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Richtlinien des Bio-Anbauverbands Biopark
Rund 500 Biopark-Betriebe bewirtschaften 106.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2024). Hinzu kommen Verarbeiter und Händler. Viele der von Biopark-Betrieben bewirtschafteten Flächen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Biopark-Richtlinien für den ökologischen Pflanzenbau
Verboten
Wie EU: Erlaubt - muss aber nach fünf Jahren abgeschlossen sein.
Haupt- oder Zwischenfruchtleguminosen müssen auf mindestens 20 Prozent der Ackerfläche enthalten sein.
Wie EU: In Biogasanlagen dürfen zu 100 Prozent konventionelle pflanzliche Stoffe eingesetzt werden, wenn sie frei von gentechnisch verändertem Material sind. Die Gärreste aus solchen Biogasanlagen sind als Düngemittel zugelassen.
Maximal 112 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr zulässig, möglichst organische Dünger vom eigenen Betrieb.
Maximal 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr in Form von betriebsfremden organischen Düngern zulässig.
Verboten
Verboten
Verboten
Verboten
Wie EU: Wenn zertifiziertes Saat- und Pflanzgut geeigneter Sorten aus ökologischer Vermehrung zur Verfügung steht, muss dieses verwendet werden. Andere Herkünfte bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Erlaubt
Verboten
Wie EU: Verboten
Wie EU:
Zum Erzielen gesunder Pflanzenbestände stehen vorbeugende Maßnahmen, wie eine angepasste Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Humuswirtschaft und Düngung, die Wahl geeigneter Bestandsdichten sowie die Auswahl gesunden und widerstandsfähigen Pflanz- und Saatgutes eindeutig im Vordergrund.
Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt. Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die in der EU-Öko-Verordnung aufgeführt sind.
Wie EU: Die Verwendung von Herbiziden ist untersagt. Die Regulierung der Beikräuter erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl), mechanische Maßnahmen (zum Beispiel Eggen, Striegeln, Hacken) und thermische Maßnahmen (zum Beispiel Abflammen).
Bis zu drei Kilogramm pro Hektar und Jahr sind bei bei Kartoffeln und Sonderkulturen zulässig.
Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind.
Wie EU: Keine Vorgaben
Mit in Kraft treten der Richtlinien 2022 müssen alle Biopark-Betriebe Biodiversitätsfördernde Maßnahmen, die indivuell an ihren jeweiligen Standort angepasst sind, durchführen. Biopark-Betriebe, die schon am freiwilligen Programm "Landwirtschaft für Artenvielfalt" teilnehmen, erfüllen diese Bedingung automatisch.
Wie EU: Generell erlaubt
Wie EU: Erlaubt
Biopark-Richtlinien für die ökologische Tierhaltung
Verboten
Wie EU: Die gesamte Futterfläche des Betriebs muss über einen Zeitraum von zwei Jahren umgestellt werden. Das gilt sowohl für einjährige Kulturen wie Getreide als auch Wiesen und Weiden.
Abweichend von EU: Eine Verkürzung des Umstellungszeitraums für Weideland und Auslaufflächen bei Schweinen und Geflügel ist nicht möglich.
Wie EU:
Durchschnittlich dürfen bis zu 25 Prozent der Futterration aus zugekauften Umstellungsfuttermitteln (aus dem 2. Umstellungsjahr) bestehen. Stammen die Umstellungsfuttermittel aus einer betriebseigenen Einheit, so können diese zu 100 Prozent auf dem eigenen Betrieb verarbeitet und verfüttert werden.
Bis zu 20 Prozent des gesamten Futterbedarfes kann durch Weidegang oder Abernten von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Leguminosen aus dem ersten Umstellungsjahr gedeckt werden, sofern diese Flächen Teil des Betriebes sind (Dieses Futter ist kein eigentliches "Umstellungsfutter"). Diese Futtermenge ist der zulässigen Umstellungsfuttermenge anzurechnen.
Wie EU:
Bevor Erzeugnisse von Tieren ökologisch vermarktet werden dürfen, müssen die Tiere bereits eine gewisse Zeit nach ökologischen Regeln gehalten worden sein. Je nach betrieblichen Voraussetzungen, kann zwischen den folgenden beiden Verfahren gewählt werden: Gleichzeitige und nicht-gleichzeitige Umstellung. (Mehr Infos finden Sie in den Umstellungszeitplänen).
Bei nicht gleichzeitiger Umstellung gelten folgende Umstellungszeiten:
- Fleischrinder: Zwölf Monate (und mindestens drei Viertel der Lebenszeit)
- Milcherzeugende Tiere: Sechs Monate
- Schweine: Sechs Monate
- Fleischschafe und -ziegen: Sechs Monate
- Imkereierzeugnisse: Zwölf Monate
- Kaninchen: Drei Monate
- Geweihträger: Zwölf Monate
Abweichend von EU:
- Mastgeflügel: Zehn Wochen bei Zukauf bis zum zweiten Lebenstag
- Peking-Enten: Sieben Wochen bei Zukauf bis zum zweiten Lebenstag
- Legegeflügel: Sechs Wochen bei Zukauf bis zum zweiten Lebenstag
Wie EU: Grundsätzlich müssen alle Tiere von ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. In einigen Fällen kann der Zukauf konventioneller Tiere jedoch zugelassen werden, wenn laut Datenbank organicXlivestock.de keine ökologischen Tiere in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind:
Abweichend von EU: Bei Aufbau oder Erneuerung eines Geflügelbestandes können Küken bis zu einem Alter von zwei Tagen konventionell zugekauft werden.
Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes dürfen konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken zugekauft werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen ökologisch gehalten und gefüttert werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in den Bestand gelten folgende Bedingungen:
- Rinder, Pferde und Geweihträger: < 6 Monate
- Schafe und Ziegen: < 60 Tage
- Schweine: < 35 Kilogramm
- Kaninchen: < 3 Monate
Für eine Bestandserneuerung dürfen nicht-ökologische ausgewachsene männliche und nullipare (weibliche Tiere, die noch nicht gekalbt/gelammt/geworfen haben) Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden, und zwar mit folgenden maximalen Anteilen:
- 10 Prozent bei Rindern und ausgewachsenen Equiden
- Abweichend von EU: 10 Prozent bei Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen (Geweihträger sind nicht geregelt)
- Bei Beständen mit weniger als zehn Rindern, Equiden, Geweihträgern oder Kaninchen oder weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen dürfen Öko-Betriebe maximal ein Zuchttier je Jahr konventionell zukaufen.
Wenn die zuständige Behörde zustimmt, können die Prozentsätze in Sonderfällen auf 40 Prozent erhöht werden.
Für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen (Rote Liste) gelten Ausnahmen.
Wie EU: Zulässige Futterzusätze sind im Anhang der EU-Öko-Verordnung aufgeführt. Nicht zugelassen sind zum Beispiel chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze zur Beeinflussung von Stoffwechsel- und Verdauungsvorgängen oder zur Krankheitsprophylaxe. Dies schließt unter anderem das Verbot von Nichtproteinstickstoff (zum Beispiel Harnstoff) und denaturiertem Eiweiß ein. Auch synthetische Aminosäuren sind in der Öko-Tierfütterung nicht zulässig. Ein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Erzeugnisse ist im Ökolandbau generell ausgeschlossen.
Abweichend von EU: Biopark führt in seinen Richtlinien eine Liste von Erzeugnissen, die im Futter nicht enthalten sein dürfen. In angemessener Menge und Qualität eingesetzte Vitamine, Spurenelemente und Ergänzungen müssen, wenn verfügbar, natürlichen Ursprungs sein.
Wie EU:
Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist verboten. Hormone oder ähnliche Stoffe zur Kontrolle der Fortpflanzung (zum Beispiel Einleitung oder Synchronisierung der Brunst) sind nicht zulässig.
Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von zwölf Monaten mehr als drei Mal oder – falls der produktive Lebenszyklus des Tieres oder der Gruppe weniger als ein Jahr beträgt – mehr als einmal eine tierärztliche Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika (Impfungen, Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen), so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen.
Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines allopathischen Tierarzneimittels an ein ökologisches Tier muss doppelt so lang sein wie die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit. Falls keine Wartezeit vorgegeben ist, gelten 48 Stunden.
Es wird jährlich eine Tierwohlkontrolle durchgeführt.
Die Transportzeit sollte maximal vier Stunden und die Transportentfernung maximal 200 Kilometer betragen. Unzulässig ist eine Transportdauer von über acht Stunden.
Biopark-Richtlinien für die ökologische Rinderhaltung
Die Gesamtbesatzdichte von Rindern ist auf einen Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar beschränkt (bezogen auf eigene Fläche, Betriebskooperationen erfüllen diese Vorgabe bei Biopark nicht).
Zwei Mutterkühe anstelle 2,5 wie in der EU-Öko-Verordnung.
- Milch- und Mutterkühe
- Stall: 6 m2
- Auslauf: 4,5 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zuchtbullen
- Stall: 10 m2
- Auslauf: 30 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 100 kg Lebendgewicht
- Stall: 1,5 m2
- Auslauf: 1,1 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 200 kg Lebendgewicht
- Stall: 2,5 m2
- Auslauf: 1,9 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 4 m2
- Auslauf: 3 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder > 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 5,0 m2 (mindestens 1 m2 Stall und 0,75 m2 Auslauf je 100 kg Lebendgewicht)
- Auslauf: 3,7 m2 (Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben)
Wie EU: Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/ Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen. Kälber müssen ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden.
Die Anbindehaltung ist nicht gestattet, auch nicht in Kleinbetrieben.
Abweichend von EU: Die Tiere müssen mindestens während des Sommerhalbjahres Zugang zu Weideland haben. Während der Stallhaltung sind Laufställe mit Auslauf zu bevorzugen. Über ein Jahr alte männliche Rinder müssen Zugang zu Weideland oder Auslauf haben.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU: Mindestens 70 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen. Futtermittel müssen Biopark-Vorgaben entsprechen.
Wie EU: Mindestens 60 Prozent Raufutter (Ausnahme Milchvieh während der ersten drei Monate Laktation; hier sind 50 Prozent Raufutter vorgeschrieben)
Verboten
Wie EU: Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens drei Monate.
Falls notwendig müssen Leid und Schmerz minimiert und Schmerz- und/oder Betäubungsmittel gebraucht werden.
Biopark-Richtlinien für die ökologische Schweinehaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Fläche).
Eber
Stall: 6 m2; wenn die natürliche Paarung in Buchten erfolgt: 10 m2
Auslauf: 8 m2
Sau (tragend)
Stall: 2,5 m2
Auslauf: 1,9 m2
Sau (säugend)
Stall: 7,5 m2
Auslauf: 2,5 m2
Ferkel (≤ 35 kg)
Stall: 0,6 m2
Auslauf: 0,4 m2
Mastschwein (≤ 50 kg)
Stall: 0,8 m2
Auslauf: 0,6 m2
Mastschwein (≤ 85 kg)
Stall: 1,1 m2
Auslauf: 0,8 m2
Mastschwein (≤ 110 kg)
Stall: 1,3 m2
Auslauf: 1 m2
Mastschwein (> 110 kg)
Stall: 1,5 m2
Auslauf: 1,2 m2
Wie EU:
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche und des Außenbereichs müssen planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Sauen sind in Gruppen zu halten (Ausnahme: letzte Trächtigkeitsphase und Säugezeit). Ferkel dürfen nicht in Flat-Deck-Anlagen oder Ferkelkäfigen gehalten werden.
Schweinen müssen Bewegungsflächen zum Misten und zum Wühlen zur Verfügung stehen. Zum Wühlen können verschiedene Substrate verwendet werden.
Wie EU: Für Schweine müssen Auslaufflächen mit Wühlmöglichkeit vorhanden sein.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen
Abweichend von EU: mindestens 50 Prozent davon aus dem eigenen Betrieb oder aus regionalen BIOPARK-Kooperationen.
Wie EU: Ist eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind bei Ferkeln bis 35 Kilogramm konventionelle Eiweißfuttermittel erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Abweichend von EU: Nur Futtermittel nach Biopark-Richtlinien zulässig.
Wie EU:
Routinemäßiges Zähnekneifen und Schwänzekupieren ist verboten.
Die chirurgische Ferkelkastration ist zulässig nur unter Betäubung und Verabreichung von Schmerzmitteln.
Biopark-Richtlinien für die ökologische Geflügelhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten:
- 140 Legehennen
- 580 Masthühner
- 280 Junghennen
- 210 Mastenten
- 140 Mastputen
- 280 Mastgänse
- Legehennen (auch Zweinutzungslinien)
- Stallfläche: 6 Tiere pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Nest: 7 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 120 cm2/Tier
- Abweichend von EU: gemeinsames Nest: 100 cm2 für 80 Hennen, 35 cm x 25 cm (für maximal 5 Hennen)
- Auslauf: 4 m2 pro Tier (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Elterntiere
- Stallfläche: 6 Tiere pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Nest: 7 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 120 cm2/Tier
- Auslauf: 4 m2 pro Tier (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Junghennen und Bruderhähne
- Stallfläche (Tiere/m2): 21 kg Lebendgewicht pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 10 cm (oder 100 cm2 erhöhte Sitzebene)
- Auslauf: 1 m2 pro Tier (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Mastgeflügel
- Stallfläche: 21 kg Lebendgewicht pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 5 cm (oder 25 cm2 erhöhte Sitzebene), Truthühner 10 cm oder 100 cm2
- Auslauf (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Masthähnchen in festen Ställen und Perlhühner: 4 m2 pro Tier
- Masthähnchen in mobilen Ställen: 2,5 m2 pro Tier
- Enten: 4,5 m2 pro Tier
- Truthühner: 10 m2 pro Tier
- Gänse: 15 m2 pro Tier
Wie EU:
Jeder Geflügelstall beherbergt maximal
- 3.000 Legehennen und Elterntiere
- 10.000 Junghennen
- 4.800 Masthühner oder Bruderhähne
- 5.200 Perlhühner
- 4.000 weibliche oder 3.200 männliche Enten
- 2.500 Kapaune, Gänse oder Truthühner
- 4.000 Poularden
In den vor dem 6. Juli 2017 durch Biopark zertifizierten Bestandsbetrieben dürfen maximal 12.000 (vier Produktionseinheiten) Legehennen in einem Gebäude gehalten werden.
Später zertifizierte betriebe dürfen maximal 6.000 Legehennen (2 Produktionseinheiten) in einem Gebäude beherbergen.
Wie EU: Nicht vorgeschrieben
Wie EU: Es dürfen maximal zwei erhöhte Ebenen übereinander angeordnet werden (Übergangsfrist bis 2030).
Abweichend von EU: Dabei darf bezogen auf den Stallinnenbereich (Warmbereich) der maximale Tierbesatz von 12 Tieren je m2 Netto-Stallgrundfläche nicht überschritten werden.
Wie EU: Bei Einsatz von Zusatzbeleuchtung darf eine maximale Lichtphase von 16 Stunden nicht überschritten werden, damit eine ununterbrochene Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung von mindestens acht Stunden gewährleistet ist.
Wie EU:
Geflügel muss während mindestens eines Drittels seiner Lebensdauer Zugang zu Freigelände haben.
Freigelände für Geflügel muss überwiegend aus einer Vegetationsdecke bestehen und Unterschlupf bieten; die Tiere müssen ungehinderten Zugang zu einer angemessenen Anzahl Tränken und Futtertrögen haben.
Der Auslauf muss so zugeschnitten sein, dass er von allen Tieren grundsätzlich vollständig und möglichst gleichmäßig genutzt werden kann. Es muss jedem Tier mind. 4,2 m2 Auslauf (4 m2 + 5 Prozent Pufferfläche für eine Wechselbeweidung im Nahbereich des Stalles) mit einem anrechenbaren maximalen Laufweg von 300 Meter (unter anderem, um mindestens 50 Prozent Vegetation sichern zu können), ab der nächsten Ausgangsklappe vom Stall, zur Verfügung stehen.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU: Mindestens 50 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen BIOPARK-Kooperationen stammen.
Wie EU: Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31.12.2026 bei Geflügel bis 18 Wochen erlaubt mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Abweichend von EU:
Folgende Eiweißfuttermittel konventioneller Herkunft sind im Rahmen der Befristung zulässig:
- Lein-, Sonnenblumen- und Rapssamen, -kuchen, -expeller
- Treber aus der Nahrungsmittelindustrie und Trester aus heimischem Streuobstbau
- Milchprodukte
- Kartoffeleiweiß
- Bierhefen
- Mais- und Weizenkleber beziehungsweise -keime.
Das im Maststadium verabreichte Futter muss aus mindestens 65 Prozent Getreide bestehen.
Legehennen muss ein Teil des Getreides als ganze Körner in der Einstreu sowie Heu, Picksteine und andere geeignete Futtermittel angeboten werden.
Junghennen müssen spätestens ab der siebten Lebenswoche geeignete Körner in die Einstreu sowie Raufutter und Picksteine erhalten.
Wie EU:
Um intensive Aufzuchtmethoden zu vermeiden, muss Mastgeflügel entweder von langsam wachsenden Rassen/Linien stammen oder bis zum Erreichen eines Mindestalters aufgezogen werden, hier gelten folgende Vorgaben:
- 81 Tage bei Hühnern
- 150 Tage bei Kapaunen
- 49 Tage bei Pekingenten
- 70 Tage bei weiblichen Barbarie-Enten
- 84 Tage bei männlichen Barbarie-Enten
- 92 Tage bei Mulard-Enten
- 94 Tage bei Perlhühnern
- 140 Tage bei Truthähnen und Gänsen
- 100 Tage bei Truthennen.
Wie EU: Wassergeflügel muss Zugang zu einem Bach, Teich, See oder Wasserbecken haben (vorausgesetzt Witterung und Hygienebedingungen gestatten dies).
Wie EU: Nicht geregelt.
Wie EU: Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.
In jeder Herde muss mindestens ein Hahn je 100 Hennen gehalten werden.
Wie EU: Nicht geregelt; Geschlechtserkennung im Ei als Selektionsmethode ist somit zulässig. Bruderhähne müssen nicht mit aufgezogen werden.
Biopark-Richtlinien für die ökologische Schaf- und Ziegenhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Fläche, Betriebskooperationen erfüllen diese Vorgabe bei Biopark nicht).
- Schafe / Ziegen
- Stall: 1,5 m2 pro Tier
- Auslauf: 2,5 m2 pro Tier
- Lamm / Zickel
- Stall: 0,35 m2 pro Tier
- Auslauf: 0,5 m2 pro Tier
Wie EU: Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege- / Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Schafe und Ziegen müssen Sommerweiden oder Zugang zu Auslauf erhalten, wann immer die Umstände es gestatten.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU: Mindestens 70 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen BIOPARK-Kooperationen stammen.
Wie EU: Mindestens 60 Prozent Raufutter sind vorgeschrieben.
Keine ausschließliche Silagefütterung zulässig.
Wie EU: Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens 45 Tage.
Wie EU: Das Enthornen ist laut Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen mit Betäubung zulässig.
Biopark-Richtlinien für die ökologische Kaninchenhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
- Säugende Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen (Lebendgewicht bis einschließlich 6 kg)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche pro Tier ohne Plattformen): 0,6 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche pro Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Säugende Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen (Lebendgewicht über 6 kg)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,72 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen (Lebendgewicht bis einschließlich 6 kg)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,5 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen (Lebendgewicht über 6 kg)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,62 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Mastkaninchen vom Absetzen bis zur Schlachtung, Nachzuchtkaninchen (vom Ende der Mast bis 6 Monate)
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- fester Stall: 0,2 m2
- mobiler Stall: 0,15 m2
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- fester Stall: 0,5 m2
- mobiler Stall: 0,4 m2
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- Erwachsene Rammler
- Stallfläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,6 m2 bzw. 1 m2 (wenn Rammler weibliche Tiere zur Paarung empfängt)
- Auslauffläche (nutzb. Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
Wie EU:
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Liege- oder Ruheflächen aufweisen, die in fester, nicht perforierter Bauweise ausgeführt sind. Im Ruhebereich muss reichlich trockene Einstreu vorhanden sein, die aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen muss. Die Einstreu kann mit Mineralstoffen, die als Düngemittel oder Bodenverbesserer für die Verwendung im ökologischen Anbau zugelassen sind, verbessert und angereichert werden. Zudem brauchen die Kaninchen Material zum Benagen. Die Ställe müssen so hoch sein, dass die Kaninchen mit aufgerichteten Ohren stehen können, und so gestaltet sein, dass eine Haltung in Gruppen möglich ist.
Die Kaninchen sind in Gruppen zu halten. Rammler, trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen dürfen aus Tierschutzgründen zeitweise getrennt von der Gruppe gehalten werden, wenn sie weiter Blickkontakt zu den anderen Tieren haben.
Wie EU: Während der Weidezeit müssen Kaninchen Zugang zu Weideland, außerhalb der Weidezeit Zugang zu einem Auslauf mit Pflanzenbewuchs haben. Das gilt für die Haltung in festen und mobilen Ställen. Mobile Ställe müssen so oft wie möglich versetzt werden, um das Weideland bestmöglich zu nutzen. Zudem müssen ihnen überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, eine erhöhte Plattform, auf der sie entweder drinnen oder draußen sitzen können und genügend Nestmaterial für alle säugenden Muttertiere zur Verfügung gestellt werden. Weibliche Tiere müssen mindestens eine Woche vor Geburtstermin, sowie die gesamte Säugeperiode, Zugang zu Nestern haben.
Wie EU:
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Mindestens 70 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen.
Mindestens 60 Prozent Grundfutter sind vorgeschrieben.
Biopark-Richtlinien für die ökologische Haltung von Gehegewild und Geweihträgern
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
| Geweihträgerarten | Mindestaußenfläche je Weide bzw. Gehege | Besatzdichte (d.h. Höchstzahl erwachsener Tiere*/ha) |
|---|---|---|
| Sikahirsch | 1 Hektar | 15 |
| Damhirsch | 1 Hektar | 15 |
| Rothirsch | 2 Hektar | 7 |
| Davidshirsch | 2 Hektar | 7 |
| Mehr als eine Geweihträgerart | 3 Hektar | 7 (wenn Rothirsch oder Davidshirsche Teil der Herde sind) 15, wenn die Herde weder Rothirsche noch Davidshirsche umfasst |
| *Zwei bis zu 18 Monate alte Geweihträger gelten als ein Geweihträger | ||
Wie EU: Verschiedene Arten von Wild müssen erforderlichenfalls getrennt werden können. Die einzelnen Gehege müssen zudem aufteilbar sein, damit Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Geweihträgern müssen Verstecke, Unterstände und Umzäunungen zur Verfügung gestellt werden, die den Tieren keinen Schaden zufügen und ausreichend Sicht- und Wetterschutz bieten. Dies kann zum Beispiel durch Baum- und Strauchgruppen, Waldflächen oder Waldränder oder durch Unterstände geschehen. Weibliche Tiere müssen die Möglichkeit haben ihre Kälber zu verstecken.
In Rotwildgehegen muss den Tieren das Suhlen im Schlamm ermöglicht werden, damit sie ihr Fell pflegen und ihre Körperwärme regulieren können.
Die Futterplätze müssen an Stellen eingerichtet werden, die vor Witterungseinflüssen geschützt und sowohl für die Tiere als auch für ihre Heger und Hegerinnen zugänglich sind. An den Futterplätzen muss der Boden befestigt sein, und die Futteranlagen müssen überdacht sein. Kann das Futter nicht ständig zugänglich gemacht werden, müssen die Futterplätze so gestaltet sein, dass alle Tiere gleichzeitig äsen können.
Wie EU: Ställe für Geweihträger müssen glatte, aber rutschfeste Böden und ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Liege- oder Ruheflächen in nicht perforierter Bauweise haben. Im Ruhebereich muss reichlich trockene Einstreu vorhanden sein, die aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial besteht. Die Einstreu kann mit Mineralstoffen, die als Düngemittel oder Bodenverbesserer für den Bio-Anbau zugelassen sind, verbessert und angereichert werden.
Wie EU: Gehegewild muss in Gehegen mit Zugang zu Weide gehalten werden, wann immer die Umstände dies gestatten. Gehege, in denen während der Vegetationsperiode kein Futter auf einer Weide zur Verfügung steht, sind nicht zulässig. Wenn die Tiere während der Weidezeit draußen sind und die Winterstallung den Tieren Bewegungsfreiheit gewährleistet, kann in den Wintermonaten auf Freigelände verzichtet werden.
Futter soll Gehegewild möglichst von der Weide aufnehmen. Mindestens 60 Prozent der Trockenmasse in der Tagesration müssen aus frischem, getrocknetem oder siliertem Raufutter bestehen. Bei weiblichen Tieren kann dieser Prozentsatz in der frühen Laktationsphase für drei Monate auf 50 Prozent verringert werden.
Die Zufütterung ist nur im Fall eines Futtermangels auf der Weide wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse zulässig.
Im Gehege gehaltenen Tieren muss sauberes und frisches Wasser zur Verfügung stehen. Ist keine für die Tiere leicht zugängliche natürliche Wasserquelle verfügbar, müssen Tränken bereitgestellt werden.
Geweihträger sollen mindestens 90 Tage ab Geburt vorzugsweise mit Muttermilch gefüttert werden.
Über Biopark

1991 gründeten engagierte Landwirte sowie Wissenschaftlerinnen in Mecklenburg-Vorpommern den Biopark-Verband. Inzwischen sind Biopark-Betriebe bundesweit vertreten. Der Verband zählt zahlreiche flächenstarke Betriebe zu seinen Mitgliedern, sodass sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 216 Hektar (Stand 1.1.2024) ergibt. Viele der von Biopark-Betrieben bewirtschafteten Flächen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. 2004 gründeten fünf Biopark-Betriebe mit elf konventionell wirtschaftende Nachbarn die erste deutsche gentechnikfreie Zone mit einer Gesamtfläche von fast 10.000 Hektar.
Auf Initiative von Biopark wurde in Kooperation mit der Umweltorganisation WWF und unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. sowie mit anfänglicher Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Naturschutzstandard „Landwirtschaft für Artenvielfalt” entwickelt. Entsprechend eines Kataloges werden in den beteiligten Biopark-Betrieben Naturschutzmaßnahmen auf dem Acker, im Grünland und bei Landschaftsstrukturen umgesetzt und durch eine naturschutzfachliche Beratung begleitet.
Gründung
1991
Anzahl Mitglieder
Rund 500 Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften 106.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2024). Hinzu kommen Verarbeiter und Händler.
Vermarktung
Biopark-Mitglieder können ihre Erzeugnisse mit dem Biopark-Zeichen kennzeichnen und bewerben. Die Nutzung der Biopark-Warenzeichen ist für zertifizierte Betriebe und Unternehmen kostenlos. Es muss jedoch ein Zeichennutzungsvertrag unterzeichnet werden. Den Betrieben steht es frei, ihre Produkte über Biopark-Partnerorganisationen (zum Beispiel Biopark Markt GmbH) zu vermarkten.
Kontrollen
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzlich sind unangemeldete Stichprobenkontrollen möglich.
Kontaktdaten
Biopark e. V.
Rövertannen 13, 18273 Güstrow
Tel.: +49 (0)3843 24 50 30
E-Mail: infobioparkde
Internet: www.biopark.de
Letzte Aktualisierung 10.11.2024