Nährstoffversorgung im Öko-Gemüsebau

Nährstoffversorgung im Öko-Gemüsebau

Der ökologische Anbau von Gemüse stellt hohe Ansprüche an die Nährstoffversorgung, da zum Teil in sehr kurzer Zeit ein hoher Nährstoffbedarf gedeckt werden muss . Schnelllösliche mineralische Stickstoffdünger sind im Öko-Gemüsebau jedoch verboten. Damit auch starkzehrende Gemüsekulturen und solche mit sehr kurzfristigem Nährstoffbedarf nicht zu kurz kommen, müssen ökologische Gemüsebaubetriebe andere Strategien fahren.

Die Nährstoffversorgung im Bio-Gemüsebau steht grundsätzlich auf vier Pfeilern:

  • Boden
  • Gründüngung und Ernterückstände
  • Wirtschaftsdünger und Kompost
  • Organische Handelsdünger

Boden

Gesunder Boden weist eine beachtliche Nährstofffreisetzung über das Jahr hinweg auf. Bei Gesamtstickstoffgehalten der Krume im Bereich von etwa 5.000 Kilogramm Stickstoff pro Hektar, kann im Frühling und Herbst (März bis April und September bis Oktober) mit 3,5 Kilogramm mineralisiertem Stickstoff (Nmin) pro Hektar und Woche gerechnet werden – im Sommer, bei höherer Bodenaktivität, sogar mit der doppelten Menge. Der Nmin-Wert muss bei der Düngung berücksichtigt und von der benötigten Düngemenge abgezogen werden.

Ernterückstände

Zu berücksichtigen sind auch die Ernterückstände der Vorkultur. Welchen Beitrag diese zum Nährstoffangebot der Folgekultur leisten, hängt entscheidend von der Kultur ab. Während Salat nur wenig Pflanzenreste und damit Nährstoffe hinterlässt (25 Kilogramm Stickstoff und 30 Kilogramm Kali je Hektar), können aus den Ernteresten von Blumenkohl 130 Kilogramm Stickstoff und 130 Kilogramm Kali freigesetzt werden.

Gründüngungen

Gründüngungen kommt im Öko-Gemüsebau eine besondere Rolle zu. Denn sie liefern, über die Ernterückstände der Marktfrüchte hinaus, Nahrung für das Bodenleben. Besonders günstig sind Gründüngungspflanzen mit einem intensiven und tiefreichenden Wurzelsystem. Sie können auch Nährstoffe aus dem Unterboden mobilisieren. Im Herbst nehmen Gründüngungspflanzen größere Mengen an mineralischem Bodenstickstoff auf und bewahren ihn so vor einer Auswaschung über Winter. Außerdem schützt der geschlossene Pflanzenbestand den Boden vor Erosion.

Einen Großteil des Stickstoffs, der mit dem Verkauf des Gemüses den Betrieb verlässt, gleichen Gemüsebauerinnen und -bauer durch den Anbau von Leguminosen wieder aus. Diese Pflanzen sind in der Lage, über eine Symbiose mit Wurzelbakterien Luftstickstoff zu binden. Entweder werden die Leguminosen als erntebare Gemüsekultur – wie zum Beispiel Buschbohnen, Gemüseerbsen oder Stangenbohnen – oder als reine Gründüngung in die Fruchtfolge integriert. Leguminosen-Gründüngungen können als ein- oder überjährige Kultur – die gängigste Form ist Kleegras – oder als Zwischenfrucht zwischen zwei Gemüsekulturen etabliert werden (z. B. Winterwicke).

Die mineralisierte Stickstoffmenge aus der Gründüngung ist von der Frischmasse, dem Alter und der Art abhängig. Aus jungen Leguminosenbeständen (vor der Blüte) können aus 100 Dezitonnen Grünmasse pro Hektar 50 Kilogramm Stickstoff mineralisiert werden.

Eine spezielle Form der Verwertung von Leguminosen-Gründüngungen stellt das System Cut & Carry dar.


Film ab: Alternative Düngestrategien im Öko-Gemüsebau


Wirtschaftsdünger und Kompost

Wenngleich tierische Wirtschaftsdünger im Öko-Gemüsebau weitaus weniger eingesetzt werden als im Ackerbau und Grünland, spielen sie hier dennoch eine Rolle. Vor allem Stallmist ist ein guter Bodenverbesserer mit relativ hohen Nährstoffgehalten. Gülle und andere flüssige Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft sind dagegen im Gemüsebau – vor allem aus hygienischen Gründen (humanpathogene Keime) – seltener zu finden. Ihr Einsatz wird durch die Düngeverordnung reglementiert: So muss zwischen Ausbringung und Ernte eine Karenzzeit von mindestens 12 Wochen eingehalten werden. Eine Kopfdüngung mit diesen Wirtschaftsdüngern ist verboten. Da auch frischer Festmist die Gefahr birgt, humanpathogene Keime zu übertragen, sollte auch dieser einer mehrmonatigen Karenzzeit unterzogen werden. Unproblematischer sind dagegen Mistkomposte.

Für die meist viehlosen ökologischen Gemüsebaubetriebe sind tierische Wirtschaftsdünger meist schwer verfügbar. Einfacher erhältlich sind dagegen pflanzliche Komposte – entweder aus eigener Herstellung oder aus dem Kompostwerk. Komposte aus Haushaltsabfällen (Biotonne) sind zwar nach EU-Öko-Verordnung zugelassen, jedoch nicht bei allen Anbauverbänden.

Kompost aus dem Kompostwerk – Was Öko-Betriebe beachten müssen

Bei Wirtschaftsdüngern generell zu beachten ist, dass das Verhältnis der einzelnen Nährstoffe zueinander meist unausgewogen ist. So weisen diese Dünger in der Regel deutlich mehr Phosphor im Verhältnis zu Kali und Stickstoff auf. So sind die Gemüsekulturen mit Rindermist, wenn der Phosphorbedarf gedeckt ist, nur zu 16 Prozent mit Stickstoff und zu 50 Prozent mit Kali und Magnesium versorgt. Mit Grüngutkompost sind sogar nur drei Prozent des Stickstoffbedarfs gedeckt.

Bei Festmist und Kompost handelt es sich daher in erster Linie um Phosphor-Düngemittel, dann um Kali-Düngemittel und erst nachrangig um Stickstoff-Düngemittel. Expertinnen und Experten empfehlen deswegen, langfristig nur maximal 15 bis 25 Prozent des Stickstoffbedarfs aus Festmisten und/oder Komposten abzudecken. Der Rest sollte aus weitgehend phosphorfreien Quellen stammen, wie zum Beispiel Leguminosen-Anbau oder weitgehend phosphorfreie organische Handelsdünger (z. B. Vinasse).

Dürfen Wirtschaftsdünger aus konventionellem Anbau eingesetzt werden?

Nach EU-Öko-Verordnung dürfen Gülle, Jauche und Mist aus konventioneller Tierhaltung eingesetzt, wenn diese nicht aus industrieller Tierhaltung (mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar, Schweine überwiegend auf Spalten, Geflügel in Käfigen) stammen. Auch Gärreste aus konventionellen Biogas-Anlagen sind zulässig.

Für Betriebe, die einem ökologischen Anbauverband angeschlossen sind, gilt: Gülle, Jauche und Geflügelmist dürfen nur aus ökologischer Tierhaltung stammen. Gärreste aus konventionellen Biogas-Anlagen sind bei den meisten Öko-Anbauverbänden verboten.

Organische Handelsdünger

Ergänzend kommen im ökologischen Gemüsebau organische Handelsdünger wie Hornmehl oder Vinasse zu Einsatz. Sie dienen hauptsächlich dazu die Nährstoffungleichgewichte, die sich aus der Grunddüngung ergeben (siehe oben), auszugleichen. Sie ergänzen die Menge der noch fehlenden Nährstoffen und dienen zugleich der besseren Synchronisation von Stickstoff-Freisetzung und Stickstoff-Bedarf der Kulturpflanzen. Daher werden organische Handelsdünger meist zur gezielten Stickstoff-Versorgung von Kulturen mit mittlerem und hohem Stickstoff-Bedarf (z. B. Kohl) gewählt.

Organische Ergänzungsdünger unterscheiden sich aber auch in ihrem Stickstoff-Freisetzungsverhalten. Eine rasche Stickstoff-Düngewirkung erzielen unter anderem bestimmte Flüssigdüngemittel (z. B. Kartoffelfruchtwasser, Vinasse), die sich daher besonders für eine vegetationsbegleitende Stickstoff-Ergänzungsdüngung eignen.

Welche Handelsdünger eingesetzt werden dürfen, ist in der EU-Öko-Verordnung bzw. in den Richtlinien der ökologischen Anbauverbände geregelt.

Organische Handelsdünger

Maximal zulässige Stickstoffmenge im Öko-Gemüsebau

EU-Öko-Verordnung: Maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Die Zukaufmenge von betriebsfremden organischen Stickstoffdüngern ist nicht begrenzt.

Öko-Anbauverbände: Je nach Anbauverband dürfen maximal 110 bzw. 112 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. In Gewächshäusern ist bei manchen Verbänden wegen der höheren Stoffumsätze im Boden als Folge der intensiveren Bewirtschaftung im Bedarfsfall ein höherer Düngereinsatz möglich. Die Zukaufmenge von betriebsfremden organischen Stickstoffdüngern ist bei einigen Anbauverbänden begrenzt. Die Menge kann den jeweiligen Richtlinien entnommen werden.

Mehr zum Thema auf Oekolandbau.de:

Letzte Aktualisierung 10.02.2021

Nach oben
Nach oben