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Richtlinien des Bio-Anbauverbands Demeter
Demeter ist der älteste Bio-Verband in Deutschland. Aufgrund der lebendigen Kreislaufwirtschaft gilt die Demeter-Landwirtschaft als eine sehr nachhaltige Form der Landbewirtschaftung. Demeter-Mitglieder arbeiten nach Richtlinien, die auf den "Landwirtschaftlichen Kurs" von Dr. Rudolf Steiner aus dem Jahr 1924 zurückgehen. Steiner gilt als Begründer der Anthroposophie und hat auch die Waldorfpädagogik und die anthroposophische Heilweise initiiert.
Demeter-Richtlinien für den Pflanzenbau
Verboten
Wie EU:
Erlaubt - muss aber nach fünf Jahren abgeschlossen sein
Wie EU:
Leguminosen in der Fruchtfolge sind Pflicht
Abweichend von EU:
Circa ein Drittel der Fruchtfolge im Freiland muss mit einer Gründüngung und/oder Futterbau belegt sein.
In Biogasanlagen darf kein konventionelles pflanzliches Substrat eingesetzt werden. Gärreste aus Biogasanlagen von Demeter-Betrieben oder Bio-Betrieben, die die Demeter-Vorgaben einhalten, sind als Düngemittel zugelassen.
Maximal 112 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr zulässig, eigene Düngerproduktion wird über verpichtende Tierhaltung erreicht.
Maximal 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr in Form von betriebsfremden organischen Düngern zulässig.
Verboten
Verboten
Verboten
Verboten
Wie EU:
Wenn zertifiziertes Saat- und Pflanzgut geeigneter Sorten aus ökologischer Vermehrung zur Verfügung steht, muss dieses verwendet werden. Andere Herkünfte bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Im Getreideanbau verboten (Ausnahme Mais)
Verboten
Wie EU: Verboten
Wie EU: Zum Erzielen gesunder Pflanzenbestände stehen vorbeugende Maßnahmen, wie eine angepasste Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Humuswirtschaft und Düngung, die Wahl geeigneter Bestandsdichten sowie die Auswahl gesunden und widerstandsfähigen Pflanz- und Saatgutes eindeutig im Vordergrund. Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt.
Abweichend von EU: Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die in der Demeter-Richtlinie aufgeführt sind.
Wie EU: Die Verwendung von Herbiziden ist untersagt. Die Regulierung der Beikräuter erfolgt durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl), mechanische Maßnahmen (zum Beispiel Eggen, Striegeln, Hacken) und thermische Maßnahmen (zum Beispiel Abflammen).
Bis zu drei Kilogramm pro Hektar und Jahr sind zu zulässig in Dauerkulturen.
Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die auf einer Positivliste aufgeführt sind.
Biologisch-dynamische Präparate sind Pflicht
Jeder Demeter-Betrieb muss Engagement zeigen, die Biodiversität des Betriebes zu pflegen. Daher sollen 10 Prozent der landw. Nutzfläche eines Betriebs als Biodiversitätsflächen vorgehalten werden. Wenn Biodiversitätsflächen auf dem Betrieb und auf direkt angrenzenden Flächen weniger als zehn Prozent der gesamten Betriebsfläche erreichen, muss ein Biodiversitätsplan erarbeitet werden.
Wie EU: Generell erlaubt
Wie EU: Erlaubt
Demeter-Richtlinien für die die Tierhaltung
Verboten
Wie EU: Die gesamte Futterfläche des Betriebs muss über einen Zeitraum von zwei Jahren umgestellt werden. Das gilt sowohl für einjährige Kulturen wie Getreide als auch Wiesen und Weiden. Bei Schweinen und Geflügel kann der Umstellungszeitraum für Weideland und Auslaufflächen auf zwölf Monate verkürzt werden. Das hier aufgenommene Futter wird danach als Öko-Futter gewertet.
Wie EU: Durchschnittlich dürfen bis zu 25 % der Futterration aus zugekauften Umstellungsfuttermitteln (aus dem 2. Umstellungsjahr) bestehen. Stammen die Umstellungsfuttermittel aus einer betriebseigenen Einheit, so können diese zu 100 % auf dem eigenen Betrieb verarbeitet und verfüttert werden. Bis zu 20 % des gesamten Futterbedarfes kann durch Weidegang oder Abernten von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Leguminosen aus dem ersten Umstellungsjahr gedeckt werden, sofern diese Flächen Teil des Betriebes sind (Dieses Futter ist kein eigentliches "Umstellungsfutter"). Diese Futtermenge ist der zulässigen Umstellungsfuttermenge anzurechnen.
Wie EU: Bevor Erzeugnisse von Tieren ökologisch vermarktet werden dürfen, müssen die Tiere bereits eine gewisse Zeit nach ökologischen Regeln gehalten worden sein. Je nach betrieblichen Voraussetzungen, kann zwischen den folgenden beiden Verfahren gewählt werden: Gleichzeitige und nicht-gleichzeitige Umstellung (Details dazu finden Sie unter "Regeln für die Umstellung der Tierhaltung"
Bei nicht gleichzeitiger Umstellung gelten folgende Umstellungszeiten:
- Fleischrinder: Zwölf Monate (und mindestens drei Viertel der Lebenszeit)
- Milcherzeugende Tiere: Sechs Monate - Schweine: Sechs Monate - Fleischschafe und -ziegen: Sechs Monate
- Mastgeflügel: Zehn Wochen bei Zukauf bis zum dritten Lebenstag
- Peking-Enten: Sieben Wochen bei Zukauf bis zum dritten Lebenstag
- Legegeflügel: Sechs Wochen bei Zukauf bis zum dritten Lebenstag
- Imkereierzeugnisse: Zwölf Monate
- Kaninchen: Drei Monate
- Geweihträger: Zwölf Monate
Wie EU:
Grundsätzlich müssen alle Tiere von ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. In einigen Fällen kann der Zukauf konventioneller Tiere jedoch zugelassen werden, wenn laut Datenbank organicXlivestock.de keine ökologischen Tiere in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind:
Bei Aufbau oder Erneuerung eines Geflügelbestandes können Küken bis zu einem Alter von drei Tagen konventionell zugekauft werden. Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes dürfen konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken zugekauft werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen ökologisch gehalten und gefüttert werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in den Bestand gelten folgende Bedingungen:
- Rinder, Pferde und Geweihträger: < 6 Monate
- Schafe und Ziegen: < 60 Tage
- Schweine: < 35 Kilogramm
- Kaninchen: < 3 Monate
Für eine Bestandserneuerung dürfen nicht-ökologische ausgewachsene männliche und nullipare (weibliche Tiere, die noch nicht gekalbt/gelammt/geworfen haben) Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Die Zahl weiblicher Zuchttiere pro Jahr ist begrenzt auf
- 10 Prozent bei Rindern und ausgewachsenen Equiden
- 20 Prozent bei Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen, Geweihträgern
Bei Beständen mit weniger als zehn Rindern, Equiden, Geweihträgern oder Kaninchen oder weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen dürfen Öko-Betriebe maximal ein Zuchttier je Jahr konventionell zukaufen. Wenn die zuständige Behörde zustimmt, können die Prozentsätze in Sonderfällen auf 40 Prozent erhöht werden. Für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen (Rote Liste) gelten Ausnahmen.
Abweichend von EU:
Herkunft der Tiere bevorzugt aus Demeter-Betrieben. Zugekaufte Rinder müssen genetisch horntragend sein. Folgende Schafrassen werden als nicht traditionell genetisch hornlos eingestuft und müssen behornt gehalten werden: Graue gehörnte Heidschnucke, Weiße gehörnte Heidschnucke, Skudde (männliche Tiere). Es dürfen bis zu 15 Prozent hornlose Milchziegen gehalten werden. Der Zuchtbock darf nicht genetisch hornlos sein.
Wie EU:
Zulässige Futterzusätze sind im Anhang der EU-Öko-Verordnung aufgeführt. Nicht zugelassen sind zum Beispiel chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze zur Beeinflussung von Stoffwechsel- und Verdauungsvorgängen oder zur Krankheitsprophylaxe. Dies schließt unter anderem das Verbot von Nichtproteinstickstoff (zum Beispiel Harnstoff) und denaturiertem Eiweiß ein. Auch synthetische Aminosäuren sind in der Öko-Tierfütterung nicht zulässig. Ein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Erzeugnisse ist im Ökolandbau generell ausgeschlossen.
Abweichend von EU:
Mischfuttermittel mit Demeter-Komponenten dürfen nur von Vertrags-futtermühlen zugekauft werden.
Wie EU:
Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist verboten. Hormone oder ähnliche Stoffe zur Kontrolle der Fortpflanzung (zum Beispiel Einleitung oder Synchronisierung der Brunst) sind nicht zulässig. Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von zwölf Monaten mehr als drei Mal oder – falls der produktive Lebenszyklus des Tieres oder der Gruppe weniger als ein Jahr beträgt – mehr als einmal eine tierärztliche Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika (Impfungen, Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen), so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen. Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines allopathischen Tierarzneimittels an ein ökologisches Tier muss doppelt so lang sein wie die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit. Falls keine Wartezeit vorgegeben ist, gelten 48 Stunden.
Abweichend von EU:
Entwurmung ist nur nach Kotuntersuchung zulässig. Bestimmte Arzneimittelwirkstoffe, wie zum Beispiel Avermectine sind eingeschränkt.
Stichprobenartig findet auf tierhaltenden Betrieben eine Tierwohlkontrolle statt.
Die Transportzeit sollte maximal vier Stunden und die Transportentfernung maximal 200 Kilometer betragen
Demeter-Regelungen für die Rinderhaltung
Der Höchstbesatz darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen).
Es sind mindestens 0,2 GV pro Hektar an Rauffutterfressern zu halten, und es dürfen maximal 2 GV pro Hektar vorhanden sein.
- Milch- und Mutterkühe
- Stall: 6 m2
- Auslauf**: 4,5 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zuchtbullen
- Stall: 10 m2
- Auslauf: 30 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 100 kg Lebendgewicht
- Stall: 1,5 m2
- Auslauf: 1,1 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 200 kg Lebendgewicht
- Stall: 2,5 m2
- Auslauf: 1,9 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder ≤ 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 4 m2
- Auslauf: 3 m2
(Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben )
- Zucht- und Mastrinder > 350 kg Lebendgewicht
- Stall: 5,0 m2 (mindestens 1 m2 Stall und 0,75 m2 Auslauf je 100 kg Lebendgewicht)
- Auslauf: 3,7 m2 (Freigeländeflächen außer Weideflächen; bei Sommerweidegang ist kein Auslauf vorgeschrieben)
Wie EU:
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/ Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen. Kälber müssen ab der zweiten Lebenswoche in Gruppen gehalten werden.
Wie EU:
Für Kleinbetriebe mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Die Tiere müssen dann während der Weidezeit Zugang zu Weideland haben. Während der Stallperiode müssen die Tiere an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.
Grundsätzlich besteht Weidepflicht für weibliche und männliche Tiere ab 12 Monaten mit einer Mindestweidefläche von 600 m2 je Großvieheinheit. Bullen ab 12 Monaten können alterntiv auch einen Auslauf als Weideersatz erhalten. Für Bestandsbetriebe kann auch bei weiblichen Tieren noch bis 2030 ein Auslauf als Ersatz anerkannt werden. Auch Jungtieren ist ein Maximum an Weide, sofern die Umstände dies zulassen, anzubieten.
Wie EU:
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU:
Mindestens 60 Prozent der Gesamtjahresration muss vom eigenen Betrieb stammen. Mindestens 70 Prozent der Jahresration muss Demeter-Futter sein.
Mindestens 75 Prozent Raufutter
Verboten
Heufütterung: Wiederkäuer erhalten während der Zeit, in der sie nicht weiden oder nicht mit Grünfutter gefüttert werden, mindestens 3 kg TM Heu / Tag je GVE.
Wie EU:
Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens drei Monate.
Das Enthornen von Tieren ist verboten. Der Zukauf eines einzelnen enthornten Tieres (Zuchttier, zum Beispiel Stier) ist möglich. Genetisch hornlose Tiere in der Rinderhaltung sind nicht erlaubt (Ausnahme bei traditionell genetisch hornlosen Rassen wie Angus oder Galloway).
Demeter-Regelungen für die ökologische Schweinehaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen). Es sind maximal zehn Mastschweine je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zulässig.
Eber
Stall: 6 m2; wenn die natürliche Paarung in Buchten erfolgt: 10 m2
Auslauf: 8 m2
Sau (tragend)
Stall: 2,5 m2
Auslauf: 1,9 m2
Sau (säugend)
Stall: 7,5 m2
Auslauf: 2,5 m2
Ferkel (≤ 35 kg)
Stall: 0,6 m2
Auslauf: 0,4 m2
Mastschwein (≤ 50 kg)
Stall: 0,8 m2
Auslauf: 0,6 m2
Mastschwein (≤ 85 kg)
Stall: 1,1 m2
Auslauf: 0,8 m2
Mastschwein (≤ 110 kg)
Stall: 1,3 m2
Auslauf: 1 m2
Mastschwein (> 110 kg)
Stall: 1,5 m2
Auslauf: 1,2 m2
Wie EU:
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche und des Außenbereichs müssen planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege-/Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen. Sauen sind in Gruppen zu halten (Ausnahme: letzte Trächtigkeitsphase und Säugezeit). Ferkel dürfen nicht in Flat-Deck-Anlagen oder Ferkelkäfigen gehalten werden. Schweinen müssen Bewegungsflächen zum Misten und zum Wühlen zur Verfügung stehen. Zum Wühlen können verschiedene Substrate verwendet werden.
Wie EU:
Für Schweine müssen Auslaufflächen mit Wühlmöglichkeit vorhanden sein.
Wie EU:
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen
Abweichend von EU:
mindestens 50 Prozent davon aus dem eigenen Betrieb oder aus regionalen Kooperationen. Mindestens 70 Prozent der Jahresration muss Demeter-Futter sein.
100 Prozent Öko-Fütterung; keine Ausnahme für konventionelle Eiweißfuttermittel.
Wie EU:
Routinemäßiges Zähnekneifen und Schwänzekupieren ist verboten. Die chirurgische Ferkelkastration ist zulässig nur unter Betäubung und Verabreichung von Schmerzmitteln.
Abweichend von EU:
Immunokastration ist nicht erlaubt
Demeter-Regelungen für die Geflügelhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen): 140 Legehennen, 280 Masthühner, 280 Junghennen, 210 Mastenten, 140 Mastputen, 280 Mastgänse, 500 Tauben, 800 Wachteln.
- Legehennen (auch Zweinutzungslinien)
- Stallfläche (Tiere/m2): 6 Tiere
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Nest: 5 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 120 cm2/Tier
- Auslauf (m2 pro Tier): 4 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Elterntiere
- Stallfläche (Tiere/m2): 6 Tiere
- cm Sitzstange pro Tier: 18 cm
- Nest: 5 Legehennen je Nest oder im Fall eines gemeinsamen Nestes 120 cm2/Tier
- Auslauf (m2 pro Tier): 4 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Junghennen und Bruderhähne
- Stallfläche (Tiere/m2): 16 kg LG pro m2
- cm Sitzstange pro Tier: 10 cm (oder 100 cm2 erhöhte Sitzebene)
- Auslauf (m2 pro Tier): 1 m2 (sofern die Obergrenze von 170 kg N/ha/Jahr nicht überschritten wird)
- Mastgeflügel
- Stallfläche (Tiere/m2): 16 kg LG pro m2 Feststall, 18 kg Mobilstall
- cm Sitzstange pro Tier: 5 cm (oder 25 cm2 erhöhte Sitzebene), Truthühner 10 cm oder 100 cm2
- Auslauf (m2 pro Tier):
- Masthähnchen in festen Ställen und Perlhühner: 4 m2
- Masthähnchen in mobilen Ställen: 2,5 m2
- Enten: 4,5 m2
- Truthühner: 10 m2
- Gänse: 15 m2
Wie EU:
In einer Produktionseinheit dürfen maximal 3.000 Legehennen sowie Lege- oder Mastelterntiere gehalten werden.
Abweichend von EU:
Ferner dürfen maximal 9.600 Junghennen (davon maximal 4800 innerhalb einer Herde), 3.000 Masthühner oder Perlhühner, 1.000 Puten oder Gänse und 2 x 500 Enten gehalten werden.
In einem Stallgebäude darf sich eine Produktionseinheit befinden.
Für Legehennen, Masthühner und Puten ist ein überdachter Außenklimabereich (Kaltscharrraum) einzurichten. In Kleinbeständen (maximal 100 Tiere) ist dieser nicht erforderlich, wenn die Besatzstärke im Warmstall ein vorgegebenes Maß nicht übersteigt. Bei Mobilställen bis 350 Tiere ist ebenfalls kein Außenklimabereich erforderlich, wenn der Mobilstall 14-tägig versetzt wird.
Wie EU:
Es dürfen maximal zwei erhöhte Ebenen übereinander angeordnet werden (Übergangsfrist bis 2030).
Abweichend von EU:
Dabei darf bezogen auf den Stallinnenbereich (Warmbereich) der maximale Tierbesatz von 15 Tieren je m² Netto-Stallgrundfläche nicht überschritten werden.
Im Aktivitätsbereich Scharrfläche, Futter- und Wasserstellen muss ausreichend Tageslicht vorhanden sein.
Wie EU:
Geflügel muss während mindestens eines Drittels seiner Lebensdauer Zugang zu Freigelände haben. Freigelände für Geflügel muss überwiegend aus einer Vegetationsdecke bestehen und Unterschlupf bieten; die Tiere müssen ungehinderten Zugang zu einer angemessenen Anzahl Tränken und Futtertrögen haben.
Abweichend von EU:
Die anrechenbare Auslauffläche muss innerhalb der folgenden Auslaufdistanzen sein: 150 Meter für Legehennen, Mast- und Legezuchttiere sowie Puten, 80 Meter für Masthühner und Enten. Gänse haben keine Einschränkung der Auslaufdistanzen.
Wie EU:
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Abweichend von EU:
Mindestens 70 Prozent der Jahresration muss anerkanntes Demeter-Futter sein (eigener Betrieb oder regionale Kooperation). Bei nachgewiesener Nicht-Verfügbarkeit darf der Anteil auf 50 Prozent reduziert werden.
100 Prozent Öko-Fütterung; keine Ausnahme für konventionelle Eiweißfuttermittel
Ein Teil des Getreides (15 g je Tier) ist als ganze Körner anzubieten: bei Legegeflügel in die Einstreu, bei Masthühnern ins Mischfutter.
Wie EU:
Um intensive Aufzuchtmethoden zu vermeiden, muss Mastgeflügel entweder von langsam wachsenden Rassen/Linien stammen oder bis zum Erreichen eines Mindestalters aufgezogen werden. Hier gelten folgende Vorgaben:
- 81 Tage bei Hühnern
- 150 Tage bei Kapaunen
- 49 Tage bei Pekingenten
- 70 Tage bei weiblichen Barbarie-Enten
- 84 Tage bei männlichen Barbarie-Enten
- 92 Tage bei Mulard-Enten
- 94 Tage bei Perlhühnern
- 140 Tage bei Truthähnen und Bratgänsen
- 100 Tage bei Truthennen.
Abweichend von EU:
98 Tage bei Bruderhähnen
Wie EU:
Wassergeflügel muss Zugang zu einem Bach, Teich, See oder Wasserbecken haben (vorausgesetzt Witterung und Hygienebedingungen gestatten dies).
Nicht geregelt
Wie EU:
Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.
Mindestens ein Hahn je 50 Hennen
Die Geschlechtserkennung im Ei ist als Selektionsmethode nicht zugelassen. Bruderhähne müssen mit aufgezogen werden. Für die Aufzucht der korrespondierenden Bruderhähne gelten die Demeter-Vorgaben. Eine Aufzucht der Bruderhähne kann abweichend nach den Vorgaben gemäß EU-Öko-Vorordnung erfolgen, wenn keine Auslobung der Bruderhahnaufzucht (z. B. auf Eierschachteln) der korrespondierenden Demeter-Legehennenhaltung erfolgt.
Demeter-Regelungen für die Schaf- und Ziegenhaltung
Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 112 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten (bezogen auf eigene Flächen und Betriebskooperationen). Es sind mindestens 0,2 GV/ha an Rauffutterfressern zu halten, und es dürfen maximal 2,0 GV/ha vorhanden sein. Es können Futter-Mist-Kooperation mit anderen Demeter- oder ökologischen Betrieb geschlossen werden.
- Schafe / Ziegen
- Stall: 1,5 m2 pro Tier
- Auslauf: 2,5 m2 pro Tier
- Lamm / Zickel
- Stall: 0,35 m2 pro Tier
- Auslauf: 0,5 m2 pro Tier
Wie EU:
Mindestens die Hälfte der Mindeststallfläche muss planbefestigt sein, also keine vollperforierten Flächen.
Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere, trockene und nicht perforierte Liege- / Ruheflächen aufweisen. In diesen Bereichen muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Die Einstreu muss aus Stroh oder anderem geeigneten Naturmaterial bestehen.
Weide muss den Tieren zugänglich sein. Stehen nicht genügend Weideflächen zur Verfügung, muss zusätzlich ein Auslauf angeboten werden.
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen.
Mindestens 70 Prozent der Jahresration muss anerkanntes Demeter-Futter sein. Mindestens 50 Prozent der Gesamtjahresration muss vom eigenen Betrieb stammen.
Mindestens 75 Prozent der Jahresration muss Raufutter sein.
Keine ausschließliche Silagefütterung zulässig.
Heufütterung: Wiederkäuer erhalten während der Zeit, in der sie nicht weiden oder nicht mit Grünfutter gefüttert werden, mindestens 3 kg TM Heu/Tag je GVE.
Wie EU:
Die Ernährung der Jungtiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch (vorzugsweise Muttermilch): mindestens 45 Tage.
Kein Enthornen bei Ziegen gestattet. Kein Halten genetisch hornloser Ziegen erlaubt.
Demeter-Regelungen für die Kaninchenhaltung
nicht geregelt
nicht geregelt
nicht geregelt
nicht geregelt
nicht geregelt
Demeter-Regelungen für die Haltung von Gehegewild und Geweihträgern
nicht geregelt
nicht geregelt
nicht geregelt
nicht geregelt
nicht geregelt

Über Demeter
Demeter ist als internationale Bio-Marke auf allen Kontinenten vertreten. Schon seit 1924 bewirtschaften Demeter-Landwirtinnen und -landwirte ihre Felder biologisch-dynamisch. Damit ist Demeter der älteste Bio-Verband in Deutschland. Aufgrund der lebendigen Kreislaufwirtschaft gilt die Demeter-Landwirtschaft als eine sehr nachhaltige Form der Landbewirtschaftung. Demeter-Mitglieder arbeiten nach Richtlinien, die auf den "Landwirtschaftlichen Kurs" von Dr. Rudolf Steiner aus dem Jahr 1924 zurückgehen. Steiner gilt als Begründer der Anthroposophie und hat auch die Waldorfpädagogik und die anthroposophische Heilweise initiiert.
Demeter hat verpflichtende Vorgaben zur Biodiversität in den Richtlinien verankert. Der Verband ist seit vielen Jahrzehnten auch schon mit eigenen Institutionen in der Ökolandbau-Forschung aktiv. Ein eigenes Beraterteam bietet ein umfangreiches Beratungsangebot.
Gründung
1924
Anzahl Mitglieder
In Deutschland wirtschaften etwa 1.778 Demeter-Betriebe auf 106.882 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (Stand 1.1.2022, Quelle Demeter). Hinzu kommen etwa 353 Demeter-Hersteller und etwa 98 Hofverarbeiter sowie 184 Vertragspartner aus dem Großhandel und 320 Partner aus dem Bio-Fachhandel. Unter dem Dach von Demeter International haben sich Demeter-Landwirtinnen und Landwirte zu einer weltweiten Gemeinschaft zusammengeschlossen.
Beiträge und Kosten
Für die Anerkennung als Demeter-Betrieb ist die Mitgliedschaft in einer regionalen Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) obligatorisch. Die Beiträge werden auf Grundlage von Beschlüssen der jeweiligen LAG berechnet. Da hier verschiedene Faktoren einfließen, variiert die Beitragshöhe je nach Betrieb sehr stark. Zusätzlich muss mit der Bundesorganisation Demeter e.V. ein Markenzeichennutzungsvertrag abgeschlossen werden. Umstellungsinteressierte erhalten bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch Auskunft über die genaue Höhe der Beiträge.
Vermarktung
Zertifizierte Betriebe können Produkte unter dem Demeter-Warenzeichen vermarkten und bewerben. Der Demeter-Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Vermarktung. Der Fokus liegt hierbei besonders auf der Direktvermarktung und dem Naturkostfachhandel. Alle Erzeugerinnen und Erzeuger, Verarbeiterinnen und Verarbeiter und in der Regel auch alle Händlerinnen und Händler müssen mit Demeter einen Markennutzungsvertrag abschließen. Die Weitergabe von Demeter-Erzeugnissen oder -Produkten an Verarbeiterinnen und Verarbeiter oder Händlerinnen und Händler im Sinne der Vertriebsgrundsätze des Demeter e.V. setzt voraus, dass diese selbst einen gültigen Demeter-Markennutzungsvertrag haben bzw. sich an die Vertriebsgrundsätze halten. Wenn das nicht der Fall ist, dürfen die Produkte nicht unter dem Hinweis auf Demeter vermarktet werden.
Kontrollen
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-Verordnung und nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle (Hinweis: Nur bestimmte Kontrollstellen sind für die Durchführung einer Demeter-Kontrolle zugelassen). Zusätzliche Stichprobenkontrollen möglich. Stichprobenartig findet auf tierhaltenden Betrieben eine Tierwohlkontrolle statt.
Kontaktdaten
Demeter e.V.
Brandschneise 1, 64295 Darmstadt
Tel: +49 (0)6155-8469-0
E-Mail: infodemeterde
Internet: www.demeter.de
Letzte Aktualisierung 09.11.2022