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Richtlinien des Bio-Anbauverbands Biokreis
Biokreis ist aus einer Verbraucherinitiative im niederbayerischen Passau hervorgegangen. Die meisten Mitglieder leben und arbeiten in Bayern, Nordrhein-Westfalen und in der Mitte Deutschlands. Biokreis hat als erster Verband in Deutschland Richtlinien für Hotel/Gastronomie, Tiernahrung und Bioleder initiiert.
Biokreis-Richtlinien für den ökologischen Pflanzenbau
Verboten
Nur im Einzelfall und nach Absprache erlaubt.
Hauptfruchtleguminosen müssen auf einem Fünftel der Ackerfläche im Mittel von fünf Jahren enthalten sein.
In Biogasanlagen muss mindestens 60 Prozent des Substrates aus ökologischer Erzeugung stammen. Weitere 15 Prozent dürfen aus einer Positivliste von wenig bedenklichen Herkünften (zum Beispiel extensive Flächen) stammen.
Die Düngermenge aus eigenen Wirtschaftsdüngern ist durch die zulässigen Viehbesätze aus Anhang III begrenzt. Werden Düngemittel zugekauft darf insgesamt maximal 112 kg N (eigenerzeugte und zugekaufte Düngemittel) pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.
Maximal 40 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr (110 kg Stickstoff im Gemüsebau) in Form von betriebsfremden organischen Düngern zulässig. Reglementierung durch eigene Positivliste.
Verboten
Kompost muss den strengeren Vorgaben von Biokreis entsprechen. Auf dem Kompost-Chargenzertifikat muss "geeignet für Biokreis" ausgewiesen sein oder der Kompost muss vorher genehmigt werden.
Verboten
Verboten
Wie EU: Wenn zertifiziertes Saat- und Pflanzgut geeigneter Sorten aus ökologischer Vermehrung zur Verfügung steht, muss dieses verwendet werden. Andere Herkünfte bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Wie EU: Erlaubt
Verboten
Verboten
Wie EU: Zum Erzielen gesunder Pflanzenbestände stehen vorbeugende Maßnahmen, wie eine angepasste Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Humuswirtschaft und Düngung, die Wahl geeigneter Bestandsdichten sowie die Auswahl gesunden und widerstandsfähigen Pflanz- und Saatgutes eindeutig im Vordergrund. Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt.
Abweichen von EU: Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, deren Wirkstoffe in einer Biokreis Positivliste aufgeführt sind.
Wie EU: Die Verwendung von Herbiziden ist untersagt. Die Regulierung der Beikräuter erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl), mechanische Maßnahmen (zum Beispiel Eggen, Striegeln, Hacken) und thermische Maßnahmen (zum Beispiel Abflammen).
Die Anwendung von Kupfer ist nur im Gartenbau und Dauerkulturen erlaubt. Hier dürfen maximal 3 kg Kupfer, Kartoffel 4 kg Kupfer pro Hektar und Jahr verwendet werden.
Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind.
Wie EU: Keine Vorgaben
Biokreis-Betriebe müssen gezielte Maßnahmen für mehr natürliche Vielfalt umsetzen, die aus einem Maßnahmenkatalog ausgewählt werden können.
Wie EU: Erlaubt mit Einschränkungen
Wie EU: Erlaubt
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Tierhaltung
Verboten
Wie EU: Die gesamte Futterfläche des Betriebs muss über einen Zeitraum von zwei Jahren umgestellt werden. Das gilt sowohl für einjährige Kulturen wie Getreide als auch Wiesen und Weiden. Bei Schweinen und Geflügel kann der Umstellungszeitraum für Weideland und Auslaufflächen auf zwölf Monate verkürzt werden. Das hier aufgenommene Futter wird danach als Öko-Futter gewertet.
Wie EU: Durchschnittlich dürfen bis zu 25 Prozent der Futterration aus zugekauften Umstellungsfuttermitteln (aus dem 2. Umstellungsjahr) bestehen. Stammen die Umstellungsfuttermittel aus einer betriebseigenen Einheit, so können diese zu 100 Prozent auf dem eigenen Betrieb verarbeitet und verfüttert werden. Bis zu 20 Prozent des gesamten Futterbedarfes kann durch Weidegang oder Abernten von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Leguminosen aus dem ersten Umstellungsjahr gedeckt werden, sofern diese Flächen Teil des Betriebes sind (dieses Futter ist kein eigentliches "Umstellungsfutter"). Diese Futtermenge ist der zulässigen Umstellungsfuttermenge anzurechnen.
Wie EU:
Bevor Erzeugnisse von Tieren ökologisch vermarktet werden dürfen, müssen die Tiere bereits eine gewisse Zeit nach ökologischen Regeln gehalten worden sein. Je nach betrieblichen Voraussetzungen, kann zwischen den folgenden beiden Verfahren gewählt werden: Gleichzeitige und nicht-gleichzeitige Umstellung. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bei nicht gleichzeitiger Umstellung gelten folgende Umstellungszeiten:
- Fleischrinder: Zwölf Monate (und mindestens drei Viertel der Lebenszeit)
- Milcherzeugende Tiere: Sechs Monate
- Schweine: Sechs Monate
- Fleischschafe und -ziegen: Sechs Monate
- Mastgeflügel: Zehn Wochen bei Zukauf bis zum dritten Lebenstag
- Peking-Enten: Sieben Wochen bei Zukauf bis zum dritten Lebenstag
- Legegeflügel: Sechs Wochen bei Zukauf bis zum dritten Lebenstag
- Kaninchen: Drei Monate
- Imkereierzeugnisse: Zwölf Monate
Abweichend von EU: Umstellungszeiten Geweihträger nicht geregelt.
Wie EU:
Grundsätzlich müssen alle Tiere von ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. In einigen Fällen kann der Zukauf konventioneller Tiere jedoch zugelassen werden, wenn laut Datenbank organicXlivestock.de keine ökologischen Tiere in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind:
Bei Aufbau oder Erneuerung eines Geflügelbestandes können Küken bis zu einem Alter von drei Tagen konventionell zugekauft werden.
Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes dürfen konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken zugekauft werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen ökologisch gehalten und gefüttert werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in den Bestand gelten folgende Bedingungen:
- Rinder, Pferde und Geweihträger: < 6 Monate
- Schafe und Ziegen: < 60 Tage
- Schweine: < 35 Kilogramm
- Kaninchen: < 3 Monate
Für eine Bestandserneuerung dürfen nicht-ökologische ausgewachsene männliche und nullipare (weibliche Tiere, die noch nicht gekalbt/gelammt/geworfen haben) Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Die Zahl weiblicher Zuchttiere pro Jahr ist begrenzt auf
- 10 Prozent bei Rindern und ausgewachsenen Equiden
- 20 Prozent bei Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen, Geweihträgern
- Bei Beständen mit weniger als zehn Rindern, Equiden, Geweihträgern oder Kaninchen oder weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen dürfen Öko-Betriebe maximal ein Zuchttier je Jahr konventionell zukaufen. Wenn die zuständige Behörde zustimmt, können die Prozentsätze in Sonderfällen auf 40 Prozent erhöht werden. Für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen (Rote Liste) gelten Ausnahmen.
Abweichend von EU: Ein Zukauf von Biokreis-Betrieben oder anderen Verbandsbetrieben ist vorzuziehen.
Wie EU: Zulässige Futterzusätze sind im Anhang der EU-Öko-Verordnung aufgeführt. Nicht zugelassen sind zum Beispiel chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze zur Beeinflussung von Stoffwechsel- und Verdauungsvorgängen oder zur Krankheitsprophylaxe. Dies schließt unter anderem das Verbot von Nichtproteinstickstoff (zum Beispiel Harnstoff) und denaturiertem Eiweiß ein. Auch synthetische Aminosäuren sind in der Öko-Tierfütterung nicht zulässig. Ein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Erzeugnisse ist im Ökolandbau generell ausgeschlossen.
Wie EU: Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist verboten. Hormone oder ähnliche Stoffe zur Kontrolle der Fortpflanzung (zum Beispiel Einleitung oder Synchronisierung der Brunst) sind nicht zulässig. Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von zwölf Monaten mehr als drei Mal oder – falls der produktive Lebenszyklus des Tieres oder der Gruppe weniger als ein Jahr beträgt – mehr als einmal eine tierärztliche Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika (Impfungen, Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen), so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen. Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines allopathischen Tierarzneimittels an ein ökologisches Tier muss doppelt so lang sein wie die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit. Falls keine Wartezeit vorgegeben ist, gelten 48 Stunden.
Abweichend von EU: Bei der Behandlung von Tieren muss die in den Biokreis-Richtlinien aufgeführte Liste von Wirkstoffen und Arzneimittelgruppen, deren Anwendung verboten beziehungsweise eingeschränkt ist, beachtet werden.
Es wird jährlich eine Tierwohlkontrolle durchgeführt.
Die Transportzeit soll maximal vier Stunden und die Transportentfernung maximal 200 Kilometer betragen.
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Rinderhaltung
Wie EU: Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten.
Ergänzend zu EU:
Tierzahlobergrenzen (höchstzulässige Anzahl an Tieren je Hektar Landfläche):
- Mastkälber: 5
- andere Rinder unter einem Jahr 5
- männliche Rinder zwischen 1 und 2 Jahren 3,3
- weibliche Rinder zwischen 1 und 2 Jahren 3,3
- männliche Rinder ab 2 Jahren 2
- Zuchtfärsen 2,5
- Mastfärsen 2,5
- Milchkühe 2
- Merzkühe 2
- andere Kühe 2,5
Wie EU:
- Milch- und Mutterkühe
- Stall: 6 m2
- Auslauf: 4,5 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zuchtbullen
- Stall: 10 m2
- Auslauf: 30 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 100 kg Lebendgewicht
- Stall: 1,5 m2
- Auslauf: 1,1 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 200 kg Lebendgewicht
- Stall: 2,5 m2
- Auslauf: 1,9 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 4 m2
- Auslauf: 3 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder > 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 5,0 m2 (mindestens 1 m2 Stall und 0,75 m2 Auslauf je 100 kg Lebendgewicht)
- Auslauf: 3,7 m2 (Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben)
Wie EU: Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/ Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen. Kälber müssen ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden.
Abweichend von EU: In Laufställen muss für jedes Tier ein Liege- und ein Fressplatz zur Verfügung stehen. Eine geringfügige Verringerung der Anzahl der Fressplätze ist bei ständiger Verfügbarkeit von Futter (Vorratsfütterung) mit Genehmigung durch Biokreis möglich.
Wie EU: Für Kleinbetriebe mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Die Tiere müssen dann während der Weidezeit Zugang zu Weideland haben. Während der Stallperiode müssen die Tiere an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.
Abweichend von EU: Die Anbindehaltung von Kälbern und unter einem Jahr alten Jungrindern ist auch in Kleinbetrieben verboten.
Weidegang für alle nach dem 1.4.2018 umgestellten Betriebe verpflichtend: 120 Tage im Jahr, in der Regel mehr als vier Stunden täglich, 600 Qudratmeter pro Großvieheinheit dauerhaft begrünte Weidefläche.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Mindestens 60 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen.
Abweichend von EU: Futtermittel müssen den strengeren Biokreis-Anforderungen entsprechen.
Wie EU: Mindestens 60 Prozent Raufutter.
Abweichend von EU: Keine Ausnahme für Milchvieh während der ersten drei Monate Laktation
Keine ausschließliche Silagefütterung zulässig
Wie EU: Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens drei Monate.
Eine Enthornung wird nicht empfohlen. Wird dennoch enthornt, ist eine (örtliche) Betäubung und die Verabreichung eines Schmerzmittels Pflicht. Zudem wird eine Sedierung des Kalbes dringend empfohlen.
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Schweinehaltung
Wie EU: Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten.
Ergänzend zu EU:
Tierzahlobergrenzen (höchstzulässige Anzahl an Tieren je Hektar Landfläche):
- Ferkel: 74
- Zuchtsauen: 6,5
- Mastschweine: 10
- andere Schweine: 10
Eber
Stall: 6 m2; wenn die natürliche Paarung in Buchten erfolgt: 10 m2
Auslauf: 8 m2
Sau (tragend)
Stall: 2,5 m2
Auslauf: 1,9 m2
Sau (säugend)
Stall: 7,5 m2
Auslauf: 2,5 m2
Ferkel (≤ 35 kg)
Stall: 0,6 m2
Auslauf: 0,4 m2
Mastschwein (≤ 50 kg)
Stall: 0,8 m2
Auslauf: 0,6 m2
Mastschwein (≤ 85 kg)
Stall: 1,1 m2
Auslauf: 0,8 m2
Mastschwein (≤ 110 kg)
Stall: 1,3 m2
Auslauf: 1 m2
Mastschwein (> 110 kg)
Stall: 1,5 m2
Auslauf: 1,2 m2
Wie EU:
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche und des Außenbereichs müssen planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Sauen sind in Gruppen zu halten (Ausnahme: letzte Trächtigkeitsphase und Säugezeit).
Ferkel dürfen nicht in Flat-Deck-Anlagen oder Ferkelkäfigen gehalten werden.
Schweinen müssen Bewegungsflächen zum Misten und zum Wühlen zur Verfügung stehen. Zum Wühlen können verschiedene Substrate verwendet werden.
Wie EU: Für Schweine müssen Auslaufflächen mit Wühlmöglichkeit vorhanden sein.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen
Abweichend von EU: Mindestens 50 Prozent davon aus dem eigenen Betrieb oder aus regionalen Kooperationen (Ausnahmen für Kleinbetriebe möglich). Zugekaufte Mischfuttermittel müssen den strengeren Biokreis-Anforderungen entsprechen.
Wie EU: Ist eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind bei Ferkeln bis 35 Kilogramm konventionelle Eiweißfuttermittel erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Abweichend von EU: nur Kartoffeleiweiß
Wie EU:
Routinemäßiges Zähnekneifen und Schwänzekupieren ist verboten.
Die chirurgische Ferkelkastration ist zulässig nur unter Betäubung und Verabreichung von Schmerzmitteln.
Abweichend von EU: Eine Kastration mittels Immunokastration ist nicht erlaubt.
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Geflügelhaltung
Wie EU: Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten.
Ergänzend zu EU:
Tierzahlobergrenzen (höchstzulässige Anzahl an Tieren je Hektar Landfläche):
- 140 Legehennen
- 280 Masthühner
- 280 Junghennen
- 210 Mastenten
- 140 Mastputen
- 280 Mastgänse
- Legehennen (auch Zweinutzungslinien)
- Stallfläche (Tiere/m2): 6 Tiere
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Abweichend von EU: Biokreis: gemeinsames Nest: 100 cm2 für 80 Hennen, 35 cm x 25 cm (für maximal 5 Hennen)
- Auslauf (m2 pro Tier): 4 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Elterntiere
- Stallfläche (Tiere/m2): 6 Tiere
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Nest: 7 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 120 cm2/Tier
- Auslauf (m2 pro Tier): 4 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Junghennen und Bruderhähne
- Stallfläche (Tiere/m2): 21 kg LG pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 10 cm (oder 100 cm2 erhöhte Sitzebene)
- Auslauf (m2 pro Tier): 1 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Mastgeflügel
- Stallfläche (Tiere/m2): 21 kg LG pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 5 cm (oder 25 cm2 erhöhte Sitzebene), Truthühner 10 cm oder 100 cm2
- Auslauf (m2 pro Tier, sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Masthähnchen in festen Ställen und Perlhühner: 4 m2
- Masthähnchen in mobilen Ställen: 2,5 m2
- Enten: 4,5 m2
- Truthühner: 10 m2
- Gänse: 15 m2
Wie EU: Jeder Geflügelstall beherbergt maximal
- 3.000 Legehennen und Elterntiere
- 10.000 Junghennen
- 4.800 Masthühner oder Bruderhähne
- 5.200 Perlhühner
- 4.000 weibliche oder 3.200 männliche Enten
- 2.500 Kapaune, Gänse oder Truthühner
- 4.000 Poularden.
In einem Gebäude dürfen maximal 12.000 Legehennen gehalten werden.
An den Warmstall ist verpflichtend ein Wintergarten in Form eines "zusätzlich
überdachten Außenbereichs" (ZüA) oder einer "Veranda" anzugliedern. Ausgenommen davon sind Bestände unter 200 Tieren, Mobilställe, Kaltställe, sowie Ställe für Enten und Gänse.
Wie EU: Es dürfen maximal zwei erhöhte Ebenen übereinander angeordnet werden (Übergangsfrist bis 2030).
Abweichend von EU: Dabei darf bezogen auf den Stallinnenbereich (Warmbereich) der maximale Tierbesatz von 12 Tieren je m² Netto-Stallgrundfläche nicht überschritten werden.
Der Stall ist mit Tageslicht ausreichend zu beleuchten, das heißt die Fensterflächen müssen mindestens fünf Prozent der Warmstallgrundfläche ausmachen.
Geflügel muss ständig Zugang zu Freigelände haben, vorausgesetzt die klimatischen Bedingungen und der Zustand der Tiere lässt dies zu. Mindestbreite des Grünauslaufs beträgt vier Meter pro 1000 Tiere (bei Beständen unter 1.000 Tiere reichen zwei Meter). Der Grünauslauf wird bei Legehennen nur bis maximal 150 Meter Umkreis zum Stall angerechnet.
Wie EU: Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU: Mindestens 50 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen (Ausnahmen für kleine Betriebe möglich). Zugekaufte Mischfuttermittel müssen den strengeren Biokreis-Anforderungen entsprechen.
Wie EU: Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31.12.2026 bei Geflügel bis 18 Wochen erlaubt mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.
Legehennen sind möglichst 10 Prozent der Futterration als ganze Körner in der Einstreu vorzulegen.
Wie EU: Um intensive Aufzuchtmethoden zu vermeiden, muss Mastgeflügel entweder von langsam wachsenden Rassen/Linien stammen oder bis zum Erreichen eines Mindestalters aufgezogen werden, hier gelten folgende Vorgaben:
- 81 Tage bei Hühnern
- 150 Tage bei Kapaunen
- 49 Tage bei Pekingenten
- 70 Tage bei weiblichen Barbarie-Enten
- 84 Tage bei männlichen Barbarie-Enten
- 92 Tage bei Mulard-Enten
- 94 Tage bei Perlhühnern
- 140 Tage bei Truthähnen und Bratgänsen
- 100 Tage bei Truthennen.
Wie EU: Wassergeflügel muss Zugang zu einem Bach, Teich, See oder Wasserbecken haben (vorausgesetzt Witterung und Hygienebedingungen gestatten dies).
Für die Haltung und Aufzucht von Spezialgeflügel gibt es differenzierte Regeln (Wachteln und Tauben).
Wie EU: Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.
In jeder Herde muss mindestens ein Hahn je 150 Hennen gehalten werden.
Die Geschlechtserkennung im Ei ist als Selektionsmethode nicht zugelassen. Bruderhähne müssen mit aufgezogen werden. Für die Aufzucht der korrespondierenden Bruderhähne gelten mindestens die Vorgaben gemäß EU-Öko-Verordnung.
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Schaf- und Ziegenhaltung
Wie EU: Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten.
Ergänzend zu EU:
Tierzahlobergrenzen (höchstzulässige Anzahl an Tieren je Hektar Landfläche):
- Mutterschafe 13,3
- Mutterziegen 13,3
- Schafe / Ziegen
- Stall: 1,5 m2 pro Tier
- Auslauf: 2,5 m2 pro Tier
- Lamm / Zickel
- Stall: 0,35 m2 pro Tier
- Auslauf: 0,5 m2 pro Tier
Wie EU:
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege- / Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Wie EU:
Weide oder Auslauf muss den Tieren zugänglich sein. Haben die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und wird den Tieren in der Winterstallung Bewegungsfreiheit gewährt, muss (auch in den Wintermonaten) kein Auslauf bereitgestellt werden.
Ausläufe sind dann vorgeschrieben, wenn kein Weidegang gewährt werden kann.
Wie EU:
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Mindestens 70 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen.
Abweichend von EU: Zugekaufte Mischfuttermittel müssen den strengeren Biokreis-Anforderungen entsprechen.
Wie EU: Mindestens 60 Prozent Raufutter sind vorgeschrieben.
Keine ausschließliche Silagefütterung zulässig.
Wie EU: Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens 45 Tage.
Wie EU: Das Enthornen ist laut Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen mit Betäubung zulässig.
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Kaninchenhaltung
Wie EU: Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten.
- Säugende Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen (Lebendgewicht bis einschließlich 6 kg)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche pro Tier ohne Plattformen): 0,6 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche pro Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Säugende Muttertiere mit Jungen bis zum Absetzen (Lebendgewicht über 6 kg)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,72 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen (Lebendgewicht bis einschließlich 6 kg)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,5 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen (Lebendgewicht über 6 kg)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,62 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
- Mastkaninchen vom Absetzen bis zur Schlachtung, Nachzuchtkaninchen (vom Ende der Mast bis 6 Monate)
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- fester Stall: 0,2 m2
- mobiler Stall: 0,15 m2
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- fester Stall: 0,5 m2
- mobiler Stall: 0,4 m2
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen)
- Erwachsene Rammler
- Stallfläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 0,6 m2 bzw. 1 m2 (wenn Rammler weibliche Tiere zur Paarung empfängt)
- Auslauffläche (nutzbare Nettofläche/Tier ohne Plattformen): 2,5 m2
Wie EU: Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Liege- oder Ruheflächen aufweisen, die in fester, nicht perforierter Bauweise ausgeführt sind. Im Ruhebereich muss reichlich trockene Einstreu vorhanden sein, die aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen muss. Die Einstreu kann mit Mineralstoffen, die als Düngemittel oder Bodenverbesserer für die Verwendung im ökologischen Anbau zugelassen sind, verbessert und angereichert werden. Zudem brauchen die Kaninchen Material zum Benagen. Die Ställe müssen so hoch sein, dass die Kaninchen mit aufgerichteten Ohren stehen können, und so gestaltet sein, dass eine Haltung in Gruppen möglich ist.
Die Kaninchen sind in Gruppen zu halten. Rammler, trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen dürfen aus Tierschutzgründen zeitweise getrennt von der Gruppe gehalten werden, wenn sie weiter Blickkontakt zu den anderen Tieren haben.
Wie EU: Während der Weidezeit müssen Kaninchen Zugang zu Weideland, außerhalb der Weidezeit Zugang zu einem Auslauf mit Pflanzenbewuchs haben. Das gilt für die Haltung in festen und mobilen Ställen. Mobile Ställe müssen so oft wie möglich versetzt werden, um das Weideland bestmöglich zu nutzen. Zudem müssen ihnen überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, eine erhöhte Plattform, auf der sie entweder drinnen oder draußen sitzen können und genügend Nestmaterial für alle säugenden Muttertiere zur Verfügung gestellt werden. Weibliche Tiere müssen mindestens eine Woche vor Geburtstermin, sowie die gesamte Säugeperiode, Zugang zu Nestern haben.
Wie EU:
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Mindestens 70 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb oder aus regionalen Kooperationen stammen.
Mindestens 60 Prozent Grundfutter sind vorgeschrieben.
Biokreis-Richtlinien für die ökologische Haltung von Gehegewild und Geweihträgern
Wie EU: Da die Tierhaltung im Ökolandbau flächengebunden erfolgt, darf die Gesamtbesatzdichte den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten.
| Geweihträgerarten | Mindestaußenfläche je Weide bzw. Gehege | Besatzdichte (d.h. Höchstzahl erwachsener Tiere*/ha) |
|---|---|---|
| Sikahirsch | 1 Hektar | 15 |
| Damhirsch | 1 Hektar | 15 |
| Rothirsch | 2 Hektar | 7 |
| Davidshirsch | 2 Hektar | 7 |
| Mehr als eine Geweihträgerart | 3 Hektar | 7 (wenn Rothirsch oder Davidshirsche Teil der Herde sind) 15, wenn die Herde weder Rothirsche noch Davidshirsche umfasst |
| *Zwei bis zu 18 Monate alte Geweihträger gelten als ein Geweihträger | ||
Wie EU:
Verschiedene Arten von Wild müssen erforderlichenfalls getrennt werden können. Die einzelnen Gehege müssen zudem aufteilbar sein, damit Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Geweihträgern müssen Verstecke, Unterstände und Umzäunungen zur Verfügung gestellt werden, die den Tieren keinen Schaden zufügen und ausreichend Sicht- und Wetterschutz bieten. Dies kann zum Beispiel durch Baum- und Strauchgruppen, Waldflächen oder Waldränder oder durch Unterstände geschehen. Weibliche Tiere müssen die Möglichkeit haben ihre Kälber zu verstecken.
In Rotwildgehegen muss den Tieren das Suhlen im Schlamm ermöglicht werden, damit sie ihr Fell pflegen und ihre Körperwärme regulieren können.
Die Futterplätze müssen an Stellen eingerichtet werden, die vor Witterungseinflüssen geschützt und sowohl für die Tiere als auch für ihre Heger und Hegerinnen zugänglich sind. An den Futterplätzen muss der Boden befestigt sein, und die Futteranlagen müssen überdacht sein. Kann das Futter nicht ständig zugänglich gemacht werden, müssen die Futterplätze so gestaltet sein, dass alle Tiere gleichzeitig äsen können.
Wie EU: Ställe für Geweihträger müssen glatte, aber rutschfeste Böden und ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Liege- oder Ruheflächen in nicht perforierter Bauweise haben. Im Ruhebereich muss reichlich trockene Einstreu vorhanden sein, die aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial besteht. Die Einstreu kann mit Mineralstoffen, die als Düngemittel oder Bodenverbesserer für den Bio-Anbau zugelassen sind, verbessert und angereichert werden.
Wie EU:
Gehegewild muss in Gehegen mit Zugang zu Weide gehalten werden, wann immer die Umstände dies gestatten. Gehege, in denen während der Vegetationsperiode kein Futter auf einer Weide zur Verfügung steht, sind nicht zulässig. Wenn die Tiere während der Weidezeit draußen sind und die Winterstallung den Tieren Bewegungsreiheit gewährleistet, kann in den Wintermonaten auf Freigelände verzichtet werden. Futter soll Gehegewild möglichst von der Weide aufnehmen. Mindestens 60 Prozent der Trockenmasse in der Tagesration müssen aus frischem, getrocknetem oder siliertem Raufutter bestehen. Bei weiblichen Tieren kann dieser Prozentsatz in der frühen Laktationsphase für drei Monate auf 50 Prozent verringert werden.
Die Zufütterung ist nur im Fall eines Futtermangels auf der Weide wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse zulässig.
Im Gehege gehaltenen Tieren muss sauberes und frisches Wasser zur Verfügung stehen. Ist keine für die Tiere leicht zugängliche natürliche Wasserquelle verfügbar, müssen Tränken bereitgestellt werden.
Geweihträger sollen mindestens 90 Tage ab Geburt vorzugsweise mit Muttermilch gefüttert werden.
Über Biokreis

Biokreis ist aus einer Verbraucherinitiative im niederbayerischen Passau hervorgegangen. Zielsetzung des Verbandes ist es, eine bäuerliche Landwirtschaft auf Basis des ökologischen Landbaus sowie vertrauensvolle und verbindliche Marktpartnerschaft in der Region zu fördern. Die Biokreis-Landwirtinnen und Landwirte sowie -Verarbeiterinnen und -Verarbeiter arbeiten in überschaubaren Regionen zusammen. Die meisten Mitglieder leben und arbeiten in Bayern, Nordrhein-Westfalen und in der Mitte Deutschlands. Biokreis hat ein eigenes Beraterteam.
Biokreis hat als erster Verband in Deutschland Richtlinien für Hotel/Gastronomie, Tiernahrung und Bioleder initiiert. Für Verarbeiterinnen und Verarbeiter, Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter und Imkerinnen und Imker bietet Biokreis zusätzlich eine Anerkennung nach "regional und fair"-Richtlinien. Dafür müssen die Betriebe eine regionale Zusammenarbeit mit Ökolandwirtinnen und -landwirten und den fairen Umgang mit Lieferanten nachweisen.
Gründung
1979
Anzahl Mitglieder
1.255 Biokreis-Betriebe bewirtschaften 84.610 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2024, Quelle BÖLW). Hinzu kommen 200 verarbeitende Unternehmen und 150 Verbraucherinnen und Verbraucher, die Mitglied im Verband sind.
Beiträge und Kosten
Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist sowohl Mitglied im Bundesverband Biokreis e. V. als auch im regionalen Landesverband (Erzeugerring). Für beide werden Mitgliedsbeiträge fällig. Bei Biokreis wird neben einer einmaligen Aufnahmegebühr von 80 Euro ein jährlicher Mitgliedsbeitrag je Fläche (7 Euro / Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (in Bayern 9,50 Euro) und 1,50 Euro / Hektar Wald) fällig. Imker:innen zahlen ab dem 26. Volk einen Euro je Bienenvolk. Der Höchstbetrag pro Betrieb liegt bei 6.500 Euro (500 Euro für Imker:innen). Beiträge pro Tier gibt es nicht.
Bei den Erzeugerringen liegt der Mitgliedsbeitrag pro Jahr zwischen 60 und 95 Euro. Dazu kommen Gebühren für Beratungsgrundleistungen, die je nach Betriebsart, Region und Betriebsgröße unterschiedlich ausfallen.
Vermarktung
Die von Biokreis anerkannten Betriebe sind in der Wahl der Handelspartner und in der Preisgestaltung frei. Der Verkauf von Erzeugnissen unter dem Biokreis-Warenzeichen setzt die Einhaltung der Umstellungsfristen, die Mitgliedschaft im Verband, einen gültigen Erzeugervertrag und ein gültiges Zertifikat voraus. Eine Biokreis-Vermarktungsgesellschaft gibt es nicht.
Kontrollen
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzliche Stichprobenkontrollen möglich. Auf allen tierhaltenden Betrieben findet einmal jährlich eine verbindliche Tierwohlkontrolle statt.
Kontaktdaten
Biokreis Geschäftsstelle Passau
Stelzlhof 1
94034 Passau
Telefon: +49 (0)851 75 650-0
E-Mail: infobiokreisde
Internet: www.biokreis.de
Letzte Aktualisierung 02.09.2024