Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Richtlinien des Biozyklisch-veganen Anbaus
Der biozyklisch-vegane Anbau ist ökologischer Landbau auf rein pflanzlicher Grundlage. Diese Anbauform schließt jegliche kommerzielle Nutz- und Schlachttierhaltung aus und verwendet keinerlei Betriebsmittel tierischen Ursprungs. Besonderer Wert wird dabei auf die Förderung der Artenvielfalt und eines gesunden Bodenlebens, auf die Schließung organischer Stoffkreisläufe sowie auf einen gezielten Humusaufbau gelegt.
Richtlinien des Biozyklisch-Veganen Pflanzenbaus
Verboten
Verboten
Allerdings: Schrittweise Umstellung von EU-Öko-Verordnung auf biozyklisch-vegan erlaubt im geschützten Gemüsebau sowie bei der Abschaffung von Tierhaltung und Futterbau. Die Umstellung muss innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen sein.
Fruchtfolgen müssen Leguminosen als Haupt- oder Zwischenfrucht, als Mischkultur oder in Verbindung mit Grünlandwirtschaft als Rohmasselieferant für die Kompostierung enthalten. Der Betrieb hat im Rahmen einer dreijährigen Fruchtfolge mindestens einmal Leguminosen (als Gründüngung) anzubauen.
Erlaubt, sofern rein pflanzlichen Ursprungs und frei von gentechnisch verändertem Material.
Nicht relevant, da Stickstoffbedarf überwiegend über pflanzenbasierte Grunddüngung (vor allem Kompost und Leguminosen) gedeckt wird.
Maximal 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr in Form von betriebsfremden organischen Düngern zulässig.
Verboten
Verboten
Verboten
Verboten
Wie EU:
Wenn zertifiziertes Saat- und Pflanzgut geeigneter Sorten aus ökologischer Vermehrung zur Verfügung steht, muss dieses verwendet werden. Andere Herkünfte bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Wie EU: Erlaubt
Verboten
Wie EU: Verboten
Wie EU:
Zum Erzielen gesunder Pflanzenbestände stehen vorbeugende Maßnahmen wie eine angepasste Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Humuswirtschaft und Düngung, die Wahl geeigneter Bestandsdichten sowie die Auswahl gesunden und widerstandsfähigen Pflanz- und Saatgutes eindeutig im Vordergrund.
Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt. Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die in der EU-Öko-Verordnung aufgeführt sind, die keine tierischen Bestandteile enthalten und bei deren Herstellung keine Hilfsmittel tierischen Ursprungs verwendet wurden.
Wie EU: Die Verwendung von Herbiziden ist untersagt. Die Regulierung der Beikräuter erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl), mechanische Maßnahmen (zum Beispiel Eggen, Striegeln, Hacken) und thermische Maßnahmen (zum Beispiel Abflammen).
Bis zu drei Kilogramm pro Hektar im Dreijahresdurchschnitt sind zulässig.
Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind.
Herstellung und Einsatz von Kompost und biozyklischer Humuserde
Die Gesamtheit aller biozyklisch-vegan bewirtschafteten Flächen eines Betriebes wird im Rahmen eines eigenen Biodiversitätsindex (BBI = Biozyklischer Betriebsindex) bewertet (0-10); Wert muss bei mindestens sechs liegen.
Verboten (Ausnahme: Dung von auf dem Betrieb zu nicht kommerziellen Zwecken gehaltenen Tieren (zum Beispiel Gnadenhofhaltung), hier allerdings nur für Dauerkulturen nach spezieller Aufbereitung.
Verboten
Über Biozyklisch-veganen Anbau

Der biozyklisch-vegane Anbau ist ökologischer Landbau auf rein pflanzlicher Grundlage. Diese Anbauform schließt jegliche kommerzielle Nutz- und Schlachttierhaltung aus und verwendet keinerlei Betriebsmittel tierischen Ursprungs. Besonderer Wert wird dabei auf die Förderung der Artenvielfalt und eines gesunden Bodenlebens, auf die Schließung organischer Stoffkreisläufe sowie auf einen gezielten Humusaufbau gelegt.
Die Biozyklisch-Veganen Richtlinien werden herausgegeben von der gemeinnützigen Adolf-Hoops-Gesellschaft gGmbH Berlin, die ihrerseits ihre Tochtergesellschaft BVL Biocyclic Vegan Label Ltd. in Zypern mit dem Bereich Kontrolle und Zertifizierung weltweit sowie mit der Vergabe der Nutzungsrechte am Biozyklisch-Veganen Gütesiegel beauftragt hat. In Deutschland und den deutschsprachigen Ländern ist der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. der Ansprechpartner für interessierte Betriebe, der sie auch in allen Umstellungsfragen berät.
Gründung
2017
Anzahl Mitglieder
In Deutschland gibt es derzeit fünf zertifizierte landwirtschaftliche Produktionsbetriebe sowie erste Partner aus Handel und Verarbeitung. Weitere Zertifizierungen sind in Vorbereitung. Dazu kommen etwa 40 weitere Betriebe in Österreich, der Schweiz, Italien, Ungarn, Rumänien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Kanada, Griechenland und Zypern, demnächst auch in Schweden, Island, Brasilien, Kolumbien und den USA. In den deutschsprachigen Ländern sind alle biozyklisch-vegan zertifizierten Betriebe auch verpflichtend Mitglied im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V., dem zur Zeit etwa 150 Mitglieder (Betriebe und Privatpersonen) angehören (Stand Juni 2022).
Beiträge und Kosten
Die Mitgliedschaft im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. kostet jährlich 100 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr.
Für die Nutzung des Biozyklisch-Veganen Gütesiegels und des Begriffs "aus biozyklisch-veganem Anbau" wird ein jährlicher pauschaler Systembeitrag erhoben, der je nach Betriebsart, Fläche und Anbaukultur gestaffelt ist und zwischen 50,00 und 300,00 Euro beträgt. Für Verarbeitungsbetriebe gelten gesonderte Konditionen.
Vermarktung
Zertifizierte Mitgliedsbetriebe können Produkte unter dem biozyklisch-veganen Gütesiegel vermarkten und bewerben. Der Verkauf von Erzeugnissen mit dem biozyklisch-veganen Gütesiegel setzt eine Zeichennutzungsvereinbarung und ein gültiges biozyklisch-veganes Zertifikat (BVL Biocyclic Vegan Label Ltd.) voraus. Im deutschsprachigen Raum müssen die Betriebe darüber hinaus Mitglied im Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. sein.
Kontrollen
Einmal pro Jahr durch eine von BVL Biocyclic Vegan Label Ltd. beauftragte Kontrollstelle. Nach Möglichkeit in Kombination mit der Kontrolle im Rahmen der EU-Öko-Verordnung.
Kontaktdaten
Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V.
Karl-Marx-Platz 24
12043 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 754 389 40
E-Mail: foerderkreisbiozyklisch-veganorg
Web: www.biozyklisch-vegan.org und www.biocyclic-vegan.org
Lesen Sie mehr auf Oekolandbau.de:
Letzte Aktualisierung 11.06.2024

