Wirkung der Produkte, wenn die Maßnahmen auf Kompensation von Treibhausgasen außerhalb der Lieferkette beruhen,
- Die Kennzeichnung mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert oder von Behörden stammt,
- Eine Umweltaussage zum gesamten Produkt oder dem gesamten Geschäftsbetrieb eines Unternehmens zu treffen, wenn die Umweltleistung nur einen bestimmtes Aspekt des Produkts oder eine bestimmte Tätigkeit des Unternehmens betrifft.
Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) begrüßt die neuen Green Claims-Richtlinien der EU-Kommission und sieht darin einen wichtigen Schritt in Richtung einer glaubwürdigen und einheitlichen Kennzeichnung zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln. "Aus Sicht des BNN braucht es deshalb ein Label, das der Komplexität von Nachhaltigkeit gerecht wird und gleichzeitig leicht verständlich ist. Beides zu vereinen, ohne Greenwashing zu betreiben, gelingt bisher nur dem Planet-score", so der Verband.