Was bedeuten Entwaldungsfreie Lieferketten?

Was bedeuten Entwaldungsfreie Lieferketten?

Die EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten ist heftig umstritten. Umweltverbände feiern sie als Meilenstein für die Rettung der Regenwälder. Andere würden sie gerne mit Stumpf und Stiel ausrotten. Doch was heißt eigentlich Entwaldungsfrei und betrifft die Regelung auch Ökobetriebe?

Warum brauchen wir Entwaldungsfreie Lieferketten?

Das Abholzen oder Abbrennen der Wälder treibt die Klimakrise und Verlust der biologischen Vielfalt voran. Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat die Welt in den letzten dreißig Jahren etwa 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche fast so groß wie die Europäische Union. Allein in den Tropen wurden 2024 nach Daten von Global Forest Watch 6,7 Millionen Hektar artenreicher primärer Regenwald zerstört – ein neuer Rekordwert. Unser Lebensstil ist dafür mitverantwortlich: In Indonesien werden Wälder gerodet, um Ölpalmen für Palmöl anzubauen. In Südamerika fallen die Wälder, um Flächen für die Rindermast zu gewinnen oder Futtermittel wie Soja anzubauen. Letzteres landet meist in den Mägen unserer Hühner, Schweine und Rinder. 

Was bedeutet Entwaldung und entwaldungsfrei?

Die EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten enthält eigene Definitionen zu Wald, Waldschädigung (Degradierung), Entwaldung und Entwaldungsfreiheit.

Entwaldung ist demnach die Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzflächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen verursacht wurde oder nicht, oder ob sie legal ist oder nicht.

"Entwaldungsfrei" bedeutet, dass die Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dieser Zeitpunkt wird als Cut-Off-Datum bezeichnet.

Im Fall von Holz (und Holzerzeugnissen) gilt, dass es in einem Wald geschlagen wurde, in dem es seit dem 31. Dezember 2020 keine Waldschädigung gab.

Was bedeuten Entwaldungsfreie Lieferketten?

Die EU will die Abholzung von Wäldern für landwirtschaftliche Produkte ausbremsen und hat bereits 2023 die EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten (englisch: EU Deforestation Regulation, kurz EUDR genannt) erlassen.

Danach dürfen nur noch Produkte in die EU importiert werden, wenn sie

  • entwaldungsfrei produziert sind,
  • nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden (und nicht einfach den Indigenen das Land gestohlen wurde),
  • und wenn für sie eine Sorgfaltserklärung der Exporteure/Händler vorliegt, die die ersten beiden Punkte bestätigt.

Diese Sorgfaltspflichten betreffen sieben Rohstoffe: Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalmen, Soja und Rinder. Aber auch für zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse, beispielsweise Schokolade oder Möbel, unterliegen der Verordnung.

Für Mittel- und Großunternehmen gilt die EUDR seit 30. Dezember 2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab 30. Dezember 2026. Zusätzlich soll es noch eine Übergangsphase geben: das erste halbe Jahr muss niemand Sanktionen befürchten.

Was heißt das praktisch?

Die Hauptlast tragen die Exportunternehmen. Wer beispielsweise mit Soja aus Südamerika handelt, muss nachweisen, woher es stammt und ob diese Flächen auch wirklich schon vor dem 31. Dezember 2020 (Cut-off-Datum) landwirtschaftlich genutzt wurden. Dazu müssen Besitzverhältnisse geklärt, Geodaten erfasst (GEO-Lokalisierung) und eine Kontrolle beispielsweise mit Satellitenbildern eingeführt werden. Die Prüfung müssen die Staatlichen Stellen in den Anbauländern übernehmen.

Aus handelsrechtlichen Gründen gilt die EUDR aber auch für europäische Produzentinnen und Produzenten. Das heißt: auch hiesige Forstbetriebe, Erzeuger und Erzeugerinnen von Soja und Rindfleisch müssen nachweisen, entwaldungsfreie Produkte zu liefern.

Betrifft die EUDR auch Bio-Unternehmen?

Die Richtlinie gilt auch für Bio-Betriebe in aller Welt. Beim Import betrifft die EUDR vor allem Kaffee und Kakao und im geringeren Maße auch Palmöl. Bio-Rindfleisch und Bio-Soja aus Südamerika kommen nicht zu uns. Denn Soja darf in Südamerika mit gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden, was im EU-Ökolandbau verboten ist.

Der international agierende Öko-Anbauverband Naturland begrüßt die EUDR, hat aber schon seit 2000 eigene Richtlinien zum Schutz der Regenwälder erlassen. Danach ist eine Rodung und Zerstörung primärer Ökosysteme für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen verboten. Cut-off-Datum ist der 31. Dezember 2000, also 20 Jahre früher als in der EUDR. Wer seine Produkte mit dem Naturland-Label vermarkten will, darf seit diesem Zeitpunkt keine Flächen mehr gerodet haben.

2023 hat Naturland diesen Schutz zudem auf weitere Ökosysteme wie Trockenwälder in Südamerika oder tropische Sekundärwälder ausgeweitet. „Grundsätzlich können wir deshalb zusichern, dass Naturland-Kakao und -Kaffee schon seit über zwanzig Jahren entwaldungsfrei produziert wird,“ freut sich Markus Fadl, Pressesprecher von Naturland.

Pro und contra EUDR

Die Ökoanbau- und Umweltverbände befürworten die EUDR als ein effektives Mittel gegen die Abholzung von Regenwäldern. "Sie ist die erste Verordnung weltweit, die gegen globale Entwaldung vorgeht und den ökologischen Fußabdruck der EU erheblich verringern wird", erklärt Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF.

 "Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen die Sicherheit, dass kein Produkt mehr in die EU kommt, das Entwaldung verursacht hat", erklärt Martina Schaub, Vorständin von der Tropenwaldstiftung Oro Verde.

Kritik an der Umsetzung der EUDR

Vielen Wirtschaftsverbände wie auch dem Deutschen Bauernverband ist die EUDR ein Dorn im Auge, da auch hiesige Betriebe Sorgfaltserklärungen für ihre Produkte liefern müssen "Für Deutschland und große Teile von Europa ist die 'Entwaldungs-Problematik' hinreichend dokumentiert und praktisch nicht vorhanden", erklärt der Deutsche Bauernverband.

Weitere Kritikpunkte sind:

  • Mehraufwand an Bürokratie für Importunternehmen und Handel
  • Haftungsrisiken bei Importwaren steigen
  • Kontrollen in den Herkunftsländern von Soja, Rindfleisch nicht geklärt
  • Geolokalisierung von Flächen praktisch schwer umsetzbar

EUDR darf Kooperativen und Co. nicht schaden

Auch Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Kooperativen und Indigenen im Süden kann die Verordnung das Leben schwer machen. Zum einen sind in den betroffenen Regionen die Besitzverhältnisse häufig unklar. Statt Katasterauszüge gelten Gewohnheitsrechte. Zum anderen könnte bei Satellitenbildern eine vermeintliche Entwaldung von Flächen moniert werden, die schon lange landwirtschaftlich genutzt werden. Zum Beispiel wenn Brachflächen wieder bewirtschaftet werden. "Auch lichte Agroforstflächen, auf denen Bio-Kakao und Bio-Kaffee wachsen, könnten bei einer Kontrolle als Rodungsflächen erscheinen", befürchtet Markus Fadl von Naturland. Denn diese Flächen mit einheimischen Baumarten und angebauten Kaffee- und Kakaopflanzen seien auf Satellitenbildern nur schwer von Primärwäldern zu unterscheiden.

Daher fordert Naturland, Mechanismen zu schaffen, die Plausibilitätsprüfungen für die Kleinbauern und Kleinbäuerinnen zulassen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Kontrollstellen und Händler, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Risikogebieten als Vorsichtsmaßnahme die Zusammenarbeit kündigen. "Tatsächlich geschieht das aktuell auch schon, selbst wenn die Kleinbetriebe nachweisen können, keine Entwaldung zu betreiben oder Rechte Indigener zu missachten", so Fadl.

Wird die EUDR wieder verschoben?

Aufgrund der Kritik an zu viel Bürokratie wird die EUDR immer wieder diskutiert und von der Europäischen Union verschoben: Sie soll nun am 30. Dezember 2026 in kraft treten – zunächst nur für große Konzerne. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro müssen die Verordnung ab dem 30. Juni 2027 umsetzen. (EUDR: EU verschiebt Waldschutz-Verordnung erneut bis Ende 2026). Darüber hinaus wurden weitere Punkte geändert, wie etwa die Abgabe der Sorgfaltserklärung.

Oro Verde bezweifelt den hohen Bürokratieaufwand und rät dazu, die Regelungen keinesfalls aufzuweichen. Stattdessen sollte die EU kleinere Produzenten und Produzentinnen bei der Umsetzung mit Entwicklungshilfegeldern unterstützen.

Weit über 200 Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen aus über vierzig Ländern und zwanzig europäischen Mitgliedstaaten sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung für eine schnelle Umsetzung aus. Unter dem Titel "Hände weg von der EU-Verordnung gegen Entwaldung" fordern sie das Europäische Parlament und die im EU-Ministerrat vertretenen Regierungen der Mitgliedsländer auf, die Richtlinie nicht weiter zu verschieben.

"In einer Zeit, in der der größte Teil des brasilianischen Territoriums in Rauch aus Bränden gehüllt ist, ist es bedauerlich, dass die Umsetzung der EUDR verschoben wird. Wir halten die Verordnung für ein grundlegendes und zusätzliches Instrument zur Reduzierung der Waldzerstörung in Brasilien", erklärt Dinamam Tuxá, Exekutivkoordinator des (brasilianischen Dachverbandes der indigenen Völker APIB).

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Letzte Aktualisierung 30.01.2026

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