Naturland ist nach Bioland der zweitgrößte Anbauverband in Deutschland. Der Verband ist international aktiv. Naturland versteht sich als Pionier in Bereichen, die in der EU-Öko-Verordnung sowie auch in den Richtlinien anderer Anbauverbände (zunächst) nicht geregelt waren, wie die ökologische Aquakultur, die nachhaltige Fischerei oder die ökologische Waldnutzung. Mit der Zertifizierung "Naturland Fair" vereint Naturland seit 2010 als einziger Öko-Verband ökologische Wirtschaftsweise und fairen Handel in einem Zeichen. Naturland unterstützt die Betriebe in Deutschland und Österreich mit einem umfassenden Beratungsangebot vom Anbau bis zur Vermarktung.
Gründung
1982
Anzahl Mitglieder
4.477 landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe bewirtschaften 286.405 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland (Stand 1.1.2022, Quelle: BÖLW). Hinzu kommen 53.000 Hektar nach Naturland-Richtlinien bewirtschafteter Wald. Weltweit sind Naturland 140.000 Bäuerinnen und Bauern, Imkerinnen und Imker und Fischwirtinnen und Fischwirte in fast 60 Ländern angeschlossen.
Beiträge und Kosten
Jeder Naturland-Betrieb muss einen jährlichen Mitgliedsbeitrag leisten. Die Höhe des Beitrags errechnet sich nach einem komplexen System. Umstellungsinteressierte erhalten bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch Auskunft über den Mitgliedsbeitrag.
Vermarktung
Zertifizierte Betriebe können Produkte unter dem Naturland-Warenzeichen vermarkten und bewerben. Die Nutzung des Naturland-Zeichens ist im Rahmen einer gesondert zu treffenden Lizenzvereinbarung mit der Naturland Zeichen GmbH geregelt. Für die Zeichennutzung fallen zusätzliche Lizenzkosten an. Die Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte bei der Vermarktung ihrer Öko-Produkte. Naturland bietet seinen Mitgliedern zudem eine Vielfalt an Verpackungsmaterialien, Werbeartikeln und Verkaufshilfen.
Kontrollen
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich. Auf allen tierhaltenden Betrieben findet einmal jährlich eine verbindliche Tierwohlkontrolle statt.