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Richtlinien des Bio-Anbauverbands Ecoland
ECOLAND setzt sich regional, aber auch weltweit für eine ökologische und faire Land- und Ernährungswirtschaft ein. Die Erhaltung und Förderung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft, der Schutz der Umwelt und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen durch eine angepassten Öko-Landwirtschaft sind wichtige Anliegen des Anbauverbandes.
Ecoland-Richtlinien für den ökologischen Pflanzenbau
Verboten
Erlaubt - muss aber nach drei Jahren abgeschlossen sein
Wie EU: Leguminosen in der Fruchtfolge sind Pflicht. In welchem Umfang, ist nicht definiert.
Es wird in Stickstoff-Austausch und Stickstoff-Zukauf unterschieden. Grundsätzlich dürfen nur die von Ecoland zugelassenen Dünge- und Futtermittel als Substrat verwendet werden. Zudem muss es frei von Neonicotinoiden sein. Mit solchen Anlagen darf ein Nährstoffaustauch (N-Äquivalente) vorgenommen werden.
Wenn die Anlagen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und maximal 25 Prozent konventionellen verwenden, darf zudem ein Nährstoffzukauf erfolgen.
In niederschlagsarmen Zeiten sind 20 Prozent nichtökologische Gülle aus Schweinehaltung (nicht industrielle) in genehmigungspflichtigen Ausnahmenfällen erlaubt.
Maximal 112 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr zulässig, möglichst organische Dünger vom eigenen Betrieb.
Maximal 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr (Ackerbau) in Form von betriebsfremden organischen Düngern zulässig.
Verboten
Verboten
Wie EU: Erlaubt
Abweichend von EU: Kompost muss den strengeren Vorgaben von Ecoland entsprechen.
Verboten
Verboten
Wie EU: Wenn zertifiziertes Saat- und Pflanzgut geeigneter Sorten aus ökologischer Vermehrung zur Verfügung steht, muss dieses verwendet werden. Andere Herkünfte bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Wie EU: Erlaubt
Nicht erlaubt
Wie EU: Verboten
Wie EU: Zum Erzielen gesunder Pflanzenbestände stehen vorbeugende Maßnahmen, wie eine angepasste Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Humuswirtschaft und Düngung, die Wahl geeigneter Bestandsdichten sowie die Auswahl gesunden und widerstandsfähigen Pflanz- und Saatgutes eindeutig im Vordergrund.
Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt. Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die in der EU-Öko-Verordnung aufgeführt sind.
Wie EU: Die Verwendung von Herbiziden ist untersagt. Die Regulierung der Beikräuter erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl), mechanische Maßnahmen (zum Beispiel Eggen, Striegeln, Hacken) und thermische Maßnahmen (zum Beispiel Abflammen).
Nur im Gartenbau und in Dauerkulturen erlaubt, maximal 3 Kilogramm pro Hektar und Jahr; Ausnahme Hopfenanbau: max. 4 Kilogramm pro Hektar und Jahr
Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind.
Wie EU: Keine Vorgaben
Ecoland-Betriebe unternehmen Anstrengungen Landschaft und Biodiversität zu erhalten.
Wie EU: Erlaubt
Wie EU: Erlaubt
Ecoland-Richtlinien für die ökologische Tierhaltung
Verboten
Wie EU: Die gesamte Futterfläche des Betriebs muss über einen Zeitraum von zwei Jahren umgestellt werden. Das gilt sowohl für einjährige Kulturen wie Getreide als auch Wiesen und Weiden. Bei Schweinen und Geflügel kann der Umstellungszeitraum für Weideland und Auslaufflächen auf zwölf Monate verkürzt werden. Das hier aufgenommene Futter wird danach als Öko-Futter gewertet.
Wie EU: Durchschnittlich dürfen bis zu 25 Prozent der Futterration aus Umstellungsfuttermitteln bestehen. Stammen diese aus einer betriebseigenen Einheit, so kann dieser Prozentanteil auf 100 Prozent erhöht werden. Bis zu 20 Prozent des gesamten Futterbedarfes darf von Flächen auch aus dem ersten Umstellungsjahr stammen, sofern diese Flächen Teil des Betriebes sind. Diese Futtermenge ist der zulässigen Umstellungsfuttermenge anzurechnen.
Bevor Erzeugnisse von Tieren ökologisch vermarktet werden dürfen, müssen die Tiere bereits eine gewisse Zeit nach ökologischen Regeln gehalten worden sein. Je nach betrieblichen Voraussetzungen, kann zwischen den folgenden beiden Verfahren gewählt werden: Gleichzeitige und nicht-gleichzeitige Umstellung.
Details dazu finden Sie in den Regeln für die Umstellung der Tierhaltung.
Bei nicht gleichzeitiger Umstellung gelten folgende Umstellungszeiten:
- Fleischrinder: Zwölf Monate (und mindestens drei Viertel der Lebenszeit)
- Milcherzeugende Tiere: Sechs Monate
- Schweine: Sechs Monate
- Fleischschafe und -ziegen: Sechs Monate
- Mastgeflügel: Zehn Wochen bei Zukauf bis zum zweiten Lebenstag
- Legegeflügel: Sechs Wochen bei Zukauf bis zum zweiten Lebenstag
- Imkereierzeugnisse: Zwölf Monate
- Kaninchen: Drei Monate
- Geweihträger: Zwölf Monate
Abweichend von EU: Verbandstiere werden jenen nach EU-Öko-Verordnung zertifizierten vorgezogen. Wenn keine Verbandstiere zugekauft werden, muss zudem eine Umstellungszeit von EU-Öko-Verordnung auf Ecoland eingehalten werden. Keine Ausnahme für Pekingenten.
Wie EU: Grundsätzlich müssen alle Tiere von ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. In einigen Fällen kann der Zukauf konventioneller Tiere jedoch zugelassen werden, wenn laut Datenbank organicXlivestock.de keine ökologischen Tiere in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind:
Bei Aufbau oder Erneuerung eines Geflügelbestandes können Küken bis zu einem Alter von zwei Tagen konventionell zugekauft werden.
Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes dürfen konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken zugekauft werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen ökologisch gehalten und gefüttert werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in den Bestand gelten folgende Bedingungen:
- Rinder, Pferde und Geweihträger: < 6 Monate
- Schafe und Ziegen: < 60 Tage
- Schweine: < 35 Kilogramm
- Kaninchen: < 3 Monate
Für eine Bestandserneuerung dürfen nicht-ökologische ausgewachsene männliche und nullipare (weibliche Tiere, die noch nicht gekalbt/gelammt/geworfen haben) Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Die Zahl weiblicher Zuchttiere pro Jahr ist begrenzt auf
- 10 Prozent bei Rindern und ausgewachsenen Equiden
- Abweichend von EU: 10 Prozent bei Jungsauen und Zuchtebern
- 20 Prozent bei Schafen, Ziegen, Kaninchen, Geweihträgern
- Bei Beständen mit weniger als zehn Rindern, Equiden, Geweihträgern oder Kaninchen oder weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen dürfen Öko-Betriebe maximal ein Zuchttier je Jahr konventionell zukaufen.
Wenn die zuständige Behörde zustimmt, können die Prozentsätze in Sonderfällen auf 40 Prozent erhöht werden.
Für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen (Rote Liste) gelten Ausnahmen.
Wie EU: Zulässige Futterzusätze sind im Anhang der EU-Öko-Verordnung aufgeführt. Nicht zugelassen sind zum Beispiel chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze zur Beeinflussung von Stoffwechsel- und Verdauungsvorgängen oder zur Krankheitsprophylaxe. Dies schließt unter anderem das Verbot von Nichtproteinstickstoff (zum Beispiel Harnstoff) und denaturiertem Eiweiß ein. Auch synthetische Aminosäuren sind in der Öko-Tierfütterung nicht zulässig. Ein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Erzeugnisse ist im Öko-Landbau generell ausgeschlossen.
Abweichend von EU: Unzulässige Futtermittel und Futterzusätze sind in einer eigenen Liste der Ecoland-Richtlinien aufgeführt.
Wie EU: Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist verboten. Hormone oder ähnliche Stoffe zur Kontrolle der Fortpflanzung (zum Beispiel Einleitung oder Synchronisierung der Brunst) sind nicht zulässig. Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von zwölf Monaten mehr als drei Mal oder – falls der produktive Lebenszyklus des Tieres oder der Gruppe weniger als ein Jahr beträgt – mehr als einmal eine tierärztliche Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika (Impfungen, Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen), so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen. Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines allopathischen Tierarzneimittels an ein ökologisches Tier muss doppelt so lang sein wie die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit. Falls keine Wartezeit vorgegeben ist, gelten 48 Stunden.
Abweichend von EU: Nur in Gegenden, in denen Krankheiten verbreitet sind bzw. anerkanntermaßen eine Bedrohung darstellen und sie sich durch andere Maßnahmen nicht kontrollieren lassen, sind Impfungen zugelassen.
Wie EU: Nicht geregelt
Abweichend von EU: Eine Gasbetäubung unter Verwendung von Kohlenstoffdioxid ist in Hinblick auf das Tierwohl verboten und kann nur in genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen eingesetzt werden. Eine Ausnahme ist bei ECOLAND zu beantragen und möglich, sofern die Vorgaben zum Transport der
Schlachttiere (gemäß 3.7.2 Tiertransport) nicht eingehalten werden können.
Die Transportzeit darf max. 4 Stunden und die Transportentfernung max. 200 km betragen.
Ecoland-Richtlinien für die ökologische Rinderhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
Wie EU:
- Milch- und Mutterkühe
- Stall: 6 m2
- Auslauf**: 4,5 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zuchtbullen
- Stall: 10 m2
- Auslauf: 30 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 100 kg Lebendgewicht
- Stall: 1,5 m2
- Auslauf: 1,1 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 200 kg Lebendgewicht
- Stall: 2,5 m2
- Auslauf: 1,9 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 4 m2
- Auslauf: 3 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder > 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 5,0 m2 (mindestens 1 m2 Stall und 0,75 m2 Auslauf je 100 kg Lebendgewicht)
- Auslauf: 3,7 m2 (Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben)
Abweichen von EU: Wann immer die Witterungsbedingungen, jahreszeitlichen Bedingungen sowie der Zustand des Bodens
es erlauben, müssen die Tiere ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland,
haben,
Wie EU: Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/ Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen. Kälber müssen ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden.
Abweichend von EU: In Laufställen muss für jedes Tier ein Liege- und ein Fressplatz zur Verfügung stehen. Eine geringfügige Verringerung der Anzahl der Fressplätze ist bei ständiger Verfügbarkeit von Futter (Vorratsfütterung) in der Mutterkuhhaltung mit Genehmigung durch Ecoland möglich.
Die Anbindehaltung ist nicht zulässig, auch nicht in Kleinbetrieben.
Der Zugang zu Freigelände muss während der gesamten Weidezeit, wann immer die Umstände dies gestatten, in Form von Weidegang erfolgen.
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Mindestens 80 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen (max. 50 km entfernt) stammen.
Wie EU: Mindestens 60 Prozent Raufutter
Abweichend von EU: Keine Ausnahme für Milchvieh
Nicht zulässig
Wie EU: Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens drei Monate.
Das routinemäßige Enthornen ist nicht zulässig; aus Sicherheitsgründen oder wenn es der Verbesserung der Gesundheit, des Befindens oder der Hygienebedingungen der Tiere dient, kann es jedoch im begründeten Einzelfall genehmigt werden.
Ecoland-Richtlinien für die ökologische Schweinehaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
Wie EU-Öko-Verordnung
Eber
- Stall: 6 m2; wenn die natürliche Paarung in Buchten erfolgt: 10 m2
- Auslauf: 8 m2
Sau (tragend)
- Stall: 2,5 m2
- Auslauf: 1,9 m2
Sau (säugend)
- Stall: 7,5 m2
- Auslauf: 2,5 m2
Ferkel (≤ 30 kg)
- Stall: 0,6 m2
- Auslauf: 0,4 m2
Mastschwein (≤ 50 kg)
- Stall: 0,8 m2
- Auslauf: 0,6 m2
Mastschwein (≤ 85 kg)
- Stall: 1,1 m2
- Auslauf: 0,8 m2
Mastschwein (≤ 110 kg)
- Stall: 1,3 m2
- Auslauf: 1 m2
Mastschwein (> 110 kg)
- Stall: 1,5 m2
- Auslauf: 1,2 m2
Wie EU: Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche und des Außenbereichs müssen planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Sauen sind in Gruppen zu halten (Ausnahme: letzte Trächtigkeitsphase und Säugezeit).
Ferkel dürfen nicht in Flat-Deck-Anlagen oder Ferkelkäfigen gehalten werden.
Schweinen müssen Bewegungsflächen zum Misten und zum Wühlen zur Verfügung stehen. Zum Wühlen können verschiedene Substrate verwendet werden.
Abweichend von EU: Auch ferkelführende Sauen sollten möglichst frühzeitig in Gruppen zusammengeführt werden.
Wie EU: Für Schweine müssen Auslaufflächen mit Wühlmöglichkeit vorhanden sein.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen
Abweichend von EU: mindestens 50 Prozent davon aus dem eigenen Betrieb oder aus regionalen Kooperationen (max. 50 km entfernt). Der Einsatz von Soja und Sojaerzeugnissen aus tropischer Herkunft ist verboten.
Wie EU: Ist eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind bei Ferkeln bis 35 Kilogramm konventionelle Eiweißfuttermittel erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Abweichend von EU: Der Einsatz von konventionellem Eiweißfuttermittel ist auf Kartoffeleiweiß beschränkt.
Wie EU: Routinemäßiges Zähnekneifen und Schwänzekupieren ist verboten.
Die chirurgische Ferkelkastration ist zulässig nur unter Betäubung und Verabreichung von Schmerzmitteln.
Ecoland-Richtlinien für die ökologische Geflügelhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 kg Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
- Legehennen (auch Zweinutzungslinien)
- Stallfläche (Tiere/m2): 6 Tiere
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Anders als EU: Nest: 5 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 125 cm2/Tier
- Auslauf pro Tier): 4 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Elterntiere
- Stallfläche (Tiere/m2): 6 Tiere
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Anders als EU: Nest: 5 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 125 cm2/Tier
- Auslauf pro Tier: 4 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Junghennen und Bruderhähne
- Stallfläche (Tiere/m2): 21 kg LG pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 10 cm (oder 100 cm2 erhöhte Sitzebene)
- Auslauf (m2 pro Tier): 1 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Mastgeflügel
- Stallfläche (Tiere/m2)
21 kg LG pro m2 - 5 cm Sitzstange pro Tier (oder 25 cm2 erhöhte Sitzebene), Truthühner 10 cm oder 100 cm2
- Auslauf:
Masthähnchen in festen Ställen und Perlhühner: 4 m2 - Masthähnchen in mobilen Ställen: 2,5 m2
- Enten: 4,5 m2
- Truthühner: 10 m2
- Gänse: 15 m2
- Stallfläche (Tiere/m2)
Wie EU: Jeder Geflügelstall beherbergt maximal 3.000 Legehennen und Elterntiere, 10.000 Junghennen, 4.800 Masthühner oder Bruderhähne, 5.200 Perlhühner, 4.000 weibliche oder 3.200 männliche Enten, 2.500 Kapaune, Gänse oder Truthühner, 4.000 Poularden.
Wie EU: Nicht begrenzt; es können sich mehrere Produktionseinheiten unter einem Dach befinden. Bei Mastgeflügel (außer Masthühnern) sind vollständige Trennwände vom Boden bis zur Decke vorgeschrieben. Stallabteile von Legehennen, Junghennen, Bruderhähnen und Masthühnern können durch halbgeschlossene Wände, Netze oder Maschendraht abgetrennt werden.
Für Legehennen und Mastgeflügel ist ein überdachter Außenklimabereich (Kaltscharrraum) einzurichten.
Wie EU: Es dürfen maximal zwei erhöhte Ebenen übereinander angeordnet werden (Übergangsfrist bis 2030). Dabei darf bezogen auf den Stallinnenbereich (Warmbereich) der maximale Tierbesatz von 18 Tieren je m² Netto-Stallgrundfläche (Vorgabe durch die Tierschutz-NutztierhaltungsVerordnung) nicht überschritten werden.
Der Stall ist mit Tageslicht ausreichend zu beleuchten.
Wie EU: Geflügel muss während mindestens eines Drittels seiner Lebensdauer Zugang zu Freigelände haben.
Freigelände für Geflügel muss überwiegend aus einer Vegetationsdecke bestehen und Unterschlupf bieten; die Tiere müssen ungehinderten Zugang zu einer angemessenen Anzahl Tränken und Futtertrögen haben.
Der Grünauslauf wird nur bis maximal 150 Meter Umkreis zum Stall angerechnet (gerechnet ab nächstgelegener Flugklappe). Für den Fall, dass das Freigelände genügend Schutz vor schlechtem Wetter und Raubtieren bietet (mindestens vier gleichmäßig verteilte Schutzeinrichtungen je Hektar), darf die Auslaufdistanz auf bis zu 350 Meter erhöht werden.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU: Mindestens 50 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen (max. 50 km entfernt).
Wie EU: Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31.12.2026 bei Geflügel bis 18 Wochen erlaubt mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Abweichend von EU: Der Einsatz von konventionellem Eiweißfuttermittel ist auf Maiskleber und Kartoffeleiweiß beschränkt.
Wie EU: Nicht geregelt.
Wie EU: Um intensive Aufzuchtmethoden zu vermeiden, muss Mastgeflügel entweder von langsam wachsenden Rassen/Linien stammen oder bis zum Erreichen eines Mindestalters aufgezogen werden, hier gelten folgende Vorgaben:
- 81 Tage bei Hühnern
- 150 Tage bei Kapaunen
- 49 Tage bei Pekingenten
- 70 Tage bei weiblichen Barbarie-Enten
- 84 Tage bei männlichen Barbarie-Enten
- 92 Tage bei Mulard-Enten
- 94 Tage bei Perlhühnern
- 140 Tage bei Truthähnen und Bratgänsen
- 100 Tage bei Truthennen.
Wie EU: Wassergeflügel muss Zugang zu einem Bach, Teich, See oder Wasserbecken haben (vorausgesetzt Witterung und Hygienebedingungen gestatten dies).
Wie EU: Nicht geregelt.
Wie EU: Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.
Wie EU: Nicht geregelt
Wie EU: Nicht geregelt; Geschlechtserkennung im Ei als Selektionsmethode ist somit zulässig. Bruderhähne müssen nicht mit aufgezogen werden.
Ecoland-Richtlinien für die ökologische Schaf- und Ziegenhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
Wie EU-Öko-Verordnung:
- Schafe / Ziegen
- Stall: 1,5 m2
- Auslauf: 2,5 m2
- Lamm / Zickel
- Stall: 0,35 m2
- Auslauf: 0,5 m2
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege- / Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Der Zugang zu Freigelände muss während der gesamten Weidezeit wann immer die Umstände dies gestatten in Form von Weidegang erfolgen.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU: Mindestens 80 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen (max. 50 km entfernt) stammen.
Wie EU: Mindestens 60 Prozent Raufutter sind vorgeschrieben.
Eine ausschließliche Silagefütterung ist nicht zulässig.
Wie EU: Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens 45 Tage.
Wie EU: Das Enthornen ist laut Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen mit Betäubung zulässig.
Ecoland-Richtlinien für die ökologische Kaninchenhaltung
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Ecoland-Richtlinien für ökologische Haltung von Gehegewild / Geweihträgern
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Nicht geregelt.
Über Ecoland

ECOLAND setzt sich regionale, als auch weltweit für eine ökologische und faire Land- und Ernährungswirtschaft ein. Zweck und Aufgabe von ECOLAND ist die Erhaltung und Förderung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft, der Schutz der Umwelt und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen durch einen angepassten und ökologisch/biologisch verträglichen Landbau. Darüber hinaus die Förderung sozialer und fairer Verhältnisse in Landbau, Verarbeitung und Handel. Um diesem Ansatz ganzheitlich zu verfolgen engagiert sich ECOLAND sowohl in der Regionalentwicklung, einschließlich der regionalen Zusammenarbeit von gesellschaftlichen Gruppen zur Vertiefung des Verständnisses ökologischer Zusammenhänge zwischen Ernährung und ökologischer Erzeugung, als auch für die Förderung von Wissenschaft, Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus, der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und im -handwerk.
Gründung
1997
Anzahl Mitglieder
67 Betriebe bewirtschaften 3.885 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2022, Quelle: BÖLW).
Beiträge und Kosten
Jeder Erzeuger-Betrieb zahlt einen Grundbeitrag von 150 Euro pro Jahr. Hinzu kommen jährlich fünf Euro pro Hektar Grünland, 7,50 Euro pro Hektar Acker und 12,50 Euro pro Hektar für Obst- und Gartenbau, Weinbau sowie Sonderkulturen. Streuobstflächen und Wald werden nicht berechnet. Der Maximalbetrag pro Betrieb liegt bei 500 Euro.
Vermarktung
Ecoland-Mitglieder können ihre Erzeugnisse mit dem Ecoland-Zeichen kennzeichnen und bewerben. Für die Zeichennutzung fallen keine Kosten an. Der Verband bietet Absatzmöglichkeiten über bäuerliche Erzeugergemeinschaften.
Kontrollen
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzlich sind unangemeldete Stichprobenkontrollen möglich.
Kontaktdaten
Ecoland e. V.
Haller Straße 20
74549 Wolpertshausen
Telefon: +49 (0)7904 97972
E-Mail: infoecolandde
Internet: www.ecoland.de
Letzte Aktualisierung 24.03.2023